3 Fragen (Versicherung, Kosten für die Drosslung, Schein)


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WilheLM TL


#16

Beitrag von WilheLM TL » 27.03.2006 20:42

Nönö! Unfreundlich klingt anders...

Ist doch so: Wenn Du mit der Karre kontrolliert wirst und die Papiere weisen Dich a) als Fahranfänger und b) als Lenker eines Zweirad mit mehr als 34 PS aus - fährst Du ohne gültige Fahrerlaubnis. Hat vermutlich (weiß ich nicht, betrifft mich nicht) zur Konsequenz, daß die vorhandenen Lizenzen eingezogen und für gesetzte Zeit gesperrt werden.
Dabei muß es - möglicherweise - nicht mal relevant sein, ob die Karre gedrosselt ist oder ein Kerzenstecker gezogen ist oder das Licht brennt...
der Eintrag ist erforderlich.
Sonst ist schon mal die erste Feststellung des Kontrollierenden: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
Kapiert?

Mal 'ne Frage: was kostet so ein Führerschein heutzutage, daß man den eventuell so gleichgültig abfackelt? Meiner hat mal hundert Mark gekostet, deshalb paß ich da gut drauf auf... :wink:

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svfighter
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#17

Beitrag von svfighter » 27.03.2006 20:49

WilheLM TL hat geschrieben:Was ist eine Zulassung? Das Gegenteil von Aufmachung? ...oder Akt einer Behörde?
Ich meine, nach Deiner Sicht bräuchtest wohl auch keinen Führerschein - für die gerade mal sechzig Jahre, die Dir noch bleiben, lohnt das nicht... :roll:

Wie bekommst Du die 34PS in den KFZ-Schein? Kriecht der B.... bei der Kontrolle in Deine Vergaser?

Aber frag ruhig...
:lol: clown gefrühstückt,


BUILDER hat geschrieben:Soo das Maschinchen steht jetzt beim Händler.
TÜV + Durchsicht + Drosselung wird gemacht. ;)

Sagt mal ist es unbedingt nötig die Drosselung in den KFZ-Brief eintragen zu lassen? In 2 Jahren ist das Motorrad sowieso wieder offen und bis dahin habe ich nicht vor das gute Stück zu verkaufen - solang die Drosslung in der Zulassung steht dürfte das doch reichen, oder?
das kommt immer drauf an , was in dem tüv gutachten steht , bei div. eintragungen muß innerhalb einem bestimmten zeitraum der brief und der schein korrigiert werden, steht alles auf dem gutachten , z.b. " eine berichtigung der fzg papiere muß erst bei der nächsten befassung der papiere durch die zulassungsstelle erfolgen, bei halterwechsel oder anmeldung oder eintragungen etc. , ansonsten muß das gutachten mitgeführt werden,

am besten aufs gutachten guggen , aber ich weiß aus eigener erfahrung das du die drosselung unverzüglich eintragen lassen mußt

gruß
marco
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BUILDER


#18

Beitrag von BUILDER » 27.03.2006 20:51

Alles klar, dann wird das natürlich gemacht. ;)

BUILDER


#19

Beitrag von BUILDER » 27.03.2006 20:59

WilheLM TL hat geschrieben:Mal 'ne Frage: was kostet so ein Führerschein heutzutage, daß man den eventuell so gleichgültig abfackelt? Meiner hat mal hundert Mark gekostet, deshalb paß ich da gut drauf auf... :wink:
Gleichgültig abfackeln sähe anders aus... ;)
Ich dachte eben, dass es im mitgeführten Dokument (Zulassung) direkt vom TÜV-Prüfer umgetragen wird, d.h. es dort richtig drauf steht und die gar nix auszusetzen haben, weil sie nicht wissen, dass es im KFZ-Brief (der ja zu hause liegt...) nicht genau so drin steht. Auch egal jetzt, es hieß ja das muss gleich in beiden Dokumenten umgetragen werden, also wird das natürlich gemacht.

