ehrlich gesagt, klingt das oben gelesene, ganz und gar nicht gut.
So ein bißchen nach Druck machen: Entweder Du zahlst sofort, oder nehme alles ganz genau, und dann wird`s teuer ???
Um es mal Verwaltungsrechtlich zu sagen: Das androhen einer rechtmäßigen Maßnahme kann niemals eine Drohung oder Nötigung sein!!
Es ist meine Pflicht als Polizeibeamter den Betroffenen über seine Rechte aufzuklären. D.h. ich muss das machen.
Was das vor Ort zahlen angeht. Natürlich ist mir das lieber. Auf die Quittung schreibe ich den Ort, das Datum, den Betrag und den Grund. Auf eine Zahlkarte muss ich schon ne ganze Menge mehr schreiben und für eine Anzeige muss ich mich sogar wieder an einen Rechner setzen und jede Menge Papier verschwenden. Von dem eingenommenen Geld hat der einzelne Beamte nichts. Er bekommt keine Provision, keine bessere Beurteilung (Verwarngelder kann nämlich jeder Doofe mache) und er wird auch nicht schneller befördert.
Das mit dem schmeicheln ist doch nett - wenn es klappt. Es soll Beamte geben die dann tatsächlich ein Auge zudrücken. Versuchen kann man es doch. Ich flirte doch auch mit der Metzgerin in der Hoffnung das größte und saftigste Schnitzel zu bekommen.
Schupo