HU/AU mitführen???


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ingo H.
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SVrider:

#16

Beitrag von ingo H. » 24.07.2005 17:29

frog hat geschrieben: Nach Aussage des Tüvers meines Vertrauens, muss die Bescheinigung nicht mitgeführt werden. Bloß aufbewahren muss man sie, also nicht in's Altpapier schmeißen. Denn vorzeigen muss man sie können, bloß eben nicht sofort.

Die gleiche Antwort habe ich auch bekommen.

Nur die AU-Bescheinigung bei der Dose muß man mitführen, obwohl das meines Erachtens genau so Käse ist eben doppelt gemoppelt, denn die Miliz wird diesen Zettel glaube nicht interpretieren können & die Werte sind ja wohl ohne Meßmittel nicht prüfbar, oder se reicht vielleicht die geschulte Nase des prüfenden Beamten aus ???

Gruß aus dem Oberharz ingo H. :wink:
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Und noch eins: " Die LE-Maske an meiner SUZI bleibt dran !!! "

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derherrliche


#17

Beitrag von derherrliche » 24.07.2005 22:25

@fehfeh:
na dass repräsentiert ja meine meinung! bei ner ummeldung des hausstandes/ besitzers eines pkw muß mann die scheiß au ooch vorzeigen... nu hab die ma immer am mann bei nem gebrauchten auto...

aber naja... deutsche behörden halt... :cry:

BlaueSau


#18

Beitrag von BlaueSau » 27.07.2005 3:58

Es geht wohl hauptsächlich darum:
Viele bekommen die Plakette und haben ein oder mehrere Sachen auf der Mängelliste zur baldigen Beseitigung. Wenn also die Rennleitung zur Visite ruft und findet nach einem Jahr (Beispielzeit) immer noch die gleichen Mängel....haben sie endlich etwas!
Kenne ich ja selber...manchmal kommt man immer wieder mit den gleichen Mängeln doch noch "grade so" über den TÜV und machen nix und das nicht nur über EINE HU. Über den mitzuführenden Bericht kann man es aber genau kontrollieren ob etwas dran gemacht wurde.

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