TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...


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SunSetRider18
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TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#1

Beitrag von SunSetRider18 » 08.03.2018 19:51

Einen schönen Abend euch allen.
Hab nach langer Disskusion mit der "Hotline" vom TÜV Nord endlich mal ne Antwort erhalten, die mich aber nicht so ganz glücklich stimmt:

TÜV Nord:
Zum Thema
Das Federbein hat erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Motorrades.
Die Hauptthematik lautet deshalb: Wie verändert sich das Fahrverhalten des Motorrades?
Aufgrund dieser Tatsache kann auf eine Testfahrt bis in den höheren Geschwindigkeitsbereich nicht verzichtet werden, um sicherzustellen, dass nach dem Umbau keine kritischen Fahrzustände auftreten.

Diese Abnahmen werden nur von motorraderfahrenen Sachverständigen nach Terminabsprache durchgeführt. Die Prüfung ist mit etwa 250,- bis 300,- € zu veranschlagen.
:roll:
Meine Antwort:
Vielen Dank für die Antwort
So teuer? Was hab ich denn noch für andere Möglichkeiten? Ich bin noch Azubi im dritten Lehrjahr, für mich ist das ne ganze Menge Geld.
Was brauch ich für Dokumente, um die Eintragung so einfach und wenn möglich günstig wie möglich zu machen?
Wenn ich z.B von jemandem, der das schon eintragen lassen hat den Prüfungsbericht bekomme, gibt es da irgendwie ne Möglichkeit das so zu ändern?
:) Angel
TÜV Nord:
Ich sehe momentan keinen Weg, die Abnahme kostengünstiger zu machen.
Ansonsten bleibt Ihnen natürlich auch der Weg, weiterhin das serienmäßige Federbein zu verwenden.
:( hell :evil:
Der Suzuki Support zur Anfrage über technische Daten/Freigaben über das Federbein ist genauso erfolglos geblieben:

vielen Dank für Ihre Nachricht zu Ihrer SUZUKI SV 650.
Die gewünschte Bescheinigung / Freigabe für den Einbau des Federbeins der GSX-R1000K1 in Ihre Maschine können wir leider auf Grund unserer nachstehenden grundsätzlichen Handhabung nicht geben.
Wir sind bei der Unterstützung von Umbauten generell sehr zurückhaltend, da wir diese in aller Regel nicht selbst durchgeführt und geprüft haben.
Inwieweit nicht-originale Teile nach den strengen Maßstäben von SUZUKI an Ihrer Maschine verwendbar sind, können wir deshalb nicht beurteilen.
Dies gilt für veränderte Originalteile, Originalteile von anderen SUZUKI Modellen, Originalteile von Fahrzeugen anderer Hersteller und "Fremdzubehör" sowie Kombinationen dieser Möglichkeiten.
Außerdem für den Abbau von serienmäßig vorhandenen Bauteilen wie Verkleidungen, Lenkungsdämpfern etc.
Eine Freigabe durch SUZUKI und damit verbunden die Mitübernahme der Produktverantwortung für das umgebaute Fahrzeug ist deshalb ausgeschlossen.
SUZUKI übernimmt grundsätzlich nur für Fahrzeuge im unveränderten Originalzustand die Produktverantwortung.
:( hell

Hat da jemand nen Tipp oder Ansprechpartner für mich? Ich wohne im Landkreis Wesermarsch, wäre zur Not auch bereit bis zu 300km zu fahren. MIr geht es nur darum nachher bei ner Kontrolle oder bei der nächsten HU auf die Nase zu fallen. Aber ich seh es nicht ein 250€ für so nen Mist auszugeben, dafür das sich der Prüfer auf den Bock schwingt und nach 30min wiederkommt und das ok gibt! :( hell
Freue mich über jeden Tipp!

