Juhu - endlich basteln...


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Doctor Spoktor


#16

Beitrag von Doctor Spoktor » 25.11.2004 18:17

Marcus hat geschrieben:
Mitnehmen braucht man nichts. Wenn Du ohne Fremdverschulden stürzt ist es ein Eingriff in den Straßenverkehr und der wird bestraft. Dabei braucht man weder was kaputt machen noch jemanden direkt gefährden. Wichtig ist dabei aber wohl, wo man stürzt, wenn ich den Paragraphen richtig lese.
Wenn es natürlich keiner merkt, gibt's auch keine Strafe, aber bei mir mussten ja die Sanis anrücken und da kommt auch die Polizei.

Viele Grüße, Marcus
Jau, das ist mir auch passiert. hatte damals meinen alfa in eine wasserpflanzengärtnerrei geparkt. dabei ging deren zaun kaputt.
leider war dort keiner da und ich rief die polizei an um weiteren ärger zu vermeiden.
der spass hat mich dann fast 100,- euro strafe gekostet.

nochmal passiert mir das nicht.

SV-Daniel


#17

Beitrag von SV-Daniel » 25.11.2004 19:35

@Q996: Welche Norm ist das denn? Nur so aus Interesse...

Q996


#18

Beitrag von Q996 » 25.11.2004 20:39

SV-Daniel hat geschrieben:Welche Norm ist das denn? Nur so aus Interesse...
Wie oben geschrieben StVo §24
guckst Du z.B. hier:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_03.php

bye, Marcus

dee
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#19

Beitrag von dee » 25.11.2004 21:11

Das mit der strafe bei eigenunfällen wusste ich auch nicht bis zu meinem unfall 94 - sobald jemand verletzt wird (auch man selbst) oder fremdes eigentum beschädigt wird (leitplanken, pfosten, schneestangen!, ...), kommt der erhobene finger des gesetztes und haut dir nochmal eins drauf - vieeeelen dank nochmal

Dee
(ps: österreichische handhabung der angelegenheit)

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