Wenn du's wirklich wissen willst: Auto + Motorrad, also B+A kostet zusammen ca. 1300 €ur (da bin ich aber noch sehr günstig dabei) - ohne weiteres abfackeln will ich den sicher nicht, deswegen würde ich nie ohne ein Dokument rumfahren, dass versichert, dass das Möp auch wirklich gedrosselt ist.

BunjeeJumpa


#20

Beitrag von BunjeeJumpa » 27.03.2006 23:35

Besagter Zeitraum für die Umtragung auf die gedrosselte Version liegt übrigens bei 2 Wochen... Hab's bei mir heut genau umgekehrt bekommen - endlich offen und dann dem freundlichen Herren von der Zulassungsstelle den Wisch umschreiben lassen, Stempelchen und fertig... :D

BTW: Hab damals auch A+B gemacht und ich weiß zwar nich wie's grad mit'm Wetter bei euch aussieht aber ich glaub nich, dass es sich lohnt noch groartig zusätzliche Papiere anzuschaffen - kostet A) Zeit & Geld und B) is kurz darauf eh hinfällig... Nur meine Meinung - ich war zwar auch heiß auf's Fahren konnte aber auch noch'n knappen Monat warten...

WilheLM TL


#21

Beitrag von WilheLM TL » 28.03.2006 0:11

Nochmal: als Halter hat man gewisse Freiheiten, was Eintragungen betrifft. Nachlässigkeiten sind i.d.R. Ordnungswidrigkeiten,
die schlimmstens zu einer Buße + Punkt(en) führen.
Als Fahrer kommt noch u.U. Fahren ohne den für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein hinzu. Und das hat herbe Folgen... ist auch eine Straftat, somit etwas teuerer. Und es gibt für kontrollierende Beamte keinerlei Ermessensspielraum. Der Beamte muß hier wohl auch nicht „wissen”, er untersagt dem Ertappten die Weiterfahrt mit dem Lustobjekt zweifelhafter Potenz und schiebt den Vorgang an den Staatsanwalt weiter.
Ich bezweifle, daß hier in der „Fahrer-Frage” eine 2-Wochen-Frist greifen würde. Sicher bin ich nicht, aber das muß ich auch nicht sein, weil ich kein Betroffener bin. Wäre ich Betroffener, würde ich hier Null Risioko eingehen...
Die Ausgangsfrage war übrigens, überhaupt in Brief & Schein eintragen...

sPiRiT


#22

Beitrag von sPiRiT » 28.03.2006 11:00

@ WilhelM TL:
Hmmm, nur kurz was zum thema "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - unabhängig von der frage, ob der kram nun im brief eingetragen sein muss oder nicht:

Unser Builder besitzt ja DEFINITIV den Fschein für 34 PS und das Moped hat doch auch DEFINITIV 34 PS wenn er es fährt (oder hab ich was falsch verstanden?). Im Fahrzeugschein (von Builder "Zulassung" genannt) steht ja auch ohne zweifel dann drin, dass die maschine gedrosselt ist. Somit sollte sich die Frage nach "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (was ohne zweifel richtig hart geahndet wird) überhaupt nicht stellen, egal ob jetzt was davon im brief steht oder nicht.
Sollte ich hier absoluten Schwachsinn erzählen, so korrigiert mich bitte, aber ich möchte halt verhindert, dass sich der Builder hier Sorgen um Dinge macht, mit denen er gar nix zu tun hat ...

Gruß Sascha

WilheLM TL


#23

Beitrag von WilheLM TL » 28.03.2006 12:20

Gerne doch...
Im Schein steht ja - zumindest in der alten grünen Klappkladde - nur das, was im Brief steht. Mit einer Ausnahme, das sind die ausgeführten HUs mit Stempel, die stehen nur im Schein.

Änderungen in Brief/Schein werden nur in LA vorgenommen, d.h. der Brief wird geändert und i.d.R. wird ein neuer Schein ausgestellt.

