Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
fbaa
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Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#1

Beitrag von fbaa » 27.12.2018 20:54

Hallo zusammen,

nach vielen Jahren "nur mitlesen" hat mein heutiger TÜV-Besuch mir leider einen Grund zu geben, selbst einen Thread aufzumachen.

Folgendes absurde Problem, vielleicht hat ja jemand eine gute Idee:

Habe vor gut einem Jahr ne hübsche gebrauchte 1000 N erstanden, die einige kleine Umbauten hat. Wenn man nicht selbst geschraubt hat, ist der erste Besuch beim TÜV natürlich immer etwas spannender. Bis auf die zu eng stehenden Blinker vorn war auch alles top. Kein Problem, die wollte ich wegen schlechter Sichtbarkeit sowieso tauschen.

Dann allerdings ging's an die Reifen. Habe die Conti Road Attack 3 draufgezogen und natürlich vorsichtshalber auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu eingepackt. Aber Achtung: Da steht (wie bei allen Freigaben) im Kleingedruckten, dass das ganze nur für unveränderte Fahrzeuge gilt, nicht aber für meine SV mit anderem Lenker, Stahlflexleitungen, Spoiler, BSM-Topf und Höherlegung. Kurz und knapp: Kein TÜV, weil ich die "Zulässigkeit der Reifen" nicht nachweisen konnte. Ich müsste als den eingetragenen Pilot Road B fahren.

Nach einiger Diskussion darüber, dass in meinen Augen jede Form von Fabrikatsbindung nach EU-Verordnung ohnehin hinfällig ist und nur die Eckdaten (Größe, Traglast, Höchstgeschwindigkeit, etc.), lies er sich in Rücksprache mit dem Chefprüfer darauf herunterhandeln, dass alles klargeht, wenn ich die Heckhöherlegung zurückbauen würde. Das sei nämlich eine Fahrwerksänderung und die wechselwirkt natürlich mit den Reifen (daran zweifel ich als Ingenieur auch nicht).
Weil man nicht davon ausgehen kann, dass ein anderer als der eingetragene Reifen mit der Höherlegung (TRW MCHL153, findet sich seltsamerweise auch nicht auf deren Webseite) nicht kompatibel ist, soll ich also mit einem uralten Modell fahren, das nur im Antiquariat zu finden ist.

Da ich gut 1,95m groß bin und handlichkeit zu schätzen weiß, möchte ich meine Höherlegung aber schon gern behalten.

Ist solch ein Problem schon irgendwem untergekommen? Habt ihr eine Idee, mit welchen Argumenten ich da vielleicht wieder hinfahren könnte? Ich werde ganz sicher nicht auf den PR B wechseln, sofern man überhaupt noch irgendwo einen bekommt :D . Aber die Alternative des Prüfers (Einzezulassung mit Erprobung im Fahrzest bis zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit, Kosten ca. 800€) ist natürlich auch keine Option. Natürlich gibt es noch die Option, zu einem anderen Prüfer zu fahren. Kostet dann natürlich wieder die vollen 70€ Prüfgebühr.

Bin seit heute Nachmittag sowohl sprach- als auch etwas ratlos.

Gruß,
Fabian

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motus
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#2

Beitrag von motus » 27.12.2018 21:36

Wenn's für dich kein größerer Aufwand wäre die Höherlegung auszubauen, sofern du die original Umlenkhebel hast, würde ich es umbauen, TÜV abholen und beim nächsten Mal woanders hin.

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#3

Beitrag von Black Jack » 27.12.2018 21:53

Dann ist die Höherlegung aber ausgetragen, eine neue Eintragung kostet dann wieder.

Bevor man etwas empfehlen kann, muß man erst einmal mehr Details wissen.
z. B. wo du her kommst usw.

Ich empfehle dir erst einmal die Ownerlist auszufüllen und dich ordentlich vorzustellen.

Das erleichtert die Kommunikation außerordentlich...
Gruß Jürgen

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#4

Beitrag von fbaa » 27.12.2018 23:33

Black Jack hat geschrieben: Ich empfehle dir erst einmal die Ownerlist auszufüllen und dich ordentlich vorzustellen.

Das erleichtert die Kommunikation außerordentlich...
Ist erledigt :wink:
motus hat geschrieben:Wenn's für dich kein größerer Aufwand wäre die Höherlegung auszubauen, sofern du die original Umlenkhebel hast, würde ich es umbauen, TÜV abholen und beim nächsten Mal woanders hin.
Das wäre jetzt auch meine Notlösung, habe nur keine Lust, das alle zwei Jahre zu wiederholen und wollte mal in die Runde fragen, ob solche Reaktionen häufiger vorkommen. Die originalen müsste ich theoretisch haben, sind momentan aber verschollen.

