Geh schleunigst zu dem Händler !!!
Ein Jahr Sachmangelhaftung hast du auf alle Fälle !
Nu kehrt sich nach einem halben Jahr die Beweislast um. Das heißt, du mußt nachher dem Händler beweisen daß ein Unfall vorlag. Im ersten halben Jahr muß er dir beweisen daß keiner vorlag.
Wurde im Kaufvertrag festgehalten, daß es sich um eine nackte SV handelt, dann ist es eigentlich Betrug wenn er dir eine SV650S verkauft hat. Egal ob umgebaut oder nicht.
Wie du jetzt vorgehst mußt du selbst wissen. Rechtsberatung darf ich privat nicht machen.
MfG... Carsten