Kennzeichenwinkel


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DonZero
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Re: Kennzeichenwinkel

#61

Beitrag von DonZero » 23.08.2023 14:18

Jockel hat geschrieben:
23.08.2023 6:44

hat einmal 300 Schilling gekostet,
DAS waren noch Zeiten.

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Re: Kennzeichenwinkel

#62

Beitrag von Jockel » 24.08.2023 7:41

Mahlzeit!
DonZero hat geschrieben:
23.08.2023 14:18

DAS waren noch Zeiten.
Ja, ist lange her.

ciao, Jockel
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Re: Kennzeichenwinkel

#63

Beitrag von Fynnsv650s » 24.08.2023 11:49

jubelroemer hat geschrieben:
23.08.2023 10:39
Ich habe meine Stummel-S jetzt seit 20 Jahren (Soziusrasten waren schon bei Kauf demontiert und ein Soziushöcker verbaut) und war bei diversen Prüforganisationen zur HU. Niemand hat sich bisher daran gestört dass ich 2-Personenbetrieb eingetragen habe, dieser aber nie möglich war.

Zum Kennzeichenwinkel: Da sollte man es tunlichst nicht übertreiben (wie beim Post #1 abgebildet), sonst kann es kann schön Mecker geben, genauso wie bei "manipulierten" Endschalldämpfern.
Manipulierter Endschaldämpfer sind knapp 60 € Strafe je nachdem wie schlimm

Das mit dem Kennzeichen wären zwischen 800 und 1000€

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Re: Kennzeichenwinkel

#64

Beitrag von Ropa75 » 24.08.2023 12:36

Fynnsv650s hat geschrieben:
24.08.2023 11:49

Manipulierter Endschaldämpfer sind knapp 60 € Strafe je nachdem wie schlimm
So einfach ist es nicht....

Wenn er deutlich laut ist (mehr als 10 dBA über dem eingetragen Wert), ist die Weiterfahrt beendet. Dann wird es aufwändig und teuer.

Aber auch bei mehr als 5 dBA ist Wiedervorstellung mit einem vorschriftsmäßigen Auspuff notwendig. Erfordert auch Zeit und Geld.

Und wenn von vorsätzlicher "Manipulation" auszugehen ist (keine oder falsche E-Nummer, Innereien entfernt, Katalysator aufgebaut usw.) sind wir direkt im strafrechtlichen Bereich.


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Re: Kennzeichenwinkel

#65

Beitrag von Fynnsv650s » 25.08.2023 10:13

Ropa75 hat geschrieben:
24.08.2023 12:36
Fynnsv650s hat geschrieben:
24.08.2023 11:49

Manipulierter Endschaldämpfer sind knapp 60 € Strafe je nachdem wie schlimm
So einfach ist es nicht....

Wenn er deutlich laut ist (mehr als 10 dBA über dem eingetragen Wert), ist die Weiterfahrt beendet. Dann wird es aufwändig und teuer.

Aber auch bei mehr als 5 dBA ist Wiedervorstellung mit einem vorschriftsmäßigen Auspuff notwendig. Erfordert auch Zeit und Geld.

Und wenn von vorsätzlicher "Manipulation" auszugehen ist (keine oder falsche E-Nummer, Innereien entfernt, Katalysator aufgebaut usw.) sind wir direkt im strafrechtlichen Bereich.


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Ja klar aber kat haben die svs bis 2007 ja eh nicht und db killer mal raus kostet net so viel meiner erfahrung nach.

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Re: Kennzeichenwinkel

#66

Beitrag von jubelroemer » 25.08.2023 11:37

Fynnsv650s hat geschrieben:
25.08.2023 10:13
Ja klar aber kat haben die svs bis 2007 ja eh nicht und db killer mal raus kostet net so viel meiner erfahrung nach.
Bei den Eidgenossen nur 450 Stutz :wink: . Also dort tunlichst bleiben lassen und Killer für die Weiterfahrt sollte man dabei haben sonst ist die Fahrt eh zu Ende.
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Re: Kennzeichenwinkel

#67

Beitrag von Pat SP-1 » 25.08.2023 11:39

Womit Du andererseits damit gleich den Vorsatz nachweist. :wink:
Am besten bleibt das Teil dort, wo es hingehört…

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Re: Kennzeichenwinkel

#68

Beitrag von Trobiker64 » 25.08.2023 12:29

Ich denke es gibt hier einen gewissen Aufklärungsbedarf. Ein zu lauter zugelassener Auspuff lässt nur dann eine BE erlischen, wenn eine Manipulation vorliegt (§19 Abs.2 StVZO). In diesem Fall ist eine Weiterfahrt ohne Behebung des Mangels sofort beendet. Ist ja auch logisch, dass einen die Polizei ohne BE nicht weiter fahren lässt.
Ist dieser Auspuff nicht manipuliert, sondern nur zu laut (z.B. durch einen Defekt), treten die Maßnahmen zu Tage, wie sie @Ropa75 beschrieben hat. Selbst wenn der Auspuff über 10dB(A) zu laut ist, erlischt nicht die BE, was bei der Mangelbehebung ein verwaltungstechnischer Unterschied ist, denn dann muss die BE nicht nochmal beantragt werden, sondern nur der abgestellte Mangel vorgezeigt werden. Trotzdem kann bei einer so hohen Überschreitung die Weiterfahrt ohne Behebung des Mangels sofort beendet sein. Oftmals werden solche Anlagen von der Polizei beschlagnahmt, wenn kein offensichtlicher Defekt erkennbar ist, da dann doch eine interne Manipulation am Dämpfer vermuter wird.

