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SV Colonia


#31

Beitrag von SV Colonia » 03.07.2004 0:34

lol, das is ja fast so, wie die amis, die umweltausstöße von anderen ländern kaufen.....

zum thema: wenn du sagst, es sei wer anders gewesen, kannst du auch direkt sagen, dass dus einfach nicht bist.

rest siehe oben, dann muss niemand zahlen, wird aber wahrscheinlich so oder so niemand zahlen müssen, also ganz ruhig ;)

Dodger


#32

Beitrag von Dodger » 03.07.2004 12:59

demon hat geschrieben: "normale" Punkte verfallen nach 2 Jahren
Punkte die du im zusammenhang mit einer Straftat bekomm hast verfallen erst nach 5 Jahren.
Was hab ich in dem Fall unter "Straftat" zu verstehen...? Zu schnell? Vorfahrt mißachtet?

BunjeeJumpa


#33

Beitrag von BunjeeJumpa » 03.07.2004 13:25

Dodger hat geschrieben:
demon hat geschrieben: "normale" Punkte verfallen nach 2 Jahren
Punkte die du im zusammenhang mit einer Straftat bekomm hast verfallen erst nach 5 Jahren.
Was hab ich in dem Fall unter "Straftat" zu verstehen...? Zu schnell? Vorfahrt mißachtet?
Straftat is z.B. wennu auf der Dosenbahn den Abstand zum Vordermann auf unter 5m schrumpfen lässt... Außerdem glaub ich auch Fahren unter Alkoholeinfluss mit Unfall mit Personenschaden und sowat halt...

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svbomber
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#34

Beitrag von svbomber » 03.07.2004 14:08

Dodger hat geschrieben:P.S.: Wie läuft das nochmal mit dem Punkte-Verfall?
StVG §29: Tilgung der Eintragungen auf www.verkehrsportal.de

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Sascha
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#35

Beitrag von Sascha » 03.07.2004 15:53

Punkte, die durch eine Ordnungswiedrigkeit entstanden sind, werden nach 2 Jahren getilgt.

Punkte im Zusammenhang mit einer Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss, Unfallflucht, etc.) erst nach 5 Jahren.

Die Punkteregelung geht von 1-18 Punkte.

Mit bis zu 7 Punkten passiert nichts, jedoch kann man innerhalb dieser Punktespanne ein freiwilliges Aufbauseminar (AS) besuchen. Nach der Absolvation bekommt man 4 Punkte getilgt.
Dies geht aber nicht mehr ab 8 Punkte, da zwischen 8 und 14 nur noch 2 Punkte getilgt werden, wenn ein freiwilleges AS belegt wird. Außerdem wird ab 8 Punkten die Fahrerlaubnisbehörde über den Punktestand vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) unterrichtet, es folgt weiterhin eine schriftliche VErwarnung und die Möglichkeit der Teilnahme an einem freiwilligen AS wird einem nahegelegt.
Ab 14 Punkte bekommt man dieses AS angeordnet, falls man es allerdings in den letzten 5 Jahren schoneinmal belegt hatte, wird man nur schriftlich verwarnt, da man ein AS nur einmal alle 5 Jahren belegen darf.
Des Weiteren wird einem ab 14 Punkten die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt und man bekommt den Hinweis, dass mit 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Mit 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Neuerteilung ist erst ab 6 Monaten möglich, wobei eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, umgangssprachlich: Idiotentest) erforderlich ist.


Fazit:

1.) Falls ihr an der Schwelle zu den 8 Punkten seit, belegt freiwillig ein AS, damit ihr 4 Punkte getilgt bekommt. Ist zwar nicht ganz billig, rentiert sich aber!

2.) Vorsicht bei den Führerscheinneulingen, d.h. diejenigen, die noch Probezeit haben! Hierbei gilt eine verschärfte Regelung, bei der ihr bereits nach 2-3 schwerwiegenderen Verstößen (mit mehreren Punkten) die Fahrerlaubnis entzogen bekommt! Wer die Verfahrensweise genau wissen möchte, kann mich ja snschreiben oder hier posten. Hab nämlich genug geschrieben und spar mir das jetzt!


In diesem Sinne allzeit gute und punktefreie Fahrt!


Sascha
linke Hand zum Gruß!

Markus SVS


#36

Beitrag von Markus SVS » 03.07.2004 20:19

Ich will jetzt nicht sagen das jeder einmal zu schnell fährt aber mit Sicherheit die meisten. Ist ja im Normalfall kein Thema. Aber 110 innerorts ist schon heftig.

Ich hab letztes Jahr auch schon den Hauptgewinn bekommen. 70er Schild übersehen una halt 147 Landstrasse Gefahren. 3 Monate Führerschein los und noch 400 EUR geblecht. Wurde auch von der Polizei sofort gestoppt also Thema durch.

Sowas passiert halt ab und zu mal.

Aber in Ortschaften komme ich auf keiner Strasse egal ob eine oder drei Spuren über 80. Allein schon weil die Strafen innerorts doch deutlich teurer sind. Am Beispiel der 110 innerorts macht das schon mal 175 Euro, 2 Monate Fahrverbot und satte Punkte 4. Bin zwar kein Experte für die Probezeit aber ich denke mal da ist er ganz weg. Zurecht wie ich finde.

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Sascha
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#37

Beitrag von Sascha » 04.07.2004 14:23

110 km/h innerorts machen 475€, 3 Monate Fahrverbot und 3 oder 4 Punkte!

Nachtrag:
Es sind 4 Punkte, hab nochmal nachgesehen!
Zuletzt geändert von Sascha am 05.07.2004 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
linke Hand zum Gruß!

Markus SVS


#38

Beitrag von Markus SVS » 04.07.2004 14:48

110km/h -3km/h Toleranz macht 175 EUR, 2 Monate und 4 Punkte nach Bussgeldkatalog auf der Homepage der Polizei :?

mattis


#39

Beitrag von mattis » 04.07.2004 16:23

Moin,

Unter http://www.polizei.bayern.de/cgi-bin/bg ... i?type=bgk kann man das alles ganz toll berechnnen.

Zum Ereignis:

Also 110 in einer Ortschaft ist schon heftig.

Der Bussgeldbescheid heilt da meistens nur für jurze Zeit.

Nachdem ich in Augsburg mal mit 3 Punkten und 75 Euro "belohnt" wurde, hab ich mir einen kleinen Papper in die Spiegel (bei der Dose) geklebt ;-) Wirkt bis heute.

Seit ich Onkel bin hat sich das Thema irgendwie komplett erledigt.
Man sollte sich nur mal vor Augen führen, was passiert wenn ein Kind auf die Straße läuft. Das hilft.


Gruß
Matthias (im Ort max. 60, Auf der Landstraße 130)

Markus SVS


#40

Beitrag von Markus SVS » 04.07.2004 16:30


mattis


#41

Beitrag von mattis » 04.07.2004 16:42

Hallo,

natürlich.

Man sollte auch überprüfen auf was man verlinkt. Sorry.


Gruß
Matthias

Dodger


#42

Beitrag von Dodger » 04.07.2004 19:39

Hm... danke @SVBomber... sach ma, hast Du irgendwie nen kollektives Bewußtsein zusammen mit dem Internet, oder woher bekommst Du für jeden scheiß nen Link? :wink:

Bin aus den ganzen Texten trotzdem nich wirklich schlau geworden... :oops:

Naja, egal wie dürften meine Punkte spätestens nächstes Jahr weg sein...

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