ABE in 2 Versionen nötig????


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AxL


ABE in 2 Versionen nötig????

#1

Beitrag von AxL » 23.04.2006 13:42

Moin,
ich möchte mir jetzt einen anderen Auspuff zulegen und da wollte ich mal fragen ob man 2 ABEs braucht einmal für die 34PS und für die offene Version :?: :?: :?:
Gruß
Alex

Sniper


#2

Beitrag von Sniper » 23.04.2006 17:32

Es gibt immer nur eine (!) ABE für ein Auspuff oder sonst irgendwelche Anbauteile.


Gruß Sniper

AxL


#3

Beitrag von AxL » 23.04.2006 18:50

ok das wollte ich nur wissen vielen Dank GRuß ALex

OzzKaa


#4

Beitrag von OzzKaa » 24.04.2006 11:27

Hmm, hab da ein ähnliches Problem, muss dazu etwas weiter ausholen: Habe letztes jahr meine SV gekauft. Der Vorbesitzer gab mir u.a. einen Zettel dazu, auf dem einige Eintragungen von Anbauteilen und die Drosselung eingetragen war. Obendrüber stand dass man dass nich sofort in den Schein eintragen lassen muss sondern erst bei der nächsten Scheinänderung. Das hab ich beim Kauf leider versäumt und vor kurzem hab ich sie nun entdrosseln lassen ---> Nun steht also einmal im Fahrzeugschein dass die Maschine durch die Gasschieber gedrosselt ist und einmal dass sie durch Gasschieber entdrosselt is. Die Leistung ist aber mit 71PS (52KW) angegeben. Könnte es da evtl. irgendwie Ärger geben???

Sniper


#5

Beitrag von Sniper » 24.04.2006 18:19

Es gibt grundsätzlich immer Ärger wenn etwas nicht eingetragen ist oder eine Eintragung die nicht mehr aktuell ist nicht ausgetragen wurde. Das ganze gilt natürlich nur für Umbauten die Eintragungspflichtig sind.


Gruß Sniper

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