mawalt hat geschrieben:Also vorgeschrieben ist ne Vollkasko bei Vollfinanzierung nicht.
Eine Vollkasko schließt zusätzlich Schäden durch mutwillige Zerstörung/Sachbeschädigung (der berühmte Kratzer im Lack), Beschädigungen durch eigenes Verschulden (z.B. Umkippen) und volle Reparaturleistungen durch selbst verschuldete Unfälle ein. Diebstahl ist bereits in der Teilkasko drin!

Wenn man defensiv und vorausschauend fährt, sollten selbst verschuldete Unfälle zu vermeiden sein. Und wenn man unterwegs bei einer Rast oder sonstwo das Motorrad immer im Blick behält, sollte es auch keine Beschädigungen durch böse Mitmenschen geben. Sonst steht der Bock ja sicher in der Garage. Einzig der Punkt "eigene Dummheit" wäre eine Überlegung für die Vollkasko wert (gerade für uns Anfänger, wenn wir mal nen Abgang machen, weil wir vergessen haben, uns die Schnürsenkel richtig zuzubinden...

).
Gruß, Marc
Hallo Marc,
hast Du schon von der Rechtsreform gehört, die ab 01.08.02 gilt ?
Gefährdungshaftung für Fahrzeugbetreiber ??
=> auch als "nicht" schuldig wirst Du immer einen Teil des Schaden zahlen.
Beispiel:
(ähnlich in der aktuellen ADAC - Motorwelt, überzogen und in ganz kurzen Worten dargestellt)
Du bist als Fahrzeugführer auf Autobahn mit ca. 130 km/h Richtgeschwindigkeit unterwegs.
Ein Kind mit Fahrrad kommt auf Deine Fahrspur.
Den Schaden trägst Du zu
(ich glaube es war so) 100%.
Es gibt eine Änderung bei dem sog. unabwendbarem Ereignis und/oder höherer Gewalt.
(das weiß ich nicht mehr genau)
Werde es heute nochmal lesen und morgen genauer berichten.