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SVrider.de - FAQ für die SV650 bis BJ 02
Letzte Aktualisierung 20.10.2006 21:00 Uhr

Gesammelt im Forum von SVrider.de.

Wenn Du der Meinung bist, das hier etwas ganz Entscheidendes fehlt, schreibe uns über das Kontaktformular eine Nachricht. Die Nachricht sollte die Frage, sowie die von euch gedachte Antwort enthalten.


-Modifikationen

  - Was ist der G-Pack und was Bringt der Einbau?
  - Welche Auspuffanlage ist für die SV zu empfehlen?
  - Benötige ich für meinen Zubehör-Kennzeichenhalter eine ABE?
  - Wie sind die Kontrollleuchten verkabelt?








  Was ist der G-Pack und was Bringt der Einbau?

Die SV ist wie viele Suzukis im 2-ten und 3-ten Gang durch Rücknahme des Zündzeitpunkts gedrosselt,
um besser durch die
Geräuschmessung zu kommen. Der G-Pack gaukelt jetzt der Elektronik vor, in einem anderen Gang zu sein.
Da bei der SV aber nur
zwei Schalter ausgewertet werden, ist dieser G-Pack reine Geldmache,
denn er hat den gleichen Effekt, wie das Durchtrennen (oder besser rausziehen bestimmter Steckkontakte
aus dem Multistecker)
Einfach g-pack in der Suchfunktion des Forums eingeben und man hat für Tage was zu Lesen.
Den Aufbau des G-Packs kann man hier am beispiel des TL 1000 g-packs sehen.

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  Leistung der SV650 auf dem Prüfstand

Diese Leistungsmessung wurde auf einem mobilen Dynojet Prüfstand gemacht.

Gemessen wurde die Leistung am Hinterrad in einer Beschleunigungsmessung. Wenn ihr noch weitere Messungen einreichen wollt dan schickt mir eine Email.

Leistungsprüfung Modell : SV 650 Bis BJ. 02 auf dem SV-Treffen 2003


Nick Modell Modifikationen PS Serie PS gemessen
Ricci SV650s Bj 02
71 73
Hoffi SV650s Bj 00 Devil ABE 71 70,4
rookie SV650 Bj 02
71 70,1
frog SVS650 99
71 70
MrUniversum SV650s Bj 02 Future BSM Racing 71 55,4
ADDI SV650 Bj 00 Akrapovic 71 70,4
bswoolf SV650 Bj 99 Devil ABE 71 79,5
KuNiRider SV650 Bj 99 ( Hubraum) „?“ 72,6
Nicole SV650 Bj 02
71 67,3
Micha SV650 Bj 00 LeoVince Racing 71 71,8
eagle SV650 Bj 00 LeoVince ABE 71 71,5
SVolle SV650s Bj 02 BSM Future 2in2 71 68,3
Cornelius SV650 Bj 02 Devil ABE 71 74,6
SVHellRider SV650 Bj 00 Devil ABE 71 71,8
sveze SV650s Bj 00 Scorpion ABE 71 71,2
Stephi SV650s Bj 02 shark ABE 71 71,1
elKaputtnik SV650 Bj 02 ARROW ABE, Luftfilter 71 69,8
sv29 SV650 Bj 00 über 135.000 Km! 71 71,6
SVTine SVS 650s bis 02
71 71,4
SVWolf SV650 Bj 02
71 71,5
TopperHarley SV650s Bj 01
71 69,8
Fun-Lucky SV650 Bj 99 K&N 71 67
Knaebel Carsten SV650 Bj 01 Remus ABE 71 71,5
Frank Markus SV650 Bj 02 shark ABE 71 70,4
Helge SV650 Bj 99 SR Racing ABE, K&N 71 67,1
Silver SV650 Bj 02 K&N 71 69,1
Mo SV650S Bj 02 GPR Auspuff 34 26,2
SVTaz SV650 Bj 99
71 68,3
BluXstream SV650 s vor 03 MAB 71 68,3
Wolf2 SV650s Bj 00
71 73,1


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  Welche Auspuffanlage ist für die SV zu empfehlen?

Nun auch diese Frage läßt sich, obwohl häufig gestellt, nicht eindeutig beantworten, da jeder
seine eigene Anlage am besten findet. Zu erwähnen wären hier; NIKKO,Shark,BOS...
Eine Fotoserie mit Soundprobe, sowie eine Tabelle der Phonmessung auf dem SV-Treffen 2003 könnt ihr hier bewundern.