Bzgl. der Höherlegung wollte ich morgen mal checken, ob dafür das Federbein komprimiert werden muss oder ob Heck hochbinden reicht. Wenn nicht, werde ich es genau so erledigen. DIe Höherlegung ist zum Glück nur per Gutachten abgenommen und nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Die kann ich also lustig ein- und ausbauen, ohne Bürokratie zu haben.
Das Ganze war beim TÜV Rheinland in Mettmann. Bisher war ich mit dem Personal dort auch immer gleicher Meinung, um so mehr habe ich mich diesmal gewundert.

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#5

Beitrag von svfritze64 » 28.12.2018 1:18

Meine Erfahrung mit der HU auf diesem Gebiet: Ja- wie du schon richtig festgestellt hast - ist bei den meisten ABEs etc. sinngemäß der Vermerk drauf: Ohne Eintragung zulässig so lange keine weiteren Umbauten vorgenommen wurden.

Und meist hat man ja weitere Umbauten vorgenommen....

Also ist der Schluß daraus: Warum läßt Du nicht alles eintragen?

Habe bei meinen beiden auch alles, was in irgendeiner Weise geändert wurde, zum TüV ler meiner Wahl (selbst Biker) geschleppt - und mir den ganzen Rotz in einem Aufwasch eintragenlassen. Das kostet nur ein mal (ok - der Prüfer flucht etwas über die umfangreichen Schreibarbeiten) - aber dann ist Ruhe.

Meinen Prüfer hat auch nicht die Bohne interessiert ob die Höherlegung in Verbindung mit reifen xy zulässig ist oder nicht.
Ihn hat nur interessiert: entspricht den Begleitpapieren - ist korrekt eingebaut - schleift nirgends etc.
Das hat er mit allen ca 20 einzutragenden Artikeln gemacht, ebenso mit den Reifen etc - für welche natürlich die Herstellerfreigabe vorliegen mußte...

Dabei habe ich jeden - wirklich jeden - (Blinker - trotz eNr., Griffe, Hebel, Stahlflex, Wilbers hi/Wirth vorn , Lenker, Höherlegung,KZH, Plasteteile, Bugspoiler, Heckabdeckung etc. Reifen ((60er/70er vorn etc.)) erdenklichen Blödsinn eintragen lassen, so das der Ausschlus s.o. nicht greifen kann...

Das hat auch den vorteil, das es bei evtl. Kontrollen sehr zügig weitergeht...man holt die Fahrzeugpapiere raus - mit den 2 daran hängenden Beiblättern, ein kurzer Blick drauf - Grinsen - gute Fahrt wünschen...weiter gehts :mrgreen:
Bbesser als die 40 losen Dokumente und Broschüren der Herstellerzulassungen in einem Frischhaltebeutel ;-)

Das mit der Reifenbindung verstehe ich nicht wirklich so ganz - wie gesagt - wenn es eine Herstellerfreigabe gibt, sollte sich doch alles eintragen lassen ?

Die "NurfürdenTüVumbaugeschichte" käme für mich nicht in Frage.....weil du dann bei ner Kontrolle (oder schlimmer:bei nem Unfall ((Haftpflichtversicherung)) etc.) immer noch ganz alt aussehen würdest....
Gruß
Fritz

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#6

Beitrag von Thorsten_Köhler » 28.12.2018 17:55

Kommt offenbar auf den Prüfer an.
Anderer Auspuff, Scheibe, Bremsscheiben, Reifen, Stahflex, ???
Als der SBK-Lenker eingetragen werden sollte?
0,0 Problemo.
Auf meinen Vorschlag das ganze Geraffel eintragen zu lassen meinte mein Hausschrauber nur:
Wozu?
Das kostet nur unnötig Kohle, liegt doch für alles ne ABE vor.
Also Ar...lecken und die Bescheinigungen mitführen.
Bin mal auf die Eintragung der PVM gespannt.
Lack oben, Gummi unten.

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#7

Beitrag von fbaa » 28.12.2018 19:26

Danke soweit für eure Rückmeldungen.

