45er Kettenrad bei einer "S" eintragen lassen
45er Kettenrad bei einer "S" eintragen lassen
Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Wenn es bei einer "N" serienmäßig ist, müßte es ja bei einer "S" auch gehen....
Ich habs nicht eintragen lassen, hab es aber dem TÜV-Prüfer gegenüber erwähnt, daß ich eins drin hab. War ihm aber egal. Weiß jetzt zwar immer noch nicht ob es muß...
Bei der neuen SV/S hat sich das Thema erledigt. Die läuft schon mit dem 44er Kettenrad bei Höchstgeschwindigkeit in den Begrenzer
Das war bei der letzten ja nicht mal mit 45er so
Zumindest bei mir nicht.

Bei der neuen SV/S hat sich das Thema erledigt. Die läuft schon mit dem 44er Kettenrad bei Höchstgeschwindigkeit in den Begrenzer

Das war bei der letzten ja nicht mal mit 45er so

Zumindest bei mir nicht.
Man kann 5% der Übersetzung ohne Eintragung ändern. Bei der SV entspricht das etwa einem Zahn am Kettenrad. Bei einem 45er an der S besteht also kein Grund zur Eintragung. Ich denke, dass eine Änderung des Kettenrades in Richtung "mehr Zähne", also einer Verringerung der Gesamt-Übersetzung auch keine Probleme mit dem TÜV bringen sollte, wenn man um mehr als einen Zahn erhöht, da sich hierdurch die Höchstgeschwindigkeit nicht erhöht, sondern sogar verringert.
ganz ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Noch ein Wiederspruch ist das Zitat aus der "Tüv-Ecke" (die es leider ja nicht mehr gibt)
Also ich fahre jetzt mein 45 Kettenrad auf der "S" und bin sehr zufrieden, aber dem Tüv hinterherlaufen werd' ich nicht...Sekundärantrieb
Gemeint ist damit die Kraftübertragung vom Getriebe zum Hinterrad (auch Hinterradantrieb genannt). In den meisten Fällen werden dazu Ritzel, Rollenkette und Kettenrad verwendet. Alternativ ist eine Übersetzung durch Zahnriemen und Riemenscheibe möglich.
Es wird in der Betriebserlaubnis das notwendige Übersetzungsverhältnis zusammen mit den Zähnezahlen von Ritzel und Kettenrad oder Größe der Riemenscheibe festgehalten. Änderungen sind deshalb abnahmepflichtig, auch wenn sich dadurch die Höchstgeschwindigkeit nicht erhöhen sollte. Was sich nämlich durch ein von der Serie abweichendes Sekundärübersetzungs-Verhältnis ändert, ist die Kurbelwellen-Drehzahl des Motors bei jener Geschwindigkeit, die für die Messung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben ist. Und da müssen es nicht einmal Drehzahlen von 1000/min mehr oder weniger sein, um den erlaubten Fahrgeräuschwert zu überschreiten. Beim Kauf von Zubehörteilen ?oft werden außer Endlosketten auch gleich Ritzel und Kettenrad mitangeboten- also darauf achten, dass die Zähnezahlen mit denen der Originalteile übereinstimmen.
Hm, das klingt jetzt ja wieder anders... weiß es denn niemand hier genau?
Aber wenn der TÜVler gesagt hat, eine Änderung von bis zu 5% bei der Sekündärübersetzung ist nicht eintragungspflichtig, dann ist der Käs eigentlich gevespert. Sehen tut's ja ziemlich sicher eh keiner, aber mit einem guten Gewissen fährt's sich eben doch unbeschwerter...

Aber wenn der TÜVler gesagt hat, eine Änderung von bis zu 5% bei der Sekündärübersetzung ist nicht eintragungspflichtig, dann ist der Käs eigentlich gevespert. Sehen tut's ja ziemlich sicher eh keiner, aber mit einem guten Gewissen fährt's sich eben doch unbeschwerter...

Ich habe allerdings das Gefühl, der TÜV weiß es auch nicht so genau.... Ich hatte mal irgentwo gelesen, daß alle Änderungen der Übersetzungen eintragungspflichtig sind, und der TÜV eben bis 5% nickt, aber genau weiß ich es eben auch nicht.... Die erste Reaktion von dem TÜV-Menschen war übrigends "ich habe nichts gehört", als ich aber dann mit der "N" begründet habe, kamen eben die 5% raus...SVS-Kyb hat geschrieben:Hm, das klingt jetzt ja wieder anders... weiß es denn niemand hier genau?![]()
Aber wenn der TÜVler gesagt hat, eine Änderung von bis zu 5% bei der Sekündärübersetzung ist nicht eintragungspflichtig, dann ist der Käs eigentlich gevespert. Sehen tut's ja ziemlich sicher eh keiner, aber mit einem guten Gewissen fährt's sich eben doch unbeschwerter...
Naja, einige Rätsel dieser Welt werden wohl immer ungelöst bleiben

Hallo,
unabhängig von dem was der TÜV sagt:
Heute hab ich im Rahmen eines Kundendienstes für meine SV mal mit dem Mechaniker über das Thema "Übersetzung von N für S verwenden" gesprochen!
Da er auch nicht so recht sicher war, hat er gleich mal mit der technischen Auskunft bei Suzuki telefoniert.
Ergebnis:
Es ist absolut verboten!!!
Begründung laut Suzuki (nicht lachen):
Lärmentwicklung wegen Verkleidung!!!!
Ich muss jetzt dazu sagen, dass mir diese Erklärung trotz technischem Studium mit Schwerpunkt Fahrzeugtechnik nicht besonders eingängig ist...
Naja, Begründung hin oder her: Es ist wohl verboten...
Ausnahme:
Irgend ein Kettensatz-Hersteller hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein ABE auf seiner Homepage rumliegen!!!
Och neeeee, nicht schon wieder im I-net rumsuchen
unabhängig von dem was der TÜV sagt:
Heute hab ich im Rahmen eines Kundendienstes für meine SV mal mit dem Mechaniker über das Thema "Übersetzung von N für S verwenden" gesprochen!
Da er auch nicht so recht sicher war, hat er gleich mal mit der technischen Auskunft bei Suzuki telefoniert.
Ergebnis:
Es ist absolut verboten!!!
Begründung laut Suzuki (nicht lachen):
Lärmentwicklung wegen Verkleidung!!!!

Ich muss jetzt dazu sagen, dass mir diese Erklärung trotz technischem Studium mit Schwerpunkt Fahrzeugtechnik nicht besonders eingängig ist...
Naja, Begründung hin oder her: Es ist wohl verboten...
Ausnahme:
Irgend ein Kettensatz-Hersteller hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein ABE auf seiner Homepage rumliegen!!!
Och neeeee, nicht schon wieder im I-net rumsuchen