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 Benötige ich für meinen Zubehör-Kennzeichenhalter eine ABE?

StVZO §60
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Fahrzeugbrief auf Seite 6 (die schmale, eingeklappte Seite) - da müßte dann stehen "Betriebserlaubnis erteilt auf Grund Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht"
Für die Nummernschildhalterung braucht man keine ABE und diese muss auch nicht eingetragen werden.
Das Material ist nicht vorgeschrieben, aber es ist so zu wählen das es nicht abfallen, reißen, abbrechen usw. kann.

Die Richtlinie Spritzschutz gibt es nach EG Recht nicht mehr.

Motorräder mit EG Zulassung - im Allgemeinen ab Baujahr 1999 benötigen keinen Spritzschutz mehr.

Daraus ergibt sich jedoch bei einigen Haltern die Frage, ob man einen Spritzschutz bzw. eine Radabdeckung benötigt.

Hier gibt es im Moment eine Kollision von EG - und nationalem Recht. Laut EG-Recht muß nur eine Radabdeckung vorhanden sein - wie die jedoch aussehen muß, ist nirgendwo geregelt und nicht vorgeschrieben. Auch ohne Spritzschutz gilt ein Krad somit nach EG-Recht als verkehrssicher und vorschriftsgerecht.

Die deutschen Bundesländer sind jedoch hiermit nicht einverstanden und bestehen auf Beibehaltung der bisherigen nationalen Regelung (maximaler Abstand Radnabe - Unterkante Radabdeckung = 15 cm; Kennzeichenschilder gelten nicht als Radabdeckung), d.h. der Bundesrat ist nicht bereit, die EG-Vorschrift in nationales deutsches Recht zu übernehmen. Vielmehr ist von deutscher Seite aus ein Antrag in die EG eingebracht worden, das deutsche Maß für die gesamte EG zu übernehmen. Hierüber ist jedoch noch nicht entschieden, das wird wohl auch noch einige Zeit dauern. Ob die EG das übernehmen wird, ist sowieso die Frage.

Daher sieht es zur Zeit so aus:
Wessen Motorrad den Kraftfahrzeugbrief auf Grund einer Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht bekommen hat (z.B. Importe aus Europa), kann sich nach dem EG-Recht richten, und benötigt KEINEN Spritzschutz. Wurde der Fahrzeugbrief jedoch aufgrund einer allgemeinen Betriebserlaubnis des KBA erteilt (und dann bei einem deutschen Händler als Neufahrzeug verkauft), muß sich der Halter nach dem nationalen deutschen Recht richten und muß das oben genannte Maß einhalten, und zwar bei Nichtbeachtung mit allen Konsequenzen (Anzeige, Punkte, Geldbuße). Welche Regelung für euer spezielles Motorrad gilt, steht auf Seite 6 des Fahrzeugbriefes (wenn hier kein Hinweis auf EG-Recht ist, gilt nationales Recht), oder kann beim Straßenverkehrsamt erfragt werden. Im Fahrzeugschein ist dieser Hinweis jedoch nicht eingetragen, daher wissen auch der TÜV und die Polizei bei Kontrollen nicht, was nun für Euch im Einzelfall gilt. Ich warne jedoch Neugierige, dann einfach zu behaupten, das Fahrzeug sei nach EG-Recht zugelassen; wenn bei einer (möglichen) Überprüfung beim SVA was anderes rauskommt, wird es wieder teuer. Daher können zwei völlig gleiche Motorräder nebeneinander stehen, eines darf ohne, das andere muß den Spritzschutz haben; alles nur abhängig davon, aufgrund welcher Vorschriften es zugelassen wurde. Schwer verständlich, aber nicht zu ändern. Erst nach Einigung mit der EG wird sich zeigen, welche Vorschrift in Zukunft in Deutschland gültig ist.

Inzwischen hat sich diese Problematik auch bei den TÜV-Prüfstellen und bei der Polizei rumgesprochen, und das wird heute schon sehr viel lockerer gesehen. Viele handeln da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung, und deswegen kommt man heute auch problemlos mit gekürztem Spritzschutz durch.
Quelle: Theo aus dem Banditforum

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  Wie sind die Kontrollleuchten verkabelt?

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