Mit Tempo 194 km/h rasant Polizei überholt...


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Archimedes


#31

Beitrag von Archimedes » 19.08.2005 12:28

I hob do so mei Strategie mit de BMWs... Wennse mer von hinde ufffahre, loass i seh vorbei... und wenn se dann keu verdächtiges Gepäcksyschdem haba, dann hol ih se mer wieder in d´nächschda Kurve.

Bei ne Ausfahrt am nächschda Samschdag wär ich au dabei. Schreibt mer einfach ne kloine PN.

blue-faze


#32

Beitrag von blue-faze » 24.08.2005 16:08

Das ist auch interessant:

"Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der ArGe Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, beantwortete Fragen zum Thema Bußgeldkatalog:

Frage: Wie lange muss ein Videomotorrad einem anderen Motorrad hinterherfahren, um eine Überschreitung gültig festzustellen?

Gebhardt: Bei Nachfahrvorgängen sind gewisse Mindeststrecken einzuhalten. Bei Videomessungen sind diese tiefer, als bei einer normalen Nachfahrmessung. Normalerweise reichen 200 Meter aus." 8O

blue-faze


#33

Beitrag von blue-faze » 24.08.2005 16:12

Und das sag ich künftig, wenn ich mal angehalten werde: "Sorry, musste meine Batterie aufladen!" :vogel:

"Motorradfahrer mit 233 Sachen unterwegs
28.06.05 - 15:36:08

Philippsburg - Ein lediglich mit kurzen Hosen und einem T-Shirt bekleideter Motorradfahrer ist am gestrigen Sonntagabend bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der B35 bei Philippsburg mit 233 Kilometern pro Stunde gemessen worden. Erlaubt sind auf der Bundesstraße lediglich 100 Kilometer pro Stunde. Nach der Lasermessung gab der aus Dettenheim stammende 62-jährige Mann an, wegen der leeren Batterie seines Motorrads so schnell gefahren zu sein.

Dass sich aber auch Geschwindigkeiten jenseits der 200 Stundenkilometer nicht positiv auf die Ladezeiten einer Batterie auswirken, musste der Fahrer nach der Kontrolle feststellen. Nur gemeinsam mit den Beamten, welche die Kawasaki anschoben, konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen. (pol/tfr)

Quelle www.KA-News.de"

Schrei-Pfähler


#34

Beitrag von Schrei-Pfähler » 24.08.2005 16:36

wie kann man denn mit 62 noch so dumm sein?

Zultra


#35

Beitrag von Zultra » 24.08.2005 19:02

Vielleicht verblödet man auch einfach mit dem älter werden :roll:

Sandi


#36

Beitrag von Sandi » 24.08.2005 19:36

und wieso durfte der die Fahrt fortsetzen?! Ich wär da jetzt davon ausgegangen dass die den Führerschein gleich behalten 8O

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#37

Beitrag von Wörsty » 24.08.2005 20:14

Passend zum Thema ist dieser Thread

Bei 70 km/h drüber ist der Bußgeldkatalog zu Ende.
Ich gehe aber davon aus, dass dann langsam das Zivilstrafrecht interessant wird....

firefighter


#38

Beitrag von firefighter » 24.08.2005 20:52

Wörsty hat geschrieben:Zivilstrafrecht ....
Was für ein Ding? Bitte Erklärung!
Sandi hat geschrieben:und wieso durfte der die Fahrt fortsetzen?! Ich wär da jetzt davon ausgegangen dass die den Führerschein gleich behalten
Weil´s noch immer "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat wird. Eine sofortige Führerscheinsicherstellung kann die Polizei nur dann durchführen, wenn ein Fahrerlaubnisentzug im Raume steht. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten droht aber nur ein Fahrverbot. Eine sofortige Sicherstellung (eines deutschen Führerscheins) ist hier nicht möglich.
Fälle in denen ein Fahrerlaubnisentzug droht, sind in § 69 StGB aufgeführt (meistens Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht u.ä.).

