Neue Abgasnormen 30. Juni 2004, was ist mit SV -02?
- Mätthi558
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Neue Abgasnormen 30. Juni 2004, was ist mit SV -02?
Ich habe gelesen, dass neben den 2Taktern sogar Motorräder wie die Kawasaki ZR-7S nicht mehr zugelassen werden kann, weil Sie die Euro-1-Normen nicht erfüllt.
Daneben steht auch, dass es die neue SV tut, dank Kat.
Aber wie sieht es da mit der alten SV aus? Und sitzt ein Kat im Auspuff? Weil ich einen Bos dran habe...?
Daneben steht auch, dass es die neue SV tut, dank Kat.
Aber wie sieht es da mit der alten SV aus? Und sitzt ein Kat im Auspuff? Weil ich einen Bos dran habe...?
Und so fragte Gott die Steine: "Steine, wollt ihr Biker sein?"
Und die Steine antworteten: "Würden wir gerne, aber wir sind nicht hart genug..."
Mätthi bloggt auf Schrumpfleder.de
Und die Steine antworteten: "Würden wir gerne, aber wir sind nicht hart genug..."
Mätthi bloggt auf Schrumpfleder.de
ich denke es wird sich für die k1 und k2 gar nichts ändern... von ner neubesteurung weiss ich nix... es war wohl mal angedacht wurde aber fallen gelassen - die abgasnorm gilt immer nur für neufahrzeuge - darfst dir also mit gutem gewissen weiterhin ne rs250 zum heizen bei mobile kaufen
und nich eine und noch eine... nur nicht neu
ausserdem hat die k2 keinen kat... nie nich
den hat erst die neue 

ausserdem hat die k2 keinen kat... nie nich


Tach auch,
die anderen haben die Frage ja quasi schon beantwortet...
Ein einmal in der BRD zugelassenes Fahrzeug kann und wird nicht nachträglich stillgelegt.
Nur Neufahrzeuge müssen ab einem bestimmten Datum die neu geforderten Abgasnormen erfüllen, sonst kommen sie gar nicht erst in den Laden.
Im Net findet man folgendes zu dem Thema:
KFZ-Steuer Motorrad
Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.
Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf. emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst eine strengere EU- Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer Ebene gibt.
Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr
Es wird für, oder später eine höhere Besteuerung für Motorräder geben, abhängig vom Abgasverhalten, ähnlich wie bei den PKW's. Nur wann, daß weiß offensichtlich noch niemand.
Das ist mit ein Grund für mich gewesen die SV 1000 S zu kaufen, denn die hat ja einen Kat.
Jojo
die anderen haben die Frage ja quasi schon beantwortet...

Ein einmal in der BRD zugelassenes Fahrzeug kann und wird nicht nachträglich stillgelegt.
Nur Neufahrzeuge müssen ab einem bestimmten Datum die neu geforderten Abgasnormen erfüllen, sonst kommen sie gar nicht erst in den Laden.

Im Net findet man folgendes zu dem Thema:
KFZ-Steuer Motorrad
Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.
Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf. emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst eine strengere EU- Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer Ebene gibt.
Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr
Es wird für, oder später eine höhere Besteuerung für Motorräder geben, abhängig vom Abgasverhalten, ähnlich wie bei den PKW's. Nur wann, daß weiß offensichtlich noch niemand.
Das ist mit ein Grund für mich gewesen die SV 1000 S zu kaufen, denn die hat ja einen Kat.


Ich will ja nicht unken, aber aus leidiger Erfahrung weis ich, daß dir der Kat evtl gar nix nützt!Jojo1960 hat geschrieben:Das ist mit ein Grund für mich gewesen die SV 1000 S zu kaufen, denn die hat ja einen Kat.[/b][/color]

Bei den Smog-Alarm-Sperrungen, durften auch Kat-BMW's nicht fahren

Meine Dose hat beim Kauf jede Abgasnorm weit unterboten und würde heute noch gut dastehen .. da aber keine Nachtests vom Hersteller mehr gemacht wurden (neues Modell inzwischen) zahle ich Steuern wie für den letzten Stinker!

d.h. nur die 'Abgasklasse' die in deinen Papieren steht zählt! Da beim Kauf nur Euro1 vorgeschrieben war, wird da imho auch nicht mehr drinstehen

Suzuki SV 1000 S (Typ WVBX)KuNiRider hat geschrieben:Da beim Kauf nur Euro1 vorgeschrieben war, wird da imho auch nicht mehr drinstehen![]()
Die neue SV 1000 S verfügt über einen geregelten Katalysator und erfüllt die EURO 2-Norm.
Typprüfwerte nach EURO II:
CO: 0,88 g/km, HC: 0,52 g/km, NOx: 0,125 g/km
Ich will ja auch nicht unken, aber vorerst zahl ich mal nicht für'n Stinker!


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