Ich tendiere momentan dazu, es einfach bei einem anderen Prüfer drauf ankommen zu lassen. Ggf. die Höherlegung auch selbst gar nicht erwähnen. Habe gerade kein Foto von meiner parat, aber wie sieht denn die Aufhängung am Federbein normalerweise aus? Ist der Unterschied ohne nachzumessen oder sich richtig gut auszukennen überhaupt mit dem Auge sichtbar? Denn die Stützen zwischen Federbein und Rahmen sehen für mich jetzt nicht auffällig nach Umbauteil aus, könnte genau so gut original sein. Wenn ich das richtig sehe, wurden ja die Streben (2) der fotografierten Skizze (angehängt, in den Unterlagen des Vorbesitzers gefunden) ausgetauscht, richtig?

Vielleicht kommt ja jemand von euch in naher Zukunft am Mopped vorbei und kann ein Foto des Originalzustandes posten? Nur so zum Vergleich :wink:

Gruß
Fabian
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#8

Beitrag von Trobiker64 » 28.12.2018 23:03

fbaa hat geschrieben:Nach einiger Diskussion darüber, dass in meinen Augen jede Form von Fabrikatsbindung nach EU-Verordnung ohnehin hinfällig ist und nur die Eckdaten (Größe, Traglast, Höchstgeschwindigkeit, etc.), lies er sich in Rücksprache mit dem Chefprüfer darauf herunterhandeln, dass alles klargeht, wenn ich die Heckhöherlegung zurückbauen würde. Das sei nämlich eine Fahrwerksänderung und die wechselwirkt natürlich mit den Reifen (daran zweifel ich als Ingenieur auch nicht).Weil man nicht davon ausgehen kann, dass ein anderer als der eingetragene Reifen mit der Höherlegung (TRW MCHL153, findet sich seltsamerweise auch nicht auf deren Webseite) nicht kompatibel ist, soll ich also mit einem uralten Modell fahren, das nur im Antiquariat zu finden ist.
Es ist immer das Gleiche. :roll: Da du eine europ. Zulassung hast, ist der Zusammenhang von Fahrwerksänderungen mit verschiedenen Reifentypen irrelevant, da das europäische Zulassungsrecht nur noch bauartgenehmigte Reifen kennt, auf Basis der Richtlinien 97/24/EG Kap. 1 Anhang III. Reifentypen spielen keine Rolle, sodass du auch keine Eignung nachweisen brauchst. Wenn die Fahrwerksänderung korrekt eingetragen ist, gibt es keinen Grund dir den HU-Stempel zu verweigern. Entweder suche dir eine andere Prüfstelle oder beschwere dich beim zuständigen Landesverkehrsministerium. Das Thema ist ja nicht neu, daher hatte ich mal eine Beschwerde beim BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur) eingereicht und um eine rechtliche Bewertung gebeten. Ich habe genau die Antwort erhalten, die zu erwarten war. Zudem,... die Verweigerung des HU-Stempels basiert auf einer Rechtsbeugung zu deinen finanziellen Lasten. Das erfüllt den Tatbestand des Betrugs nach §263 StGB. Für mich wäre dies ein Grund neben einer Beschwerde beim Landesverkehrsministerium auch noch Strafanzeige zu stellen um diesem Zirkus mal ein Emde zu bereiten.

PS: Wen das interessiert, dem kann ich ja per PN das Antwortschreiben des BMVI (aus Datenschutzgründen ohne Namen) zur Verfügung stellen. Das sollte einem beratungsresistenten Tüvler den Zahn ziehen. :lol:

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#9

Beitrag von fbaa » 29.12.2018 19:33

Ja, genau so sehe ich das eben auch. Ist aber ein guter Hinweis mit der Beschwerde beim Ministerium, kostet mich ja nichts.

Eine Anzeige wegen Betrugs habe ich jetzt nicht vor anzustoßen (nochmal hin muss ich ja sowieso, weil die Blinker zu eng am Schneinwerfer montiert waren :oops: ), Zur Aufklärung mit einem Statement von offizieller Stelle bei der Prüfstelle vorbeischauen würde ich aber sicherlich.

Wenn du mir die Antwort, die du bekommen hast, per PN schicken könntest, wäre das klasse! Namen etc. brauche ich natürlich nicht, aber dann weiß ich etwa, was ich da erwarten kann :wink:

PS: Das wäre doch im Übrigen ein Fall, bei dem wir gut www.fragdenstaat.de einsetzen könnten, um eine öffentlich zugängliche Reaktion zu bekommen. Ich denke, das werde ich mal unabhängig von meiner HU-Situation anstreben. Die versuche ich erst einmal bei einer anderen Prüfstelle zu lösen :wink:

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#10

Beitrag von Trobiker64 » 29.12.2018 23:29

:D Eine Antwort hast du nun, dann halte uns mal auf dem Laufenden.

