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Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 10.07.2003 21:57
von Wörsty
Aktuelle Suzuki Reifenfreigaben

Wichtige Hinweise zu Reifenumrüstungen an SUZUKI Krafträdern
http://www.suzuki.de/code/hinweis.php

SV 1000 S Stand: 04/2006
SV1000S | WVBX | 04/2006
SV 1000 N Stand: 04/2005
SV1000 | WVBX | 04/2005

SV650: http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.p ... 67#8883167

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 07.10.2011 14:04
von Trobiker64
Vielen ist leider nicht bekannt, dass in den Homologationsrichtlinen 97/24/EG Kap.1 eine Reifenfabrikats- und Reifentypenbindung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gar nicht vorgesehen ist, sondern nur Angaben zu Reifenmaßen, Belastungskennziffer und Geschwindigkeitsindex erfolgen müssen. Alle anderen Angaben (Hersteller, Typ) sind nicht bindend da sie gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Deshalb gibt es bei vielen Herstellern auch keine Fabrikatsbindung mehr. Da aber viele ältere Fahrzeuge auch auf Basis der 97/24/EG homologiert sind, ist hier die Reifenbindung ebenfalls außer Kraft, oder zumindest nicht mehr bemängelbar. . Leider wird immer wieder etwas anderes behauptet. Die von den Reifenherstellern erstellten Reifenfreigaben sollten eher als Reifenempfehlung bezeichnet werden. :D

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 18.10.2011 18:06
von Metalhead71
Bist Du Dir da sicher ???

Zumindest vor 2 1/2 Jahren wollte der Dekra-Mensch die Freigabe für den aufgezogenen Reifen an meiner damaligen Varadero sehen.

Als Empfehlung hat der Prüfer das def. nicht gesehen !

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 20.10.2011 12:00
von Trobiker64
Ja. Schau in die 97/24/EG Kap 1 (pdf-Dokument Seite 37) . Es gibt inzwischen auch Stellungnahmen aus Brüssel die auf die v.g. Richtlinien sowie auf das Wettbewerbsrecht verweisen. In Deutschland wird schon seit Jahren über die Prüfdienste dagegen verstoßen. Beim nächsten TÜV-Besuch werde ich den Prüfer oder besser noch Sachverständigen mit dem Thema mal konfrontieren.
Ich muss aber noch darauf hinweisen, dass Fahrzeuge vor Erstzulassung 1997 bzw. 1999 nach nationalen Vorschriften homologiert sind und dann andere Vorschriften gelten. Wonach homologiert wurde ist im Fahrzeugschein (alt Punkt 1, neu Punkt 14) ersichtlich. Steht dort nichts, gelten noch die nationalen Vorschriften. :(

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 20.10.2011 17:40
von Metalhead71
Ziff14 : 2002/51, A : ab 150 ccm

Was mich aber doch an Deinen Aussagen zweifeln läßt ist der Eintrag "Refenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 21.10.2011 9:04
von Trobiker64
Metalhead71 hat geschrieben:2002/51, A
Diese Richtlinien basieren auch auf der 97/24/EG und tragen Ergänzungen zu den Anforderungen und Prüfungen bezüglich von Abgasemissionen.
Metalhead71 hat geschrieben:Was mich aber doch an Deinen Aussagen zweifeln läßt ist der Eintrag "Refenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Diese Eintragung ist nichst anderes, als ob du Reifentypen in den alten Fahrzeugscheinen stehen hättest. Aber auch diese Eintragungen, da Fabrikats- und Typengebunden, sind nach europäischen Recht nicht mehr bindend sondern nur eine Empfehlung. :D Eigentlich dürfen TÜV und Rennleitung Verstöße nicht bemängeln. Aber genau hier liegt das Problem, da hier schon seit Jahren gegen verstoßen wird. Wie man damit umgeht ist letztendlich jedem selbst überlassen. Um beim TÜV keine Schwierigkeiten zu bekommen, habe ich korrekte Kombinationen drauf mit den entsprechenden Freigaben. Ein zweiter Rad-/Reifensatz ist gemischt, denn ich sehe es nicht mehr ein, halb abgefahrenenreifen Reifen bei Fabrikatswechsel in die Tonne zu werfen. Gegenüber einem Bußgeldbescheid würde ich vor Gericht ziehen, notfalls bis vor den europäischen Gerichtshof. Allerdings worauf sollte so ein Bußgeldbescheid sich aufbauen, etwa Para. 19.2 (Gefährung). Das wäre lächerlich, da die Reifen normalerweise eine E-Nummer tragen, die korrekte Größe besitzen sowie Lastindex und Geschwindigkeiteindex korrekt sind. Damit sind alle sicherheitsabhängigen Komponenten eingehalten. Bleibt schlimmstenfalls eine Mängelkarte, die ich auch nicht akzeptieren würde, im Rahmen von 0-25€. Ich bin allerdings in 25 Jahren deswegen nie kontrolliert worden. :D
Beim nächsten TÜV-Besuch im März werde ich den Prüfer/Sachverständigen mal mit der Rechtslage konfrontieren und hier berichten. :twisted:

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 02.11.2011 22:35
von Duffy
Trobiker64 hat geschrieben:Beim nächsten TÜV-Besuch im März werde ich den Prüfer/Sachverständigen mal mit der Rechtslage konfrontieren und hier berichten. :twisted:
Ich bin gespannt. Das interessiert mich...

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 02.03.2012 14:54
von Trobiker64
So, war letzte Woche mit der GPZ meiner Frau beim TÜV und habe dem Herrn im Kittel zu diesem Thema mal auf den Zahn gefühlt. Seine Meinung deckte sich meiner Rechtsauffassung. Er wies nur noch darauf hin, dass der Speedindex vorne und hinten zugelassen und identisch sein muss, was natürlich entsprechend Anhang II und III korrekt ist. Also, Reifenfabrikats- und Typenbindung sind für Fahrzeuge die nach 97/24/EG homologiert sind, Geschichte. :D ;) bier

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 02.03.2012 19:03
von VOODOO
Wenn ich also beim meckerden TÜVer angebe, dass das Moped nach 97/24/EG homologiert ist, und bei den aufgezogenen Reifen die korrekten Größen, Lastindex und Geschwindigkeiteindex vorliegen, er auf keine Freigabe bestehen kann?!

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 05.03.2012 9:03
von Trobiker64
Richtig! Allerdings würde ich mir, für den Fall, an einen beratungsresistenten Vollpfosten zu geraten, die Seite 37 (pdf-Format) der 97/24/EG merken und den leitenden Sachverständigen verlangen. ;) bier

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 05.03.2012 20:05
von VOODOO
Danke vielmals!!

Bei der Verteilung der Beratungsresistenz haben mit Ausnahme von zwei bestimmten Jungs, alle TÜVer in Bremen ganz laut HIER geschriehen! :wink:

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 07.03.2012 14:02
von zyco
In Bremen scheint der Tüv Nord in der Industriestr ganz gut zu sein. Ansonsten habe ich auch alles bei den Tüv Nord Leuten und Delmenhorst durchbekommen. Meine Enduro ging sogar ohne richtig funktionierende Bremsen und Falschen reifen durch. Der Tüv Typ meinte ich habe bei einem 30 Jahre alten Moped ganz andere Probleme. Nur in Sachen Auspuff sind die leider alle etwas verklemmt. Beim Tüv Nord in Delmenhorst wird man sogar freundlich empfangen wenn man wegen anderer Übersetzung und Leistungssteigerung anfragt.

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 07.03.2012 15:14
von Trobiker64
zyco hat geschrieben: wenn man wegen anderer Übersetzung und Leistungssteigerung anfragt.
Übersetzungsänderungen bis 8% sind legal. :D

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 07.03.2012 16:12
von zyco
Legal ja, aber eintragen muss man es trotzdem so weit mir bekommt ist.

Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

Verfasst: 13.02.2015 22:07
von McBain
Die eingangs von Wörsty referenzierten Dokumente sind gewandert. Hier die neuen Links:

Aktuelle Suzuki Reifenfreigaben

Wichtige Hinweise zu Reifenumrüstungen an SUZUKI Krafträdern (exemplarisch):
http://motorrad.suzuki.de/meine-suzuki/ ... adius-wvcx

SV1000 ohne Halbverkl. | WVBX | Stand: 04/2005
http://motorrad.suzuki.de/meine-suzuki/ ... c_WVBX.pdf

SV1000S mit Halbverkl. | WVBX | Stand: 04/2006
http://motorrad.suzuki.de/meine-suzuki/ ... c_WVBX.pdf

SV650: http://svrider.de/Forum/viewtopic.php?f ... 6#p9997506