Thorsten_Köhler
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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#2

Beitrag von Thorsten_Köhler » 08.03.2018 20:52

Passt Die Originalfeder nicht auf das neue Federbein?
Der Dämpfer an sich muss nicht eingetragen werden.
Erst der Tausch der Feder interessiert den TÜVVI.
Lack oben, Gummi unten.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#3

Beitrag von SunSetRider18 » 08.03.2018 21:38

Hab ich noch nicht ausprobiert, möchte aber am liebsten wenn dann das ganze Federbein tauschen.

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Trobiker64
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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#4

Beitrag von Trobiker64 » 09.03.2018 10:53

Thorsten_Köhler hat geschrieben:Der Dämpfer an sich muss nicht eingetragen werden.Erst der Tausch der Feder interessiert den TÜVVI.
Wer sagt denn sowas ? :evil: Mal davon abgesehen, dass eine Betrachtung von Feder und Dämpfer nur Sinn macht. Des weiteren ist im Bauartbeschreibungsbogen der Richtlinien 2002/24/EG Anhang II Pkt. 5 die gesamte Radaufhängung erfasst bzw. zu beschreiben. Wenn man sich schon als Sachverständiger mit dem Thema beschäftigt, dann doch bitte richtig . Ich denke auch, dass viele Prüfstellen das auch anders sehen. Interessant in dem Zusammenhang ist noch, dass es keine Baugruppenrichtlinie gibt, die spezielle Anforderung hat.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#5

Beitrag von Thorsten_Köhler » 09.03.2018 11:46

Wenn Du das Federbein tauscht, also den Stoßdämpfer UND!! die Feder, dann ist die Angelegenheit eintragungspflichtig.
Der Tausch des Stoßdämpfers an sich ist es nicht.
Andernfalls müsstest Du den Tausch des Gabelöls gegen dickeres oder dünneres ebenfalls eintragen lassen.
Das ändert die Dämopfungseigenschaften schließlich auch.
Lack oben, Gummi unten.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#6

Beitrag von Trobiker64 » 09.03.2018 12:42

Thorsten_Köhler hat geschrieben:Wenn Du das Federbein tauscht, also den Stoßdämpfer UND!! die Feder, dann ist die Angelegenheit eintragungspflichtig.
Davon bin ich jetzt auch ausgegangen. ;) bier

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#7

Beitrag von columbo » 16.03.2018 22:25

Moin :-)

Federbein vor 9 Jahren getauscht (K1 in Knubbel).........hat den TÜV nie interressiert. Warum auch steht doch Suzuki drauf...also Original :D

cya

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#8

Beitrag von bigrick » 17.03.2018 0:38

Thorsten_Köhler hat geschrieben:Wenn Du das Federbein tauscht, also den Stoßdämpfer UND!! die Feder, dann ist die Angelegenheit eintragungspflichtig.
Der Tausch des Stoßdämpfers an sich ist es nicht.
Andernfalls müsstest Du den Tausch des Gabelöls gegen dickeres oder dünneres ebenfalls eintragen lassen.
Das ändert die Dämopfungseigenschaften schließlich auch.
Das dick markierte sehe ich anders und auch die Sachverständigen die ich kenne. Den Rest hast du schon richtig formuliert. Betreibst du Bauteile an deiner Maschine außerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Spezifikation, liegt es in deinem Ermessen auch die Konsequenzen dafür zu tragen (und wenn relevant) ne Freigabe zu erhalten oder eben eintragen zu lassen. Alles was du am Fahrwerk veränderst ist dabei Eintragungsrelevant, auch Gabelöl. Nur weil man sowas nicht unbedingt sofort erkennen kann, ist es nicht gleich legal, sinnvoll oder empfehlenswert.
TüV und Suzuki geben da schon die richtigen Antworten. Generell kann niemand aus der Ferne prüfen welche Fremdbauteile (auch wenn es der selbe Fahrzeughersteller ist), sich in deinem Fahrzeug verwenden lassen. Das so ein Federbeinumbau "intern" erprobt ist steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Auch da andere Federn, Distanzhülsen, Öle, Dämpfungselemente, Auspüfffffe, Krümmer, Nockenwellen, Vergaserbedüsungen, Übersetzungen, Racingbremsbeläge, Bremspumpen, Sättel, komplette Gabeln, etc umgebaut werden, ist das alles trotzdem i.d.R. nicht legal.
Simples Beispiel warum sowas eben nicht immer so einfach sein muss: Ein Federbein von einem anderen Fahrzeug hat, abgesehen von einer anderen Federrate und das es (im Gegensatz zu STINO SV Fahrwerk) voll einstellbar ist, hat in seinem Original auch eine andere Umlenkung und andere Kräfte zu bewältigen. Voll einstellbar bedeutet dabei nicht das es von Flummiball bis Permanentblockade einstellbar ist - sondern nur einen gewissen Spielraum bietet - der für das nicht für die Umlenkung, Fahrwerksgeometrie und Massekräfte der SV vorgesehen ist. Viel extremer aber: Andere Umlenkung oder gar keine Umlenkung bedeutet auch andere Federwege (nicht am Rad, sondern am Federbein also der Dämpferhubstange). Ist dann interessant, sollte mal die Blockiergrenze vorzeitig erreicht sein. Ich glaube die wenigsten Motorradfahrer, konnten jemals in den Genuss einer komplett steifen Hinterradaufhängung kommen.
Das ein anderes Federbein nicht in jeder Fahrsituation auch ins Fahrzeug passen muss, muss ich glaube auch nicht erwähnen. Das weichere Material gibt bekanntlich nach.