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#11

Beitrag von B.I.G. » 31.12.2018 6:06

Hi FBAA
Ich persönlich würde es so wie Fritz schon gesagt hat ,alles eintragen und dann ist Ruhe! Lass dir alles eintragen und die Reifenbindung austragen und du musst nicht alle ABE`s mitführen....was ich aber als Abzocke halte ist der Preis(800€),der ist sehr "sportlich"kalkuliert!!!!!!!!!!!!!
Ich würde unverbindlich bei einem anderen nachfragen und dann handeln!

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#12

Beitrag von fbaa » 02.01.2019 23:18

Trobiker64 hat geschrieben::D Eine Antwort hast du nun, dann halte uns mal auf dem Laufenden.
Ist in Arbeit, wenn es Neuigkeiten gibt melde ich mich natürlich! Wird sicher einige Wochen dauern. Besten Dank für deine Nachricht :)
B.I.G. hat geschrieben:Hi FBAA
Ich persönlich würde es so wie Fritz schon gesagt hat ,alles eintragen und dann ist Ruhe! Lass dir alles eintragen und die Reifenbindung austragen und du musst nicht alle ABE`s mitführen....was ich aber als Abzocke halte ist der Preis(800€),der ist sehr "sportlich"kalkuliert!!!!!!!!!!!!!
Ich würde unverbindlich bei einem anderen nachfragen und dann handeln!
Ja, ich schätze genau so werde ich es mal machen. Zum Glück habe ich eine ganz gute Auswahl an Prüfstellen, da werde ich sicher fündig :wink:

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#13

Beitrag von fbaa » 16.03.2019 13:23

Hallo zusammen,

ich möchte mal ein kurzes Update geben, wie es momentan aussieht:

- Die gute Nachricht: HU habe ich bei einer anderen Prüfstelle in 3 Minuten für die Nachuntersuchung erledigt. Überhaupt keine Probleme, wie bisher gewohnt...
-Rückmeldung vom Verkehrsministerium lag aber innerhalb von vier Wochen vor (das ist doch gar nicht schlecht!), war inhaltlich aber überschaubar. Neben dem Hinweis, dass sie keine Rechtsberatung vornehmen würden, wurde sinngemäß geschrieben, dass ein Motorrad entsprechend der Reifenfreigaben der Reifenlieferanten ausgestattet und betrieben werden darf und diese die ggf. in den Papieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen "überstimmen". Das ist jetzt nichts neues und ging leider am Thema vorbei - denn ich hatte ja nach der gängigen Rechtsauslegung für den Fall gefragt, dass die Reifenfreigabe des Herstellers (z.B. aufgrund eines Anbauteils - sie gelten stets nur für unveränderte Fahrzeuge) nicht greift, Reifentyp, -maße etc. aber korrekt sind.
Nach meiner Auslegung des EU-Rechts (und der von Trobiker64, der sich wahrscheinlich noch viel genauer damit befasst hat - Danke nochmal für deine Unterstützung!) sollte das ja nicht nur technisch, sondern auch rechtlich überhaupt kein Problem sein.
Verwiesen wurde ich abschließend dann auch noch auf die Landesverkehrsbehörde, in meinem Fall also das Vekehrsministerium NRW. Dort wollte ich mich zu dem Sachverhalt auch noch einmal erkundigen (auch Trobiker64 wurde entsprechend weiter verwiesen), das habe ich aber bisher noch nicht geschafft.

Wenn es Neuigkeiten gibt, melde ich mich wieder :wink:
Falls in der Zwischenzeit Fragen oder Anmerkungen auftauchen, können wir aber natürlich auch weiter diskutieren :)

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#14

Beitrag von svfritze64 » 16.03.2019 14:13

Der einzig relevante Punkt an der ganzen Geschichte ist - rechtlich gesehen - die Herstellervorgabe....

