Neuer Reifen ist "unrund" :-(


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Chrissi


Neuer Reifen ist "unrund" :-(

#1

Beitrag von Chrissi » 11.06.2005 9:05

Ich hatte Ende Februar bei ebay von einem Händler einen Satz Reifen (Conti force) gekauft und den gestern aufziehen lassen.Auf ner kleinen Tour hab ich festgestellt,dass der Lenker flattert :evil: .Ich zurück zur Werkstatt und habs nachkontrollieren lassen.Dabei wurde festgestellt, das der Reifen nicht ganz rund ist und "eiert" :evil:



Jetzt meine Frage:Muss der Händler denn Reifen zurücknehmen und mir Ersatz schicken? (Auch nach der vergangenen Zeit,seitdem ich die Reifen habe,aber nicht aufgezogen habe)


Vielleicht hat jemand mit sowas schon mal Erfahrungen gemacht...

Viele Grüße von Christina

KuNiRider


#2

Beitrag von KuNiRider » 11.06.2005 9:27

mM: Klarer Fall von verstecktem Mangel! Den kannst du erst bei Benützung bemerken und reklamieren. Da du in einem Fachbetrieb hast montieren lassen kann sich der Internet-Händler auch nicht auf falsche Handhabung rausreden und muss ihn zurücknehmen, da ja auf jeden Fall noch innerhalb der Gewährleistung. Allerdings wirst du wahrscheinlich auf den Kosten für Montagen und Rückversand (Frage ob er abholen lässt!)sitzenbleiben. :kleiner:
Wenn der Händler Zicken macht, kannst du mit Antiwerbung im Forum drohen und dich auch mal mit Conti direkt in Verbindung setzen, denn letztendlich hat Conti den Reifen durch die Endkontrolle gelassen und ist der eigentliche Übeltäter :roll:

Chrissi


#3

Beitrag von Chrissi » 11.06.2005 9:39

Danke für die schnelle Antwort!Bild

Liebe Grüße von Christina

Martin650


#4

Beitrag von Martin650 » 11.06.2005 10:09

Genau das ist der Grund, weshalb sich die meisten Reifenhändler weigern selbst mitgebrachte Reifen zu montieren. Wenns Probleme gibt müssen sie erstmal beweisen, daß beim Montieren alles richtig gemacht wurde. Es wird schwer werden, zu beweisen, daß die Lagerung bei dir zu Hause in Ordnung war. Und genau das wird dir der Internethändler vorwerfen.

Tiara


#5

Beitrag von Tiara » 11.06.2005 10:11

KuNiRider hat geschrieben:denn letztendlich hat Conti den Reifen durch die Endkontrolle gelassen und ist der eigentliche Übeltäter :roll:
Könnte es nicht u.U. durch einen Lagerungsfehler verursacht sein? Dann läge die Schuld beim Händler.

Chrissi


#6

Beitrag von Chrissi » 11.06.2005 10:35

Tiara hat geschrieben:
Könnte es nicht u.U. durch einen Lagerungsfehler verursacht sein? Dann läge die Schuld beim Händler.
Sowas meinte der Mensch in der Werkstatt auch...Aber was nützt mir das,wenn der Händler mir das womöglich nicht glaubt.

Achmenno,warum kann nicht mal einmal was glattgehen??? :evil:


Was mich mal interessieren würde:Wie schnell wirkt sich die Lagerung auf die Form der Reifen aus?
Die Reifen waren noch seit der Lieferung mit dicker Pappe innen verstärkt und als Paar "zusammengebunden".

L.G.
Christina

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svbomber
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#7

Beitrag von svbomber » 11.06.2005 10:59

Bei korrekter Lagerung gilt ein 5 Jahre alter Reifen als 1A Ware.

>Dabei wurde festgestellt, das der Reifen nicht ganz rund ist und "eiert"
Wie hat der Händler das denn festgestellt? Vielleicht kann er nur nicht wuchten!

w8rabbit


#8

Beitrag von w8rabbit » 11.06.2005 11:04

svbomber hat geschrieben:Bei korrekter Lagerung gilt ein 5 Jahre alter Reifen als 1A Ware.
Nicht ganz korrekt.
http://www.avd.de/presse/pd/2002_pm_kw47_2_01.html

Chrissi


#9

Beitrag von Chrissi » 11.06.2005 11:06

Der Reifen wurde ausgebaut und zur Kontrolle nochmal ausgewuchtet.Das war alles OK.(War dabei)

Bei genauer Betrachtung konnte man das "eiern" mit bloßem Auge erkennen.(Reifen war auch korrekt auf die Felge aufgezogen).

