Eben, deshalb erkläre ich es mal. Heutige nachträgliche Reifeneintragungen erfolgen grundsätzlich nach geltendem Recht (97/24/EG Kap.1 Anhang III), und da ist eine Reifentypenbindung nicht mehr zulässig und eben nicht bindend, falls es doch eingetragen wurde. Dies gilt selbst bei Fahrzeugen älterer Zulassung, die ursprünglich nicht nach europäischem Recht homologiert wurden. Eine Knubbel mit Erstzulassung 2002 ist aber nach europäischem Recht homologiert worden, was aber in diesem konkretem Fall unerheblich ist, da es ja um eine nachträgliche Eintragung geht. Die Tüvler tragen den Reifentyp mit ein, um sich vermeintlich jeglicher Haftung zu entledigen.IMSword hat geschrieben:Es ging nur ums Prinzip.
Angel ST von Pirelli
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Re: Angel ST von Pirelli
Re: Angel ST von Pirelli
Das Thema hatten wir ja auch schonmal vor einiger Zeit
Auch wenns haarig OffTopic ist (Schande über mich):
Das heisst also Ich darf fahren was Ich will trotz dessen an der Kiste nichts mehr Original ist (daher wurde ja ein bestimmter Reifen eingetragen) und trotz dessen seitens der Reifenhersteller keinerlei Freigaben mehr gelten?
Ich betone nochmal: Umbau! Andere Rad/Reifen Kombi als das Original.
Als Ich das letzte Mal mit solchen (Deinen) Argumenten beim Herrn Ing. Vorstellig wurde mir genau das bestätigt.
Im Originalem Trimm wäre das so richtig wie du immer wieder sagst. In meinem und vielen anderen Fällen wie auch beim Stoni eben nicht.
Auch wenns haarig OffTopic ist (Schande über mich):
Das heisst also Ich darf fahren was Ich will trotz dessen an der Kiste nichts mehr Original ist (daher wurde ja ein bestimmter Reifen eingetragen) und trotz dessen seitens der Reifenhersteller keinerlei Freigaben mehr gelten?
Ich betone nochmal: Umbau! Andere Rad/Reifen Kombi als das Original.
Als Ich das letzte Mal mit solchen (Deinen) Argumenten beim Herrn Ing. Vorstellig wurde mir genau das bestätigt.
Im Originalem Trimm wäre das so richtig wie du immer wieder sagst. In meinem und vielen anderen Fällen wie auch beim Stoni eben nicht.
Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's
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Re: Angel ST von Pirelli
Es besteht kein Unterschied, ob der Fahrzeughersteller Rad-/Reifenkombinationen in die Typengenehmigung/Betriebserlaubnis aufnimmt oder ein Sachverständiger dies nachträglich macht. In beiden Fällen gilt ausnahmslos die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Rechtslage, also 97/24/EG. So und nun schocke ich dich nochmal. Seit 1998 gibt es für Reifen eine Bauartgenehmigungspflicht, was bedeutet, dass keine Reifen ohne Bauartgenehmigung (nach ECE R75 oder 97/24/EG) verwendet und in den Markt gebracht werden dürfen. Die Reifen müssen entweder so "E.."(ECE) oder so "e.." (97/24..) gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Angel ST. Vorteil einer Bauartgenehmigung nach §22a StVZO ist eben, dass das Bauteil prinzipiell verwendet werden darf, sofern die Einbauvorschriften eingehalten werden, genau so wie bei Beleuchtungseinrichtungen. Damit ist man sogar nicht mehr zwingend an die Reifengrößen der Fahrzeuggenehmigung gebunden. Konkret, solange die Sicherheitsparameter Last- und Speedindex eingehalten werden (nach Fahrzeughersteller) , so wie ausreichend Raum zum Einbau zur Verfügung steht, ist das legal. Es müssen halt alle Vorschriften eingehalten werden, die Tachoanzeige und die Kombinationsfähigkeit von Reifen und Felge, sowie bei alten Zulassungen (altes nationales Zulassungsrecht) vorhandene Reifentypenbindungen in der Originalgröße. Das das den Prüforganisationen nicht schmeckt, dürfte wohl klar sein, ließe sich dadurch doch früher eine Menge Geld durch Einzelabnahmen einnehmen.IMSword hat geschrieben:In meinem und vielen anderen Fällen wie auch beim Stoni eben nicht.
