Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Re: Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Ich hatte nun noch weiteren Mailverkehr mit dem TÜV-Prüfer und habe auf die Sachverhalte, die Trobiker geschrieben hat, hingewiesen.
Ausserdem hab ich ihm Reifenfreigaben bzw. Service-Informationen sämtlicher Motorräder geschickt, aus denen Teile verbaut wurden.
Heute kam die Antwort:
"... danke für Ihre sehr ausführliche Email ... ich gebe Ihnen recht ... ich werde Ihnen die Reifenbindung streichen..."
Nächste Woche kommen die Pilot Power drauf und ich mache einen Termin mit ihm aus.
Ausserdem hab ich ihm Reifenfreigaben bzw. Service-Informationen sämtlicher Motorräder geschickt, aus denen Teile verbaut wurden.
Heute kam die Antwort:
"... danke für Ihre sehr ausführliche Email ... ich gebe Ihnen recht ... ich werde Ihnen die Reifenbindung streichen..."
Nächste Woche kommen die Pilot Power drauf und ich mache einen Termin mit ihm aus.
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Re: Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Sehr schön. Aber trotzdem absurd, dass Du ihm das erklären musstest. Eigentlich sollte er der Sachverständige sein.aVa hat geschrieben: ↑29.04.2023 21:00Ich hatte nun noch weiteren Mailverkehr mit dem TÜV-Prüfer und habe auf die Sachverhalte, die Trobiker geschrieben hat, hingewiesen.
Ausserdem hab ich ihm Reifenfreigaben bzw. Service-Informationen sämtlicher Motorräder geschickt, aus denen Teile verbaut wurden.
Heute kam die Antwort:
"... danke für Ihre sehr ausführliche Email ... ich gebe Ihnen recht ... ich werde Ihnen die Reifenbindung streichen..."
Nächste Woche kommen die Pilot Power drauf und ich mache einen Termin mit ihm aus.
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Re: Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Schön das es geklappt hat. Manchmal muss man halt hartnäckig sein. Ich möchte aber noch hinzuzufügen, dass die vorher eingetragene Typenbindung formal nicht bindend war/ist. Aber so ist es natürlich für jeden Kontrolleur besser verständlich.
Re: Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Nur darum geht's mir. Danke dir nochmal.Trobiker64 hat geschrieben: ↑30.04.2023 17:53Ich möchte aber noch hinzuzufügen, dass die vorher eingetragene Typenbindung formal nicht bindend war/ist. Aber so ist es natürlich für jeden Kontrolleur besser verständlich.
Im Auto Bereich schon zu oft mitbekommen, dass Dinge in einer Kontrolle von Polizisten angezweifelt und das Fahrzeug erstmal stillgelegt werden kann.
Hier ein prominentes Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=fobdbhLcRoQ
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Re: Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Habe mir das mal angesehen. Das ist kein Richter, sondern ein Racheengel. Mal abgesehen von der fehlerhaften Eintragung, was ja nicht entscheidend ist, weil ja das erste Gutachten vorlag, finde ich die stümperhafte Anwendung des §19 StVZO für die Voraussetzungen des Erlöschen der Betriebserlaubnis, da das Fahrzeug ordungsgemäß vom TÜV angenommen und nicht verändert war. Wenn sich dann ein scheinbarer Mangel (Schleifspuren) darstellt, dann ist dieser Mangel (der hier aber nicht vorlag) abzustellen, also event. eine Mängelkarte. Punkt. Das Erlöschen der BE setzt eine manipulative Maßnahme am Fahrzeug voraus, die dazu führt, dass mindestens einer der drei aufgeführten Punkte des Paragraphen 19 Abs.2 erfüllt werden. Da hier aber keine Manipulation vorlag, ist dieser ganze Vorgang unglaublich amateurhaft. Und ja, ich hätte die zweite Instanz riskiert, nur um diesen beklop.... Richter auszubremsen. Die erste Instanz ist von den her Kosten überschaubar. Daß es auch anders geht, wenn man sich zur Wehr setzt. https://verkehrslexikon.de/Texte/Betrie ... bnis02.phpaVa hat geschrieben: ↑30.04.2023 20:29Hier ein prominentes Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=fobdbhLcRoQ
Re: Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Hatte heute meinen Termin beim TÜV.
Ergebnis: Die Reifenbindung wurde gestrichen.
Kosten: 46€
Demnächst noch zur Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen und der Käse ist gegessen.
Ergebnis: Die Reifenbindung wurde gestrichen.
Kosten: 46€
Demnächst noch zur Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen und der Käse ist gegessen.