Ich hab mit meiner 125er damals aber auch nur einen "Mangel" beim TÜV gekriegt. War auch kein roter Rückstrahler dran.minimal hat geschrieben:Ist ja in ordnung das der TÜV bei euch so locker und lässig ist, nur darfst du nicht schreibenZero Fast hat geschrieben:Tja, mag ja alles sein, aber ich kann nur berichten, wie der Tüv das bei uns (Region) auslegt.minimal hat geschrieben: Hallo?
Wenn das der Tüv bei euch so regellt ist ja schön und gut aber ob ein Rückstrahler montiert ist
oder nicht hat den Tüv sehr wohl zu interessieren, denn beim fehlen entspricht das Fahrzeug
nicht der StVzO genau wie bei der Unterboden Beleuchtung, und er wird dich normalerweise dann
vom Hof schicken und zwar ohne Plakette, nur einen Strafzettel wird er dir nicht geben,
das macht dann die Polizei, Exekutive.
Gruss
Der Tüv lässt so einiges zu, was die Polizei nicht durch gehen lässt.
grüsse Zero
das er einen fehlenden Rückstrahler durchgehen lassen MUSS und das es ihn nichts
angeht, dem ist nämlich nicht so. Aber so steht in deinem Beitrag nämlich drin.
Gruss
Die Plakette hab ich aber trotzdem gekriegt.
Hab sogar den TÜV Bericht noch rumliegen.
Aber jeder Prüfer kann das ein bisschen anders sehen.