Beschlagnahme von Motorrädern/Auspuffanlagen - wann erlaubt?


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Vau-Zwo
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SVrider:

Beschlagnahme von Motorrädern/Auspuffanlagen - wann erlaubt?

#1

Beitrag von Vau-Zwo » 17.04.2003 13:10

Da ich zur Zeit eine Racing - Auspuffanlage montiert habe hat es mich interessiert, welche Konsequenzen eine Polizeikontrolle unter Umständen hätte.
Ich bin dabei auf zwei ganz interessante Berichte gestoßen, die ich hier mal veröffentlichen will.

Erster Artikel:


Loud pipes save lives Wie laut darf ein Auspuff sein ?

BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
§ 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
nahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen
unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-
mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des
Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu
erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike -
schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Wann zu Laut??
Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.



Zweiter Artikel:


Beschlagnahmung der Auspuffanlage - Wann erlaubt ?




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Dieser Artikel wurde von einem Polizisten (!) im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).

svdoc


#2

Beitrag von svdoc » 17.04.2003 13:20

Wirklich sehr interessant, aber riskieren würd ich´s an Deiner Stelle trotzdem nicht.

Gruß
Doc

Zwerg


#3

Beitrag von Zwerg » 17.04.2003 13:23

Der Polizist gefällt mir! Bei uns gibt es davon leider zu wenige bis.........gar keinen davon. Dafür ham wa hier ne Menge von den neuen Anwärtern die grad von ner Schule kommen. Und das sind dann richtig korrekte Ar*******er. Halten dich an und gucken und gucken und gucken und kriegen nicht mal mit das vor Ihnen nen originaler Bock steht an dem es nix zu finden gibt. Und um die Sache zu verkürzen weist Du die denn daraufhin. Und die Antwort kommt denn mehr als pampig: "Ja, ja, det sagen se Alle". Als wenn die schon Erfahrung hätten. Fehlt nur noch die Frage nach Verbandskasten und Warndreieck. :( idiot

@Vau Zwo, bei uns würden sie Dir das Moped vor Ort und Stelle die Plakette abkratzen und damit stilllegen!

SVDieter


#4

Beitrag von SVDieter » 17.04.2003 14:11

Hallo, hier ein Bericht aus der Mopped , Ausgabe 4 2003

Der Bericht beschreibt einen R1- Fahrer ohne DB-Eater auf Bayerns Autobahn. Nach Standgeräuschmessung für zu laut befunden, sichergestellt und zwangsstillgelegt!!!!!
Der arme Biker mußte mit dem Zug weiter nach Hause, außer diesen Kosten hat ihn der Spaß 736,97 Euro gekostet. Da die Polizei zur Feststellung der Geräuschbeeinflussung nen Tüv- Gutachter beauftragt - und der kostet richtig Geld. Anzumerken ist, dass der Erwischte die "Straftat" sofort zugegeben hat, den DB Eater dabei hatte und angeboten hatte diesen an Ort und Stelle einzubauen. Half aber wohl alles nichts.
Lt. dieser Zeitung hat der daraufhin befragte und beauftragte Rechtsanwalt wg. Aussichtslosigkeit von einer Klage abgeraten !!!!

Gruß Dieter

Bombwurzel


#5

Beitrag von Bombwurzel » 17.04.2003 14:56

SV-Zwerg hat geschrieben: @Vau Zwo, bei uns würden sie Dir das Moped vor Ort und Stelle die Plakette abkratzen und damit stilllegen!
Und genau das dürfen sie nicht :!: Obwohl es wohl immer wieder vorkommt.
Zwar erlischt durch eine Racinganlage die ABE des Fahrzeugs, dennoch geht keine Verkehrsgefährdung durch den lauten Endtopf aus. Von daher darf die Rennleitung lediglich das Bußgeld kassieren und eine Vorstellung bei einem Sachverständigen anordnen (übrigens auch zu Kosten des Halters).

Schwierig wird es bei ausgeräumten ABE-Anlagen. Nur wenige Polizisten haben ein Gerät für eine Lautstärkemessung dabei. Mehr als die Anordnung die Maschine zum nächsten TÜV zu fahren ist da wohl nicht drin.

