rechtliche frage


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sch4k


rechtliche frage

#1

Beitrag von sch4k » 23.07.2003 20:35

moin !

"Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. "

Kann mir jemand evtl. sagen, ob es sich bei dem einen Jahr um 12 Monate oder das aktuelle Jahr , z.B. 2003, handelt ?

Hellangel


#2

Beitrag von Hellangel » 23.07.2003 21:23

ich schätze mal ziemlich sicher um 12 monate.

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#3

Beitrag von Aldo » 23.07.2003 21:25

kein kalenderjahr, sondern ein individuelles, sprich 12 Monate!

das wäre schön! kurz vor Silvester noch mal zu schnell über ne rote Ampel! :wink:
1992 Rinderwahn,
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
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2014 Ebola,
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#4

Beitrag von SVblue » 23.07.2003 21:26

sicherlich 12 Monate - wäre recht unfähr wenn einer die Strafe am 01.01. bekommt und ein anderer am 31.12. :wink:
So denn...
MfG Stefan
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sch4k


#5

Beitrag von sch4k » 23.07.2003 21:35

jo dachte ich mir auch, wollt mir nur nochma sicher gehen, dass ich keine chance verpasse...

bus fahren macht spass !


P.S. : NICHT !

PommeSV


#6

Beitrag von PommeSV » 23.07.2003 23:08

jaja - geniesse das Leben in "vollen Zügen" ;-)

Sei froh das keine Grippe-Saison is :lol:

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