Nummernschild


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Lord Speckie


#16

Beitrag von Lord Speckie » 17.08.2005 17:49

.....eine der Antworten ist richtig :twisted:

SV-Paddy


#17

Beitrag von SV-Paddy » 17.08.2005 17:57

dann tippe ich doch mal auf gar nicht!

Martin650


#18

Beitrag von Martin650 » 17.08.2005 18:38

Soweit ich weiß gibts eine Mindest- und eine Maximalhöhe in der das Nummernschild angebracht sein muss. Und es muss beleuchtet sein. Klar gibts Ausnahmen für gebrochene Halter etc., aber prinzipiell muss das eben so sein.

Lord Speckie


#19

Beitrag von Lord Speckie » 17.08.2005 18:43

SV-Paddy hat geschrieben:dann tippe ich doch mal auf gar nicht!
Richtig!!! Und ich bin dann noch einmal durch Hannover gefahren (zwangsweise) und auch hier wurde ich nicht angehalten ;-)

Herr Hase


#20

Beitrag von Herr Hase » 17.08.2005 18:45

firefighter hat geschrieben:Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
Offtopic

Es gibt Tage in diesem Leben, da hat man Termine die mit Einhaltung der Straßenverkehrsordnung nicht zu schaffen sind. Ich rede nicht von Rambofahrten auf der Autobahnen, aber von zuwenig Sicherheitsabstand (wegen der Höllander mit Wohnwagen) und Geschwindigkeitsbegrenzungen (in Baustellen ohne Menschen) usw.

An solchen Tagen lobe ich mir seit geraumer Zeit meinen Klickverschluss am vorderen Kennzeichen des Firmenwagens. Schwupp wandert mein Kennzeichen in den Beifahrerfussraum und die schicken S/W-Portaits von mir bekomme ich nicht mehr.

Ich hab mich lange nicht getraut, aber es funktioniert :mrgreen:

firefighter


#21

Beitrag von firefighter » 17.08.2005 19:02

hein bloed hat geschrieben:Es gibt Tage in diesem Leben, da hat man Termine die mit Einhaltung der Straßenverkehrsordnung nicht zu schaffen sind. Ich rede nicht von Rambofahrten auf der Autobahnen, aber von zuwenig Sicherheitsabstand (wegen der Höllander mit Wohnwagen) und Geschwindigkeitsbegrenzungen (in Baustellen ohne Menschen) usw.

An solchen Tagen lobe ich mir seit geraumer Zeit meinen Klickverschluss am vorderen Kennzeichen des Firmenwagens. Schwupp wandert mein Kennzeichen in den Beifahrerfussraum und die schicken S/W-Portaits von mir bekomme ich nicht mehr.

Ich hab mich lange nicht getraut, aber es funktioniert :mrgreen:
Hmm :? wenn ich keine Rambofahrt auf der Autobahn machen muss und die Verkehrsregeln "gemäßigt" übertrete, kann ich i.d.R. auch die Konzequenzen für´s Erwischtwerden tragen. Wenn ich mich dazu entschließe, das Kennzeichen abzuschrauben, dann wohl nicht, weil ich vor 30 € Verwarnung Angst hab sondern, weil´s dann um mehr ginge. Aber um den Schein zu verlieren, darf man sich in D schon anstrengen. Um den Schein außerorts zu verlieren, brauch ich nach Abzug der Tachoungenauigkeit und der Messtoleranz noch immer 41 km/h über dem Limit.
Hoffentlich fährst dann vorausschauend genug und mit Hirn. Es gibt bestimmt Fahrer, die so noch kontrolliert fahren können, aber ... :!:

Lord Speckie


#22

Beitrag von Lord Speckie » 17.08.2005 20:02

in na 80 Zone 40 drüber zu sein ist ja wohl kein Kunststück (muss auch nichts mit Ramobfahren zu tun haben)!!!!! Kommt also immer drauf an ;-)

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