Habe aber auch schon gelesen, daß sich einige Kollegen der rechtschaffenden Zunft, den Biker gleich auf der Stelle zum TÜV begleitet haben. Inwieweit dies rechtlich überhaupt okay ist weiss ich nicht.
Jedoch wurde dann sofort eine Messung durchgeführt und die Maschine durfte erst nach Montage eines ABE-Endtopfes vom Hof rollen.

Ich halte solche Praktiken alle für rechtlich sehr bedenklich. Man sollte sich also beizeiten einen guten Anwalt warm halten. Und dringend eine Rechtschutzversicherung abschließen. Besonders als Biker finde ich sowas besonders wichtig.

mruniversum


#6

Beitrag von mruniversum » 17.04.2003 15:10

Ilka und Dieter hat geschrieben:Hallo, hier ein Bericht aus der Mopped , Ausgabe 4 2003

Der Bericht beschreibt einen R1- Fahrer ohne DB-Eater auf Bayerns Autobahn. Nach Standgeräuschmessung für zu laut befunden, sichergestellt und zwangsstillgelegt!!!!!
Der arme Biker mußte mit dem Zug weiter nach Hause, außer diesen Kosten hat ihn der Spaß 736,97 Euro gekostet. Da die Polizei zur Feststellung der Geräuschbeeinflussung nen Tüv- Gutachter beauftragt - und der kostet richtig Geld. Anzumerken ist, dass der Erwischte die "Straftat" sofort zugegeben hat, den DB Eater dabei hatte und angeboten hatte diesen an Ort und Stelle einzubauen. Half aber wohl alles nichts.
Lt. dieser Zeitung hat der daraufhin befragte und beauftragte Rechtsanwalt wg. Aussichtslosigkeit von einer Klage abgeraten !!!!

Gruß Dieter
die geschichte ist der hammer :( scared
dass dann aber noch der anwalt sagt die klage sei aussichtslos kommt mir schon sehr komisch vor... :?

ich habe meinen db-eater übrigens auch immer dabei :roll:

SVDieter


#7

Beitrag von SVDieter » 17.04.2003 15:27

Hallo Mruniversum, das der Typ seinen DBEater dabei hatte und auch noch angeboten hatte den wieder einzusetzen.. genau da liegt doch die Crux, das grenzt doch schon an Dummheit.... das zeigt doch seinen VORSATZ, er hat also Vorsätzlich gehandelt.... ist doch klar, das er da keine Chance hat und auch der Anwalt keine Chance sieht. WENN ich den schon rausnehme und dann angehalten werde, dann mach ich doch auf Unwissend , keine Ahnung usw.

Gruß Dieter

SVolle


#8

Beitrag von SVolle » 17.04.2003 15:58

Korrekt!!!
Vorsatz ist mit das schlimmste was sie dir vorwerfen können. Am besten nix sagen,nix zugeben.UPS zu laut? hachgotthachgotthachgott!! 8)

mruniversum


#9

Beitrag von mruniversum » 17.04.2003 16:19

Ilka und Dieter hat geschrieben:Hallo Mruniversum, das der Typ seinen DBEater dabei hatte und auch noch angeboten hatte den wieder einzusetzen.. genau da liegt doch die Crux, das grenzt doch schon an Dummheit....
mmhhh...danke :?
Ilka und Dieter hat geschrieben: das zeigt doch seinen VORSATZ, er hat also Vorsätzlich gehandelt.... ist doch klar, das er da keine Chance hat und auch der Anwalt keine Chance sieht. WENN ich den schon rausnehme und dann angehalten werde, dann mach ich doch auf Unwissend , keine Ahnung usw.