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#39

Beitrag von Wörsty » 24.08.2005 20:58

firefighter hat geschrieben:
Wörsty hat geschrieben:Zivilstrafrecht ....
Was für ein Ding? Bitte Erklärung!
Weiß ich wie das heißt. :oops:
Ich meinte §315c StGB - sowas in der Art.
Wenn du das genauer wissen willst, muß ich erst meine Anklage raussuchen...
Die Sueddeutsche Zeitung schrieb:

"Aschaffenburg-Mit 280 Stundenkilometern ist bei Aschaffenburg ein Motorradfahrer auf die Autobahneinhausung zugerast. In dem Tunnel, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 80 begrenzt ist, hatte der Motorradfahrer laut Polizei immer noch 180 auf dem Tacho. Außerdem legte der 26-jährige aus Bad Kissingen 50 Meter auf nur einem Rad zurück. Der Fahrer hatte die italienische Rennmaschine der Marke Agusta im Wert von 30.000 Euro zuvor in Bad Kreuznach gekauft. Ebenfalls aus dem Verkehr gezogen wurde die 20-jährige Freundin des Fahrers. Sie hatte den Raser in einem Sportwagen verfolgt und war mit identischer Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand durch die Einhausung gerast. Das Paar muss nun mit drei Monaten Fahrverbot, einem Bußgeld von je 750 Euro sowie vier Punkten in Flensburg rechnen."
Na wenn das alles ist.... :roll:

firefighter


#40

Beitrag von firefighter » 24.08.2005 21:13

Hmm - ok. Aber für einen 315c StGB brauchst entweder einen besoffenen Fahrer (oder mit körperlichen/geistigen Mangel) oder du musst eine der 7 sog. Totsünden begehen und dann muss jeweils noch eine konkrete Gefährdung hinzukommen.

Eine konkrete Gefährdung gabs schon mal nicht, wie´s aussieht und zu schnelles Fahren alleine reicht auch noch nicht aus.



Edit1:

Und in dem von Dir grad noch dazugestellten Zitat heißt es ja auch, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Einen Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Strafprozessordnung wird es nicht geben, folglich auch keine Sicherstellung der Fahrerlaubnis. Da steht auch nix, dass sie sofort den Schein abgeben mussten.

Edit2:

Bei so einem Verstoß kann ggf. ein Fahrerlaubnisentzug durch die Verwaltungsbehörde drohen. Das dauert aber ...
Zuletzt geändert von firefighter am 24.08.2005 21:16, insgesamt 2-mal geändert.

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#41

Beitrag von Wörsty » 24.08.2005 21:14

firefighter hat geschrieben:und zu schnelles Fahren alleine reicht auch noch nicht aus.
Sieht so aus. Freut mich. :grien: :zwinker:

Sandi


#42

Beitrag von Sandi » 24.08.2005 21:39

ah gut, wieder was gelernt... :wink:

SV-Daniel


#43

Beitrag von SV-Daniel » 26.08.2005 10:29

Ich möchte ja niemandem zu nahe treten, aber eine Anklage nach 315 c StGB ist schon ziemlich heftig. Ohne neugierig zu sein: Was hast Du gemacht, Wörsty?

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#44

Beitrag von Wörsty » 26.08.2005 11:31

SV-Daniel hat geschrieben:Was hast Du gemacht, Wörsty?
Och naja. Bin mal mit dem Auto zu schnell abgebogen.
Angeblich hätte ich dabei Fußgänger gefährdet.
Bin dann zu schnell durch Betonklötze durch (1,8 m Abstand), habe im Gegenverkehr überholt (durch weitere 2 Betonklötze) und dabei angeblich den Gegenverkehr zu einer Gefahrenbremsung gezwungen.
Lustigerweise waren da keine Fußgänger.
Und keine Bremsspuren und außerdem war dort Tempo 20.
Selbst wenn der Gegenverkehr hätte bremsen müssen,
wäre das bei 20 km/h ja kein Problem gewesen.
Jedenfalls fanden die Motorradpolizisten das nicht so lustig :roll:
Verfahren wurde dann auch eingestellt, weil die Pullizei sich auch nicht so recht einig war...

Teuer war's trotzdem :?

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