L.G.
Christina

"eiern" = Höhenschlag?
Zuletzt geändert von Chrissi am 11.06.2005 11:24, insgesamt 1-mal geändert.

w8rabbit


#10

Beitrag von w8rabbit » 11.06.2005 11:08

Klein-Suzi hat geschrieben:Der Reifen wurde ausgebaut und zur Kontrolle nochmal ausgewuchtet.Das war alles OK.(War dabei)

Bei genauer Betrachtung konnte man das "eiern" mit bloßem Auge erkennen.(Reifen war auch korrekt auf die Felge aufgezogen).

L.G.
Christina
Wie lautet die DOT-Nummer? Evtl. kannst Du den Verkäufer darüber
packen.Siehe mein Posting vorher, da gibt es einschlägige
Urteile, wie alt ein Reifen beim Neukauf maximal sein darf!

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#11

Beitrag von svbomber » 11.06.2005 11:12

w8rabbit hat geschrieben:
svbomber hat geschrieben:Bei korrekter Lagerung gilt ein 5 Jahre alter Reifen als 1A Ware.
Nicht ganz korrekt.
http://www.avd.de/presse/pd/2002_pm_kw47_2_01.html
Ok, 4 Jahre. War ohne nachgucken ;)

viewtopic.php?p=314981#314981

w8rabbit


#12

Beitrag von w8rabbit » 11.06.2005 11:22

svbomber hat geschrieben:
w8rabbit hat geschrieben:
svbomber hat geschrieben:Bei korrekter Lagerung gilt ein 5 Jahre alter Reifen als 1A Ware.
Nicht ganz korrekt.
http://www.avd.de/presse/pd/2002_pm_kw47_2_01.html
Ok, 4 Jahre. War ohne nachgucken ;)

viewtopic.php?p=314981#314981
Wir könnten jetzt Haare spalten, "bis zu 4 Jahre" und "Ware die
4 oder 5 Jahre alt ist ist 2A Ware", steht in dem Schreiben :wink:

Ich würde mich dann doch eher auf das Urteil des Gerichts verlassen,
da man davon ausgehen kann,das die doch etwas "unabhängiger"
die Dinge betrachten und das ein Urteil doch etwas mehr Gewicht
hat als ein Schreiben vom Hersteller.:wink:

@edit: Ich sehe gerade das es noch ein anderes Urteil gibt, wo wieder
Deine 5 Jahre angegeben werden. Es wird, zu meiner Entlastung,
aber explizit hingewiesen, das man keine Reifen kaufen sollte
die älter als zwei Jahre sind.
http://www.fitness1.org/AutoMotorrad/0X3M5ZZY_7X
http://www.motoplus.de/?a=show&r=&n=153 ... 5537889069

Mea culpa!
Zuletzt geändert von w8rabbit am 11.06.2005 11:48, insgesamt 1-mal geändert.

motorradrico


#13

Beitrag von motorradrico » 11.06.2005 11:47

Tach auch!
BIn auch der Meinung, dass das nicht einfach wird mit der Beweislage. Kommt schon auf die Zwischenlagerung bzw. auch auf den Transport der Reifen an. Die Behandeln die Lieferungen ja z.T. wie ein Stück Dreck. Da wird geschmissen, draufgestellt, gequetscht etc.. Der andere Punkt ist sicherlich auch die Produktion.

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#14

Beitrag von Herr Bert » 11.06.2005 11:49

Vielleicht ist ja auch alles ganz einfach :) up Klein-Suzi fragt nach und der Händler tauscht den Reifen :wink:
Gruß Herr Bert

Sledge


#15

Beitrag von Sledge » 11.06.2005 13:01

Leute, Leute......

Der Reifen wurde im Februar gekauft von eine Unternehmer, es liegt ein Verbrauchsgüterkauf iSv §474 BGB vor.

Gem § 476 BGB haben wir eine Sachmangel innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang (Lieferung).
Der VERKÄUFER muss beweisen das der Mangel NICHT schon beim Kauf vorhanden war. :!: :!:

Tausch das Ding um und gut is....wenn er Zicken macht kennst du ja jetzt die einschlägigen Paragraphen des BGB :wink:

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