Gruß Dieter
und wenn ich mir einen racing-auspuff dranbaue ist das kein vorsatz? der unterschied ist dass ich ihn vor ort zu 100% legal machen kann.
bei der racing tüde geht das nicht.
und jeder der mindestens 200 euro in einen endtopf investiert macht sich gedanken darüben ob das ding eigentlich legal ist oder nicht :!:

außerdem ist es möglich dass ich mit dem offenen topf eine testfahrt mache um zu schauen ob der vergaser neu eingestellt werden muss :wink:

Sledge


#10

Beitrag von Sledge » 17.04.2003 16:32

und wenn ich mir einen racing-auspuff dranbaue ist das kein vorsatz? der unterschied ist dass ich ihn vor ort zu 100% legal machen kann.
bei der racing tüde geht das nicht.
hab ich das was verpasst?

wenn du nur den DB-eater mitschleppst ist der nicht 100% legal!
der muss doch festgenietet bzw. die Schraube verschweisst sein
also reinstecken festschrauben und äätsch is nich laut meines Wissenstandes.

Für Belehrungen bin ich gerne offen!

*winke*

Sledge

SVDieter


#11

Beitrag von SVDieter » 17.04.2003 16:35

Hallo Mruniversum, Du warst nicht gemeint, als SV Fahrer wärst du doch nicht so dumm, deinen DBEater zu zeigen oda? :wink: :lol:

Deinen Einwand mit dem Racingtopf... den kann doch der Vorbesitzer drangemacht haben :wink: . Im Übrigen, ICH bin hier nicht die Polizei, ich hab nur diesen Artikel erwähnt, obwohl ich zugeben muß, das ich kein Freund der "Lauten Fraktion" bin, allerdings bin ich der Meinung, solange Harley´s LEGAL laut durch die Gegend fahren dürfen , solange sollen das andere, egal ob legal oder illegal, auch tun. Denn das ganze hat mit Lärmschutz ja nix mehr zu tun, entweder es gibt Lärmschutz oder es gibt den nicht, "legaler" Lärm ist auch Lärm (nur tut die Polizei nix dagegen, oder besser kann nix tun, weil deren Lärmgeräte ja in den Papieren eingetragen ist). Ich will hier meine starke Abneigung gegen die "Amerikanischen Gehhilfen" auch garnicht verhehlen :lol:

Gruß Dieter

SVolle


#12

Beitrag von SVolle » 17.04.2003 17:00

Ich hoff du hast nix gegen italienische "Gehhilfen" ? Die sind mitunter auch ganz schööööön Laut 8)

SVolle


#13

Beitrag von SVolle » 17.04.2003 17:04

Ach ja! Vorsatz ist wenn man zugibt das absichtlich gemacht zu haben 8O Also immer schön höflich sein und nix sagen ausser vieleicht mit einem strahlenden Lächeln: Guten Tag Herr Wachtmeister!!!! :lol:

mruniversum


#14

Beitrag von mruniversum » 17.04.2003 17:43

Sledge hat geschrieben:
und wenn ich mir einen racing-auspuff dranbaue ist das kein vorsatz? der unterschied ist dass ich ihn vor ort zu 100% legal machen kann.
bei der racing tüde geht das nicht.
hab ich das was verpasst?

wenn du nur den DB-eater mitschleppst ist der nicht 100% legal!
der muss doch festgenietet bzw. die Schraube verschweisst sein
also reinstecken festschrauben und äätsch is nich laut meines Wissenstandes.

Für Belehrungen bin ich gerne offen!

*winke*

Sledge
nein, nur wenn ich den eater dabei hab ist das mit sicherheit nicht legal...aber wenn ich in reinstecke und dranSCHRAUBE....warum sollte das dann immernoch illegal sein? weil eine schraube keine niete ist? weil man die abschrauben KANN?
der krümmer ist am zylinder auch nicht festgeschweist :twisted:

also ist es im prinzip besser wenn ich den db-eater zuhause lasse? weil der pott ist ja vom vorbesitzer (mhh...geht nicht weil ich die maschine ja neu gekauft habe..) aaach...alles mist mit den vorschriften!!!

Sledge


#15

Beitrag von Sledge » 17.04.2003 20:19

Der Topf hat bloss die AbE wenn der DB-Eater vernietet oder die schreube verschweisst ist!

*winke*

Sledge

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