Das steht entweder sogar schon auf dem Gutachten "Eintragung muss unverzüglich erfolgen" oder es steht drin "Eintragung kann bei nächster Gelegenheit erfolgen"Raider hat geschrieben:...oder reicht es, wenn ich dann immer den Brief vom Tüv dabei habe, wo drin steht, dass die verbauten Teile so in Ordnung gehen?
Wenn ersteres muss es sofort eingetragen werden, bei zweiterem reicht es den Zettel mitzunehmen...
Wenn Du aber eh zur Zulassungsstelle musst würde ich es wahrscheinlich direkt mit eintragen lassen weil so Zettel ggf. mal verschütt gehen bzw. nass werden oder Ähnliches...
Gruß Dieter