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Re: Angel ST von Pirelli
...gut Trobiker, das hast du ja schon so oder so ähnlich häufig geschrieben.
Ich zweifel das nicht an, das du Recht hast.
Aber jetzt mal eine praktische Frage:
wie verhalte ich mich, wenn die Polizei, oder der Prüfer (TÜV o.ä.) dennoch eine Strafe ausspricht, bzw. die Plakette verweigert. Gut, ich kann auf die besagten Vorschriften hinweisen.
Aber was, wenn das nicht hilft?
Ich zweifel das nicht an, das du Recht hast.
Aber jetzt mal eine praktische Frage:
wie verhalte ich mich, wenn die Polizei, oder der Prüfer (TÜV o.ä.) dennoch eine Strafe ausspricht, bzw. die Plakette verweigert. Gut, ich kann auf die besagten Vorschriften hinweisen.
Aber was, wenn das nicht hilft?
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Re: Angel ST von Pirelli
Ganz einfach, argumentiere, das sagt auch so die Polizei. Merke dir die Vorschriften, denn unsere Rechtsorgane sind nicht dumm und orientieren sich an Geschriebenes. Sollte trotzdem eine Anzeige ins Haus flattern, erhebe Einspruch und verweise nochmals auf die Vorschriftenlage. Was den TÜV angeht ist die Sache im Bereich der HU nach §29 (HU) eindeutig. Man darf dir die Plakette nicht verweigern, wenn doch mache folgendes:guzzistoni hat geschrieben:Aber jetzt mal eine praktische Frage:wie verhalte ich mich, wenn die Polizei, oder der Prüfer (TÜV o.ä.) dennoch eine Strafe ausspricht, bzw. die Plakette verweigert. Gut, ich kann auf die besagten Vorschriften hinweisen.
1. Verlange den leitenden Ingenieur der Prüfstelle (ist in der Regel auch Sachverständiger) und Verweise auf die Rechtsvorschriften, denn es gibt nichts besseres als den Gegner mit seinen eigenen Waffen anzugreifen.
2. Bei einsetzender Unwilligkeit drohe mit einer Beschwerde beim Kraftfahrtbundesamt, denn die Prüfstellen müssen über ihre Akkreditierung auch ihre Prüfbefähigung nachweisen. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können die ihren Laden dicht machen.
3. Wenn das immer noch nicht hilft, solltest du jetzt für dich entscheiden, ob du dir eine andere Prüfstelle suchst (das KBA würde ich aber auf jeden Fall über diese Sauerei schriftlich informieren damit sich dann auch mal was ändert) oder du ziehst die ganz harte Nummer durch. Lass dir den negativen Prüfbericht mit Angabe des Durchfallgrundes aushändigen und erstatte bei der nächste Polizeidienststelle Strafanzeige wegen Betruges nach §263 StGB (Vortäuschung eines Irrtums). Denn, mit der Rechtsbeugung wird bei der Nachprüfung Geld eingenommen, und dies ist Betrug.
Es ist mir schon klar, dass meine Ausführungen mit Ärger verbunden sind, aber wenn man sich nicht wehrt, wird sich auch nichts ändern, leider. Aus meiner jetzigen Erfahrung heraus, kann ich aber sagen, dass im Konfliktfall nach Formulierung der ersten Vorschriften, der Kontrollierende meist vorsichtig wird und dich ernst nimmt. Wenn man die Vorschriften kennt und sich demnach verhält, hat man alle Trümpfe für weiter Schritte in der Hand.
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Re: Angel ST von Pirelli
Danke für deine gute Antwort.
Ich halte solches Vorgehen auch für richtig (das sagt mir mein Beamtengefühl).