All diese Dinge weiß ein Sachverständiger dann auch. Ich würde es bei den Motorradwerkstätten probieren die viele Umbauten machen. Die haben dann auch meist jemanden der gewillt ist sich sowas anzusehen.

VG

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#9

Beitrag von Trobiker64 » 17.03.2018 18:26

bigrick hat geschrieben:TüV und Suzuki geben da schon die richtigen Antworten. Generell kann niemand aus der Ferne prüfen welche Fremdbauteile (auch wenn es der selbe Fahrzeughersteller ist), sich in deinem Fahrzeug verwenden lassen. Das so ein Federbeinumbau "intern" erprobt ist steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Auch da andere Federn, Distanzhülsen, Öle, Dämpfungselemente, Auspüfffffe, Krümmer, Nockenwellen, Vergaserbedüsungen, Übersetzungen, Racingbremsbeläge, Bremspumpen, Sättel, komplette Gabeln, etc umgebaut werden, ist das alles trotzdem i.d.R. nicht legal.
Das ist halt immer die alte Diskussion, was muss abgenommen und eingetragen werden und was eben nicht. Da muss man halt immer aufpassen, dass man Zulassungsrecht und Produkt-/Halterhaftung nicht durchmischt. Generell lässt sich sagen, dass alles genehmigungspflichtig ist, was das Zulassungsverfahren beschreibt (2002/24/EG und ab 2013 zusätzlich EU-Verordnung 168/2013). :D und dort gibt es neben einer Vielzahl von (verbindlichen) Baugruppenrichtlinien auch eine (fein sortierte) Fahrzeugbeschreibung des Fahrzeugherstellers im Beschreibungsbogen der Richtlinien 2002/24/EG. Im konkreten Fall, existiert keine Baugruppenrichtlinie aber eine Baugruppenbeschreibung des Fahrzeugherstellers die, hinsichtlich einer objektiven Bewertung, sich in beide Richtungen auslegen lässt. Problem ist nur, dass eben fahrdynamische Vorgaben nicht konkret existieren und deshalb nur sehr subjektiv betrachtet werden können, und daher auch sinngemäß kein Verstoß gegen §19 StVZO bestehen muss (bezügl. einer Gefährdung). Wer soll denn bewerten können, ob die Dämpfung zulassungskonform ist, wenn keine konkreten Vorgaben bestehen ?! Bei der Feder sieht es schon deshalb anders aus, da ungefederte Motorräder nicht zulassungsfähig sind (man erinnere sich an die alten Harleys) und daher die Feder ein Bestandteil des Genehmigungsverfahrens darstellt . Letztlich wird nur durch eine veränderte Dämpfung mehrheitlich die BE nicht tangiert werden. Trotzdem sieht dann eine Eintragung immer besser aus. Mist, schon wieder so viel geschrieben, ich muss das mal abstellen. :mrgreen:

