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EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 26.06.2018 22:15
von docB
Hallo zusammen. Wie im Vorstellungsbereich erwähnt habe ich am Wochenende meine SV abgeholt. :) love

Leider hat mir der Händler verschwiegen, dass EU Fahrzeuge keine Herstellergarantie haben.
Ich hätte eigentlich auch vermutet, dass dies genauso geregelt ist wie bei Autos innerhalb der EU bzgl. Garantie.
Leider scheint dem aber nicht so zu sein.

Hier eine Rückmeldung von Suzuki Deutschland:
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78f855827f475c2df3def9b0bdb6547c.png (12.53 KiB) 6226 mal betrachtet
Jetzt bin ich natürlich erstmal ein wenig geschockt. Scheinbar habe ich also keine zwei Jahre Herstellergarantie,
sondern "nur" 2 Jahre Garantie beim EU Fahrzeug Händler.

Meine Frage...ist das so richtig?
Kann ich mir damit also auch die teuren Inspektionen beim örtlichen Vertragshändler sparen und in eine freie Werkstatt gehen?
Oder besteht doch noch die Möglichkeit irgendwie "richtige Suzuki Garantie" zu bekommen?

Wer weiß da mehr?

Grüße
Daniel

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 26.06.2018 22:36
von +Martin650+
Ich denke daß dein Händler da falsch liegt
ADAC. Ich denke Auto und Motorrad unterscheiden sich nicht

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 26.06.2018 22:40
von janaldo
Frag doch mal SUZUKI IMPORTLAND?

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 26.06.2018 23:29
von docB
Was heißt der Händler liegt falsch, die Aussage in der Mail stammt von Suzuki.

Hier noch eine Information von deren Webseite:
https://motorrad.suzuki.de/service/faq/ ... em-ausland

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 27.06.2018 7:28
von +Martin650+
Ohhh, das ist ja blöd.

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 28.06.2018 7:20
von Thorsten_Köhler
Du hast das Möppi bei einem Händler in Deutschland gekauft?
Also ist der Händler dein Vertragspartner für alle Gewährleistungsansprüche.
So als hättest Du eine "offizielle" deutsche Maschine gekauft.

Was kann denn die Herstellergarantie so besonderes?
Die muss im Umfang übrigens nicht mit der Gewährleistung des Verkäufers identisch sein.

Bei allen Problemen mit der Maschine ist in den ersten zwei Jahren der Händler dein Ansprechpartner.
Mit dem üblichen Haken der Beweislastumkehr nach sechs Monaten.
Das ist aber genauso bei Kühlschrank, Waschmaschine, etc.

Die Garantie kann weitere Leistungen bieten und ist eine freiwillige Geschichte.
Der Händler und / oder auch der Hersteller könnten, z.B. eine Mobilitättsgarantie, oder 12 Jahre gegen Durchrostung
oder was ähnliches anbieten.

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 28.06.2018 9:53
von Trobiker64
Fakt ist, dass der deutsche Importeur, also Suzuki Deutschland, nicht zuständig ist. Das betrifft auch die damit in Verbindung stehenden "deutschen " Händler für die Garantie. Allerdings "könnte" ein deutscher Vertragshändler über den nichtdeutschen Importeur dies auch tun. Ist ja nichts anderes als ob ich mit meinem deutschen Moped im Ausland eine Panne habe, und dann dies über Suzuki Deutschland abgewickelt wird. Ist halt die Frage ob ein deutscher Vertragshändler dies so will oder darf. Einfacher ist es halt, sich an den EU-Fahrzeughändler zu wenden. Die ganze Sache ist halt nicht vergleichbar mit RE-Importen im PKW-Bereich und einer europaweiten Garantieabwicklung.

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 28.06.2018 10:03
von Black Jack
Man sollte sich einfach klar sein worauf man sich einlässt,
wenn man ein paar Euro sparen will...

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 28.06.2018 11:23
von foggetzZ
Black Jack hat geschrieben:Man sollte sich einfach klar sein worauf man sich einlässt,
wenn man ein paar Euro sparen will...
Eben das war beim Kauf allerdings ja nicht bekannt.
Was steht es denn im Kaufvertrag? Das wäre mal noch interessant zu wissen.

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 28.06.2018 13:09
von Thorsten_Köhler
Nochmal zur Verdeutlichung.
Garantie:
Freiwillige Leistung des Händlers (Verkäufers) und oder Importeur.

Gewährleistung:
Gesetzliche vorgeschrieben beim Kauf von Gewerblich an Privat.
Für Neuware zwei Jahre, für Gebrauchtes ein Jahr.
Kann nicht durch irgendeine Klausel im Kaufvertrag ausgeschlossen werden.