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Re: Angel ST von Pirelli
...eines geht mir dennoch durch den Kopf: welcher Bedeutung kommt das der Hinweis "Reifenfabrikatsbindung dem. Betriebserlaubnis beachten" bei?
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Re: Angel ST von Pirelli
@guzzistoni
Es gibt ja immer noch Motorräder, die Reifenfabrikatsbindungen im Rahmen alter nationaler Zulassungen besitzen und schon neue Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 +2), z. B. bei Ummeldungen oder Wiederzulassungen, erhalten haben. Damit nicht immer nachgehalten werden muss, ob hier eine Bindung vorliegt oder nicht, verweisen die Behörden zwecks Arbeitserleichterung allgemein formuliert auf die Fahrzeuggenehmigung. Bei allen Motorräder mit europäischen Typengenehmigung könnte man eigentlich darauf verzichten, da es formal keine Bindung mehr gibt. Dies ließe sich für die Behörden leicht über die Abgasnorm (ab Euro 1) in den Fahrzeugpapieren nachvollziehen. Aber vielleicht erkennt man dies in der Zukunft mal.
Zudem.....wenn ich jetzt mal die Erbsenzählmaschine in Gang bringe besitzt dein Moped gar keine Betriebserlaubnis, sondern eine Typengenehmigung.
Es gibt ja immer noch Motorräder, die Reifenfabrikatsbindungen im Rahmen alter nationaler Zulassungen besitzen und schon neue Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 +2), z. B. bei Ummeldungen oder Wiederzulassungen, erhalten haben. Damit nicht immer nachgehalten werden muss, ob hier eine Bindung vorliegt oder nicht, verweisen die Behörden zwecks Arbeitserleichterung allgemein formuliert auf die Fahrzeuggenehmigung. Bei allen Motorräder mit europäischen Typengenehmigung könnte man eigentlich darauf verzichten, da es formal keine Bindung mehr gibt. Dies ließe sich für die Behörden leicht über die Abgasnorm (ab Euro 1) in den Fahrzeugpapieren nachvollziehen. Aber vielleicht erkennt man dies in der Zukunft mal.
Zudem.....wenn ich jetzt mal die Erbsenzählmaschine in Gang bringe besitzt dein Moped gar keine Betriebserlaubnis, sondern eine Typengenehmigung.
Re: Angel ST von Pirelli
Wie praktisch dass das Moppet keine Betriebserlaubnis hat!Trobiker64 hat geschrieben:@guzzistoni
Es gibt ja immer noch Motorräder, die Reifenfabrikatsbindungen im Rahmen alter nationaler Zulassungen besitzen und schon neue Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 +2), z. B. bei Ummeldungen oder Wiederzulassungen, erhalten haben. Damit nicht immer nachgehalten werden muss, ob hier eine Bindung vorliegt oder nicht, verweisen die Behörden zwecks Arbeitserleichterung allgemein formuliert auf die Fahrzeuggenehmigung. Bei allen Motorräder mit europäischen Typengenehmigung könnte man eigentlich darauf verzichten, da es formal keine Bindung mehr gibt. Dies ließe sich für die Behörden leicht über die Abgasnorm (ab Euro 1) in den Fahrzeugpapieren nachvollziehen. Aber vielleicht erkennt man dies in der Zukunft mal.
Zudem.....wenn ich jetzt mal die Erbsenzählmaschine in Gang bringe besitzt dein Moped gar keine Betriebserlaubnis, sondern eine Typengenehmigung.
Dann kann die bei nem illegalen Umbau ja auch nicht nach 19.2 erlöschen!
BIIIIITTE wieder ganz schnell zurück zum Thema Reifen.
#NurInForen
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https://m.youtube.com/watch?v=OOFNWBwkDBA
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Re: Angel ST von Pirelli
Es geht um das fahrzeugspezifische formale europ. Zulassungsverfahren und ja, das nennt sich Typengenehmigung. Wenn es dich mehr befriedigt, kannst du auch die deutsche Bezeichnung "Betriebserlaubnis" verwenden.Hasake hat geschrieben:Wie praktisch dass das Moppet keine Betriebserlaubnis hat!Dann kann die bei nem illegalen Umbau ja auch nicht nach 19.2 erlöschen!
