Es gibt doch seit neuesten die neu-modischen Zulassungsbescheinigungen Teil 1+2.
Hab gestern meine SV angemeldet und später dann festgestellt, dass im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbesch.1) "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drinnen steht.
Im alten Schein waren hingegen sämtl. Reifen aufgeführt, die ich drauf tun darf.
Muss ich da jetzt immer die Betriebserlaubnis mitnehmen, ne Kopie vom alten Schein, oder irgendwelche Zettel von den Reifenherstellern?
VG,
Veronika