Wo ist im vorliegenden Fall denn der Unterschied zwischen der
gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und einer möglichen freiwilligen Garantie von Suzuki Deutschland,
sofern es denn um ein offiziell nach Deutschland importiertes Modell geht?

Oder ist der Händler hier nur als Vermittler aufgetreten?
Dann sieht die Lage nicht so rosig aus.

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 28.06.2018 17:35
von Black Jack
Ist doch ganz einfach, mit der "Hersteller Garantie" kann man zu jeder Suzuki Werkstatt gehen.
Mit der Händler Gewährleistung zu eben diesem Händler.

Soviel zum Unterschied...

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 28.06.2018 21:55
von docB
Ja genau. Mein Nachteil ist, dass ich im Garantiefall die Maschine 100km weit auf dem Anhänger befördern muss.
Wenn Suzuki Deutschland den Standpunkt von siehe oben hat...
dann wird mir der Vertragshändler in der Nachbarschaft mit Sicherheit keine Dinge auf Garantie machen.
Er müsste sich dazu ja die Freigabe von Suzuki holen und deren Standpunkt kenn ich ja jetzt.


Im Vertrag stand EU Fahrzeug - 2 Jahre Garantie - Im Garantiefall bitte an unser Unternehmen wenden.
Und nein, der Händler war nicht nur Vermittler.

Als ich daraufhin fragte was das solle und ob ich nicht hier bei mir vor Ort zum Suzuki Händler gehen kann,
wenn mal ein Garantiefall wäre, wurde mir gesagt das ich das natürlich könnte, nur sie hätten es gerne wenn man zu ihnen kommt.

Das hab ich dann auch so geglaubt, da ich es wie gesagt von Autos nicht anders kenne, als das die Herstellergarantie auch für alle EU Fahrzeuge
Europaweit gilt.

Es ist jetzt auch nicht sooo schlimm. Falls wirklich mal ein großer Schaden dran sein sollte fahr ich das Mopped
eben mitm Trailer dort hin. Hat mich jetzt nur mal interessiert ob sowas normal ist bei Motorrädern,
aber ich sehe ja auch hier dezente Verwirrung...zumindest teilweise. :lol:

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 29.06.2018 13:07
von docB
Ich bin heute mal zum Vertragshändler in der Nähe gefahren und habe den Sachverhalt geschildert,
gleichzeitig einen Servicetermin für die 1000KM Inspektion gemacht.
Der Chef war leider nicht im Haus aber der Mitarbeiter will mit ihm sprechen später und sich bei mir melden.

Mal schaun ob sich was tut, falls ich eine Antwort erhalte werde ich diese hier posten.

Auch wenn ich glaube die Antwort schon zu kennen, man weiß ja nie.

Re: EU Fahrzeug, Inspektion, Garantie

Verfasst: 29.06.2018 18:58
von docB
Also es gibt Neuigkeiten.

Eben rief mich endlich die zuständige Mitarbeiterin von meinem Händler an.
Sie wollte mir bescheid geben das sie gerade mein Scheckheft für den Versand vorbereitet
und ich es Mitte der Woche in der Post haben sollte.

Ich habe sie dann nochmal genauer gefragt.

Also, es ist wohl so das Suzuki natürlich eine zweijährige Garantie auf das Motorrad gibt.
Vertragshändler zieren sich allerdings gerne mal, dieses anzuerkennen.
Sie sagt aber sie würde es im Fall der Fälle persönlich mit dem örtlichen Vertragshändler klären.

Daher steht auf der Rechnung man soll sich im Garantiefall an deren Unternehmen wenden.
Sie wollen damit dem Kunden Ärger / Diskussionen mit den Vertragshändlern ersparen.

Die würden das aber dann angeblich regeln und dann würde es auch funktionieren.
Wäre wohl immer so.

Also, als Zusammenfassung kann man sagen das die Motorradbranche es scheinbar noch nicht so leicht anerkennt
wie die Autobauer. Aber am Ende kann man sie scheinbar doch in die Pflicht nehmen.

Das die erstmal abwinken...weil das Motorrad vielleicht durch Suzuki Italien oder Suzuki Österreich importiert wurde ist irgendwo nachvollziehbar.

Ich denke das Thema hat sich damit für mich erledigt.
Im Garantiefall würde ich gerne nochmal berichten ob alles geklappt hat oder ob Suzuki stur war oder was weiß ich.
Aber erstmal sind das für mich jetzt gute Nachrichten...und vielleicht oder hoffentlich kommt innerhalb der ersten beiden Jahre eh nichts dran.

p.s. Ich denke die Aussage von Trobiker macht Sinn.
Ein Händler in Deutschland kann auch über einen im europäischen Ausland sitzenden Importeur, sprich Suzuki Austria, Spain...wo auch immer abrechnen.
Warum auch nicht.

Danke für eure Beiträge


Grüße
Daniel