PS: Mal angenommen und zum Nachdenken, eure PKW-Dämpfer sind ausgelutscht (nicht undicht). Was macht der TÜV bei der HU ? ..........nichts, weil Dämpfer nicht im Prüfkatalog stehen. Böswillig unterstellt, Dämpfer sind nicht wichtig. :) Angel

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#10

Beitrag von Pat SP-1 » 17.03.2018 19:04

Trobiker64 hat geschrieben:PS: Mal angenommen und zum Nachdenken, eure PKW-Dämpfer sind ausgelutscht (nicht undicht). Was macht der TÜV bei der HU ? ..........nichts, weil Dämpfer nicht im Prüfkatalog stehen.
Gibt es diese Prüfung mit der Rüttelprüfstand nicht mehr? Oder wird damit etwas anderes geprüft als die Stoßdämpfer?

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#11

Beitrag von Karhedron » 17.03.2018 19:08

Keine Ahnung was ihr für Prüfer habt, aber ich habe gerade die Plakette für meinen 20 Jahre alten Bora nicht bekommen, u.a. weil das Fahrwerk platt ist.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#12

Beitrag von Trobiker64 » 17.03.2018 19:52

Pat SP-1 hat geschrieben:Gibt es diese Prüfung mit der Rüttelprüfstand nicht mehr? Oder wird damit etwas anderes geprüft als die Stoßdämpfer?


Keine Stoßdämpfer, sondern z.B. ausgeschlagene Gelenke, Buchsen etc.

Karhedron hat geschrieben:u.a. weil das Fahrwerk platt ist.


Bitte genauer, Fahrwerk kann vieles sein.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#13

Beitrag von Karhedron » 18.03.2018 8:48

Genau steht dort:
Fahrwerk Korrosionsgeschwächt / Kennzeichnung nicht lesbar.
Ansonsten kamen noch andere Dinge hinzu:
Schwingungsdämpfer 1. Achse links und rechts undicht
Querlenker 1. Achse links und rechts Gummilagerung beschädigt.

Denke das war alles was das Fahrwerk betrifft. Die anderen Dinge sind dann undichtes Getriebe, undichtes Lenkgetriebe und kaputter Auspuff.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#14

Beitrag von jubelroemer » 18.03.2018 9:20

Karhedron hat geschrieben:Genau steht dort:
Schwingungsdämpfer 1. Achse links und rechts undicht
Genau diesen Fall hatte der Trobiker ausgeschlossen :!:
Karhedron hat geschrieben:PS: Mal angenommen und zum Nachdenken, eure PKW-Dämpfer sind ausgelutscht (nicht undicht). Was macht der TÜV bei der HU ? ..........nichts, weil Dämpfer nicht im Prüfkatalog stehen. Böswillig unterstellt, Dämpfer sind nicht wichtig. :) Angel
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ab 11:05 - wie geil !!

W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#15

Beitrag von Ferengi » 19.03.2018 14:52

Trobiker64 hat geschrieben:
Pat SP-1 hat geschrieben:Gibt es diese Prüfung mit der Rüttelprüfstand nicht mehr? Oder wird damit etwas anderes geprüft als die Stoßdämpfer?


Keine Stoßdämpfer, sondern z.B. ausgeschlagene Gelenke, Buchsen etc.




Nein, die werden mit den Platten die sich nach rechts und links bewegen können geprüft.
Natürlich sind die Dämpfer Bestandteil der PKW HU.

Und warum so ein Aufwand für ein 17 Jahre altes Federbein?
Das muss auch erstmal vom Spezialisten wieder überarbeitet werden.

Dann kann man auch gleich ein einfaches Wilbers Federbein kaufen.
Das ist dann zwar nicht einstellbar, aber vom Hersteller bereits passend abgestimmt, und es ist NEU.
Und die Problematik mittem TÜV besteht auch nicht.

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