Re: Mit der SV zwei Tage in den Alpen
Verfasst: 13.01.2019 18:26
In Österreich gilt Halterhaftung, da reicht das Kennzeichen aus und selbst in Deutschland könnte ein Fahrtenheft auferlegt werden. Also können sich durchaus Nachteile ergeben.Da Nogga hat geschrieben: Meiner Meinung nach (die zählt rechtlich nur nicht), kann mit dem alleinigen Merkmal Kennzeichen, wie hier im Video, keinerlei Nachteil für den gefilmten Fahrer entstehen.
Weder kann der Fahrer identifiziert werden, noch ist das Datum und/oder Uhrzeit der Aufnahme erkenntlich.
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