:mrgreen: PS: Deshalb mein Tipp, wer es unbedingt mit Sound mag, holt euch einen entsprechenden Dämpfer der das kann und fummelt nicht dran rum. :) cross :) Angel

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Re: Kennzeichenwinkel

#69

Beitrag von gagscreen » 23.11.2023 17:30

.. um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
Hat jemand schon mal erlebt, wie der Kennzeichenwinkel bei einer Kontrolle "gemessen" wird?
- mit Fahrer, oder ohne?
- auf dem Bild #1 ist's ja recht offensichtlich - aber gibt es da ne Toleranz? (offiziell sicher nicht) - Wie pingelich ist man da?
- wird da ein Winkelmesser rausgeholt? - ich stell mir das Bild grad recht lustig vor, wie ein/e Kontrolleur/Kontrolleuse halb knieend versucht nen Winkel abzulesen... - oder gibt es da ne Lehre - die auf die Fahrbahn gestellt wird ?...

Ich hätt ja keine Angst dbzgl. bei ner Kontrolle - ich denke, sind ja auch nur Menschen... - außerdem ich: :) Angel
viele Grüße

Dirk
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Re: Kennzeichenwinkel

#70

Beitrag von VOODOO » 23.11.2023 18:54

hatte ich noch nicht...

beim Kumpel wurde ohne Personal gemessen

30° ist ein fixer Wert - die Toleranz/Pingeligkeit ist so groß, wie das Wohlwollen den Kontrolletties

Winkelmesser, wenn der Pingelheimer sich nicht sicher ist

Es gibt im Ausstattungsreservoire der Nachtblauen ein recht einfaches Messgerät
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Re: Kennzeichenwinkel

#71

Beitrag von Trobiker64 » 24.11.2023 8:04

gagscreen hat geschrieben:
23.11.2023 17:30
- mit Fahrer, oder ohne?
8) Ohne Fahrer! Nachlesbar in der EU-Richtlinie 93/94/EWG. Pkt. 6.1.
gagscreen hat geschrieben:
23.11.2023 17:30
wird da ein Winkelmesser rausgeholt?
Jepp, gibt es als Handgeräte.

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Re: Kennzeichenwinkel

#72

Beitrag von SkyBeam » 03.12.2023 11:46

Wer selber nachprüfen möchte kann sich einfach eine entsprechende App installieren. Das reicht für eine ausreichende genaue Messung.
Wer bei der verlinkten App das Handy hochkant (90°) hält und dann mit der langen Kante ans Nummernschild anschmiegt, der sollte einen Winkel nicht unter 60° (links) bzw. nicht über 120° (rechts) erhalten.

Zur Toleranz: Toleranz gibt es bei Anbauvorschriften nicht. Aber warum sollte auch jemand nachmessen wenn man die Winkel nach Augenmass einhält. Gemessen wird eigentlich immer nur wenn man schon mit blossem Auge sieht, dass das Nummernschild fast schon horizontal steht und definitiv nicht mehr im erlaubten Winkel angebracht ist. Bei 32° kommt vermutlich keiner auf die Idee nachzumessen. Ausser man wird schon wegen diverser anderer Mängel wie z.B. inkorrekt angebrachte Blinker zerpflückt und misst dann auch noch gleich genau nach wenn man sich eh schon mit dem Kennzeichenhalter beschäftigt.
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Re: Kennzeichenwinkel

#73

Beitrag von jubelroemer » 03.12.2023 12:20

SkyBeam hat geschrieben:
03.12.2023 11:46
Gemessen wird eigentlich immer nur wenn man schon mit blosem Auge sieht, dass das Nummernschild fast schon horizontal steht und definitiv nicht mehr im erlaubten Winkel angebracht ist. Bei 32° kommt vermutlich keiner auf die Idee nachzumessen.
So siehts aus ;) bier .
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Re: Kennzeichenwinkel

#74

Beitrag von Trobiker64 » 03.12.2023 14:27

SkyBeam hat geschrieben:
03.12.2023 11:46
Toleranz gibt es bei Anbauvorschriften nicht.
Beim Kennzeichenwinkel oder pauschal?

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Re: Kennzeichenwinkel

#75

Beitrag von SkyBeam » 03.12.2023 15:05

Trobiker64 hat geschrieben:
03.12.2023 14:27
Beim Kennzeichenwinkel oder pauschal?
Bei Anbauvorschriften habe ich noch nie Toleranzen in den Vorschriften vermerkt gesehen. Da stehen Grenzwerte drin wie "mindestens xy cm Abstand" oder "maximal 30°".

Etwas Spielraum kann sich aber jeweils der Prüfer ausdenken wenn er sehr wohlwollend ist. Bei Tagfahrlichtern gibt es z.B. die Vorschrift, dass diese mindestens 20cm Abstand zum Boden haben müssen und bei Standlichtern/Positionslichtern mindestens 30cm. Bei einem Auto hatte ich mal die Tagfahrlichter auf ca. 25cm Höhe montiert und der Prüfer meinte die eingebaute Abblendlichtfunktion dürfe ich so halt nicht nutzen selbst wenn er grosszügig messe und nicht bis zur Unterkante der Leuchte sondern bis zur Unterkante der Leuchtfläche messen würde reicht das nicht für die 30cm.

Bei einer Kontrolle hat ein Polizist natürlich die Wahl ob er irgend etwas wohlwollend "übersehen" will. Meistens liegt es aber nur daran ob er Lust hat den damit einhergehenden Papierkram auszufüllen. Die Regelungen aber lassen keinen Toleranzbereich zu denn dort steht ja nicht "maximal 30° zur Vertikalen aber bei 35° ist dann wirklich Schluss!" sonst könnte man ja gleich 35° rein schreiben.
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