Once again: Durchschlängeln


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Michael


Once again: Durchschlängeln

#1

Beitrag von Michael » 17.11.2002 22:50

Im Thread "Warnblinkanlage?" habe ich folgendes gelesen:
SV-Aldo hat geschrieben:Bleibt von euch etwa einer am Stauende stehen und warnt die Dosen? schlängelt ihr euch etwa nicht durch?
Daher greife ich das Thema "Durchschlängeln" noch einmal auf.

Zur Erinnerung: Auf der Autobahn ist das Durchschlängeln bei Stau eigentlich nicht erlaubt. Siehe Schupo-Beiträge. Meine Zusammenfassung: Vorsichtiges Durchschlängeln bei Stau wird zwar weitgehend von der Polizei toleriert. Aber wenn dabei etwas passiert, trägt die Schuld zu 100% der Biker.
Schupo hat geschrieben:Der Dosentreiber darf darauf vertrauen das Kradfahrer nicht Schlängeln, kommt es zu einem Unfall TWIT Tut Weh Ist Teuer.
Ich habe einen sehr ausführlichen Text eines Rechtsanwaltes gefunden, in dem das Thema bis zum Abwinken analysiert wird. Darin steht folgendes Fazit:
Rechtsanwalt Florian Weigel hat geschrieben:III. Fazit

Das „Durchschlängeln“ der Motorradfahrer stellt in jeder Verkehrssituation ein unerlaubtes Rechtsüberholen dar. Die geltende StVO läßt, meiner Ansicht nach, diesbezüglich keinen anderen Schluß zu. Dies entspricht auch der herrschenden Meinung der Literatur wie der Rechtsprechung.

Weder die Stellungnahme des BLFA-StVO noch die Aussage des ehemaligen Bundesverkehrsministers Franz Müntefering sind für die Gerichte oder für die Exekutive verbindlich. Sie tragen aber in hohem Maße zur allgemeinen Verwirrung in dieser Frage bei.

Der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Gosslar hat sich darüber hinaus zum wiederholten Male gegen eine Lockerung des generellen Rechtsüberholverbots auf Autobahnen ausgesprochen. Dieser Ansicht hat sich scheinbar nunmehr auch der derzeitige Verkehrsminister Klimmt angeschlossen, was aus einem Interview mit der Zeitschrift Autobild im Februar diesen Jahres hervorgeht.

Dies berührt zwar die oben dargestellten Fallkonstellationen nicht unmittelbar, zeigt jedoch deutlich, daß ein Wandel der herrschenden Meinung auch bezüglich des „Durchschlängelns“ von Motorrädern nicht in Sicht scheint.

Für den Fall, daß der Gesetzgeber der Ansicht ist, daß es verkehrspolitisch vertretbar wäre, ein solches Verhalten der Motorradfahrer in Zukunft zu billigen, erscheint es aus meiner Sicht unbedingt notwendig, eine Regelung entsprechend §12 Abs. 5 StVO-Österreich in die StVO einzustellen. Nur auf diese Weise kann die ständig schwelende Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet beseitigt werden.
Obiges gilt für Deutschland. In Österreich sieht es wohl inzwischen etwas anders aus.

SV Chris


#2

Beitrag von SV Chris » 17.11.2002 23:29

Also ich finde, dazu könnten die sich wirklich mal durchringen. Wenn man dabei die nötige Vorsicht walten läßt und die Dosenfahrer auch mal nen Blick in den Rückspiegel machen würden, wäre das auch weitgehend safe.

FellFrosch


#3

Beitrag von FellFrosch » 17.11.2002 23:40

Ich schlängel mich immer durch, bis jetzt noch nix passiert.

seventyone


#4

Beitrag von seventyone » 18.11.2002 7:17

Ich gehöre wohl zu den "Gelegenheits-Schlänglern". Grundsätzlich fahre ich nur zwischen den Autos hindurch wenn wirklich ausreichend Paltz vorhanden ist. Einmal hatte ich dann plötzlich einen Ordnungshüter auf zwei Rädern hinter mir, welcher mir dann "rechts ran und halten" zu verstehen gab. Beim anschließenden belehrendem Gespräch drückte er sich dann folgender Weise aus: "Es wird sie nie einer meiner Kollegen anhalten und verwarnen, wenn sie in einem Stau zwischen den Autos hindurchfahren - aber nicht mit dieser Geschwindigkeit, mein Herr!"
Ich gelobte Besserung - und das war´s.

jensel
SV-Rider
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SVrider:

#5

Beitrag von jensel » 18.11.2002 8:28

Also, dass mit der Schuld sehe ich anders. Ich habe da auch schon von einigen Urteilen gelesen, die davon ausgehen, dass die Autofahrer mit schlängelnden Moppeds rechnen müssen, egal wie verboten das ist.

Ansonsten sehe ich das so wie der Rest hier :)

enrico


#6

Beitrag von enrico » 18.11.2002 9:02

Lage in A

§12 Einordnen


(5) Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen,
schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten
werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender
Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen
Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne
aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist
und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen
angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.


enrico

seventyone


#7

Beitrag von seventyone » 18.11.2002 9:42

Na das klingt doch vernünftig!

Bubs


#8

Beitrag von Bubs » 18.11.2002 17:41

das klingt zwar vernünftig, ist aber aus der ösi-stvo ;)

Gast


#9

Beitrag von Gast » 24.11.2002 10:26

mein tipp: einfach dosenbahn und somit stau meiden, keiner kommt in gefahr und auf der landstraße machts doch eh mehr spaß... (außer wenn sich mal ne fahrt auf der doppelten betonpiste nicht vermeiden lässt)

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