Der Punkt - welchen ich in Trobikers Punkt unterstrichen habe - darauf kommt es an...
Trobiker64 hat geschrieben:
28.12.2018 23:03

.... ist der Zusammenhang von Fahrwerksänderungen mit verschiedenen Reifentypen irrelevant, da das europäische Zulassungsrecht nur noch bauartgenehmigte Reifen kennt, auf Basis der Richtlinien 97/24/EG Kap. 1 Anhang III. Reifentypen spielen keine Rolle, sodass du auch keine Eignung nachweisen brauchst. Wenn die Fahrwerksänderung korrekt eingetragen ist, gibt es keinen Grund dir den HU-Stempel zu verweigern. .....
Bei annähernd jedem "Zubehörprodukt " gibt es diese Klausel :Eintragungsfrei wenn das Fahrzeug ansonsten im Originalzustand ist......
Und es kann in keinem Gesetzestext stehen, das z.b. Lenker xy nicht gemeinsam mit Gabelfeder YZ zusammen montiert werden darf.

Es gibt für die Firmen, welche ein Produkt herstellen und in Vertrieb bringen, nach Prüf und Testreihen eine Zulassung für das Teil.
Die Umgebungsvariablen gestaltet der Hersteller - und wenn der sicher sein will das das Produkt keinen Schaden anrichtet - schützt er sich mit der Klausel.

Wenn Dein TüV Prüfer das nicht bemerkt, weil du ihm den Umstand verschweigt - macht er dir natürlich nur ne normale HU (oder auch nicht :wink: ) - und ist aus dem Schneider....
Wenn Du dann denkst das nun alles in Ordnung ist - dann bist Du ziemlich blauäugig....und bei der nächsten Kontrolle kann es u.U. zu Problemen kommen - und da nützt die Ausrede :"Der TüV Prüfer hat das nicht bemängelt" ganz wenig, denn der wußte ja gar nix von Deinem Umbau...

Der Betreiber des Fahrzeuges ist letzlich dafür verantwortlich, das die Anbauteile entsprechend der Herstellervorgaben in Verkehr gebracht werden.

Geschieht das nicht - durch unwissenheit oder warum auch immer - packt man Dich bei den Eiern - wenn was schief läuft.

Das der Prüfer einen Umbau nicht zwangsläufig erkennen muss, sollte klar sein.
Denn eine Fahrwerksveränderung mußt du als Betreiber anzeigen und legalisieren...

Deshalb muss quasi alles eingetragen werden - sobald mehrere Dinge geändert werden.
Der Satz: "Wenn Du ne E-Nummer/ ABE hast brauchst nicht eingetragen werden" ist zwar Landläufig sehr gebräuchlich - stimmt aber i.d.R. nur wenn die Änderung sich nur auf eine Umbaumassnahme bezieht.

Und Herstellervorgabe hat keine Rechtlichge Bewandnis - sondern steht m.E. sogar darüber....

Es gibt nirgendwo die rechtliche Vorgabe oder ein Gesetz das z.B. sagt, deinen Zahnriemen am Auto nach Vorgabe tauschen zu lassen - es gibt nur Herstellervorgaben...
Wenn Du dich aber nicht dran hältst - hast letztlich Du das Problem...nur so als hinkenden Vergleich.... ;) bier

Zu den Preisen - Dekra nimmt bei uns ca.80 € für eine Eintragungsänderung - da spielt es aber KEINE Rolle ob du 3 oder 13 Änderungen eingetragen haben willst....

Bei mir weren es 70er Reifen vorn, Stahlflex, V-Trcs, ESD, Heckhöherlegung, Hinterradabdeckung, MRA Scheibe, Bugspoiler, Heckabdeckung, Kennzeichenhalter, Blinker , Spiegel, Kennzeichenhalter, Gabelfedern.....alles zusammen...ca.80€....zu Teuer ...? find ich nicht...

Wenn es genaueres von der Landesverkehrsbehörde etc. bekommst - lass es uns wissen.. ;) bier
Zuletzt geändert von svfritze64 am 16.03.2019 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Fritz

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?

#15

Beitrag von Trobiker64 » 16.03.2019 15:38

svfritze64 hat geschrieben:
16.03.2019 14:13
Bei mir weren es 70er Reifen vorn, Stahlflex, V-Trcs, ESD, Heckhöherlegung, Hinterradabdeckung, MRA Scheibe, Bugspoiler, Heckabdeckung, Kennzeichenhalter, Blinker , Spiegel, Kennzeichenhalter, Gabelfedern.....alles zusammen...ca.80€....zu Teuer ...? find ich nicht...
:D Heiliges Blechle, da haste aber den Kontrolleur bluten lassen. Da sind ja 80€ fast geschenkt. :lol: Als meine Tour Match Stummel eingetragen wurden, habe ich auch noch den Bugi und den Hauptständer zum Nulltarif mit eintragen lassen. Das spart dann den Papierkram.

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