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 05.11.2017 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Angel ST von Pirelli
Bei BE weiß wenigstens jeder, was gemeint ist
Übrigens von mir auch nochmal ein Dankeschön, dass du uns hier immer und immer wieder die Sache mit den Reifen vorkaust Unwichtig ist es nicht und, wenn man sich damit nicht wirklich beschäftigt, auch total undurchsichtig was mit wem und wieso auch und warum
Übrigens von mir auch nochmal ein Dankeschön, dass du uns hier immer und immer wieder die Sache mit den Reifen vorkaust Unwichtig ist es nicht und, wenn man sich damit nicht wirklich beschäftigt, auch total undurchsichtig was mit wem und wieso auch und warum
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼
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Re: Angel ST von Pirelli
Wenn das alles so einfach wäre wie es niedergeschrieben steht ...:-/
Ich denke die wenigsten würden sich groß beschweren ...auch wenn man sicherlich am längeren Hebel säße.
Ich denke die wenigsten würden sich groß beschweren ...auch wenn man sicherlich am längeren Hebel säße.
Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's
Re: Angel ST von Pirelli
Am einfachsten ist es die Hauptuntersuchung da machen zu lassen wo sich die Leute auch mit Motorrädern auskennen.IMSword hat geschrieben:Wenn das alles so einfach wäre wie es niedergeschrieben steht ...:-/
Ich denke die wenigsten würden sich groß beschweren ...auch wenn man sicherlich am längeren Hebel säße.
Bei einer Überwachungsorganisation z.B. hat es sich ja schon rumgesprochen dass die Probleme damit haben Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Reifenherstellern zu akzeptieren.
Wenn man da dann trotzdem hinfährt ist doch klar was passiert.
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Re: Angel ST von Pirelli
Das Problem liegt darin dass hier die Fahrzeuggenehmigung und die Betiebserlaubnis die vom SVA erteilt wird durcheinandergeworfen werden. Auch der ganze andere ...ich nenne es mal nur "Text"... gehört weder zum Thema AngelST noch zu sonst irgendwas in diesem Thread. Solche Ergüsse in denen solch zum Himmel schreiendes Halbwissen proklamiert wird gibt es nur in Internetforen.Trobiker64 hat geschrieben:Es geht um das fahrzeugspezifische formale europ. Zulassungsverfahren und ja, das nennt sich Typengenehmigung. Wenn es dich mehr befriedigt, kannst du auch die deutsche Bezeichnung "Betriebserlaubnis" verwenden.Hasake hat geschrieben:Wie praktisch dass das Moppet keine Betriebserlaubnis hat!Dann kann die bei nem illegalen Umbau ja auch nicht nach 19.2 erlöschen!
Mir tun nur die ganzen Prüfingenieure leid, die dann mit den Leuten, die solchen Mumpitz irgendwo gelesen haben, unsinnige Diskussionen haben.
Anstatt sich von Leuten in irgendwelchen Foren die Welt erklären zu lassen könnte man doch mal zu einer Prüfstelle einer Überwachungsorganisation fahren und sich einen Überblick von mehreren verschiedenen Prüfingenieuren geben lassen und fragen was Sache ist. Am besten BEVOR man mit einem Fahrzeug zur HU hinfährt.
Aber das wäre zu einfach. Da ist es besser mit Polizei und hirnrissigen Verfahren zu drohen bei denen jeder Sachbearbeiter nur die Hand an die Stirn klatscht und es dann einstellt.
Wie bereits gesagt: #NurInForen
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Re: Angel ST von Pirelli
Du weißt aber schon, dass Trobiker (wenn ich das richtig verstanden habe) beruflich mit der Thematik zu tun hat und da von Halbwissen zu sprechen ziemlich unverschämt ist?
Gruß, Mattis
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