Nun ist es so, daß man sich gelegentlich mit TÜV-Scheinen ohne Bestätigung durch die Zulassungsbehörde/LA mit Verlaub den Hintern wischen kann. Gilt z.B. für bestandene Führerscheinprüfung. Galt früher für jede technische Änderung (ist nicht mehr so!) und gilt mit Sicherheit für genau diese technische Änderung, nämlich führerscheinbedingte Leistungsreduzierung. Einfach deshalb, um die Sache manipulationssicher zu machen. Denn ein Gutachten kriegt man bekanntlich umsonst von Suzuki - und der Stempel vom TÜV ist auch schnell bei.
Das weiß auch die Rennleitung. Die haben auch Plan, wie schnell so eine Powerbremse installiert ist. Deshalb gibts da i.d.R. wohl kein Pardon.

Die Frage, ob nach Sicherstellung des Töffs und Gutachten ... bei tatsächlich vorhandener Drosselung das Strafverfahren eingestellt oder in ein Bußgeldverfahren gewandelt werden würde , würde sich mir nicht stellen. Ich würde mich bei der Behörde schlau machen die paar Euros in ordentliche Buchführung investieren.

Anders ist das mit einer Ver-Ent-Drosselung bei Versicherungsdeklaration zur Maximalleistung. Das kann man schon eher lässiger handhaben.

BUILDER


#24

Beitrag von BUILDER » 28.03.2006 20:46

sPiRiT hat geschrieben:@ WilhelM TL:
Hmmm, nur kurz was zum thema "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - unabhängig von der frage, ob der kram nun im brief eingetragen sein muss oder nicht:

Unser Builder besitzt ja DEFINITIV den Fschein für 34 PS und das Moped hat doch auch DEFINITIV 34 PS wenn er es fährt (oder hab ich was falsch verstanden?). Im Fahrzeugschein (von Builder "Zulassung" genannt) steht ja auch ohne zweifel dann drin, dass die maschine gedrosselt ist. Somit sollte sich die Frage nach "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (was ohne zweifel richtig hart geahndet wird) überhaupt nicht stellen, egal ob jetzt was davon im brief steht oder nicht.
Sollte ich hier absoluten Schwachsinn erzählen, so korrigiert mich bitte, aber ich möchte halt verhindert, dass sich der Builder hier Sorgen um Dinge macht, mit denen er gar nix zu tun hat ...

Gruß Sascha
Du hast meine Situation ganz und gar richtig erkannt. ;)


WilheLM TL hat geschrieben:Gerne doch...
Im Schein steht ja - zumindest in der alten grünen Klappkladde - nur das, was im Brief steht.
Und ich dachte eben, dass im immer mitgeführten Fahrzeugschein (von mir tatsächlich "Zulassung" genannt) nicht immer das Gleiche, wie im Brief stehen muss, der ja nur zu hause rumliegt. Meine Frage stützte sich eben auf die Annahme, dass im Fahrzeugschein 34PS steht - genau so, wie es mein Führerschein erlaubt.

Alle Klarheiten beseitigt jetzt? :roll:

WilheLM TL


#25

Beitrag von WilheLM TL » 31.03.2006 0:42

@BUILDER: Lad hier

http://www.svrider.de/index.php?seite=z ... =94&sv=650

das passende Gutachten. Da steht fast alles übers Verfahren. Lediglich die Gültigkeitsdauer der Umrüst-Bescheinigung des Prüfers bis zum Behördeneintrag ist nicht explizit aufgeführt. Ist möglicherweise von der Tagesaktualität abhängig, Vorschriften werden ja auch mal erneuert...

BUILDER


#26

Beitrag von BUILDER » 01.04.2006 15:06

Dank dir für den Tipp, aber die Drosslung ist jetzt eingebaut und vom TÜV abgenommen. Auf dem Beleg steht man soll es unverzüglich umtragen lassen, also wird das nächste Woche gemacht. ;)
Fahren darf ich sowieso erst übernächsten Donnerstag, wenn ich endlich Prüfung habe (der Fahrlehrer hat mich kommenden Donnerstag leider noch nicht mit rein bekommen - schon alles voll gewesen, da er nicht damit gerechnet hätte ich bräuchte so wenige Stunden; habe jetzt 9 und muss nur noch Autobahn fahren und nochmal den Platz fahren.)

Diese Vorfreude.... :twisted:

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