Lasern ohne Anhalten?


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Lasern ohne Anhalten?

#1

Beitrag von El-pusta » 22.07.2009 13:06

Hey ho,

ich war letztens mit dem Moto unterwegs. Bin da ne recht gerade Strecke gefahren die Teilweise auch 3 Spurig ausgebaut ist.

Bin da also langefahren recht entspannt und auf einmal seh ich ca. 100m vorraus n Laser-Trupp der Kobold-Brigade. Das waren 3-4 Mann. Einer am Laser einer oder zwei Standen dahinter und einer hatte die Kelle in der Hand. 8O

Ich dürfte wohl so um die xxx Draufgehabt haben. hab ca. 1 Km vorhin auf den Tacho geschaut und mich gefreut das mein Gedrosseltes Bike so locker auf die xxx gekommen ist.

Bin also an denen vorbeigefahrn und nicht angehalten worden. Ich konnte noch sehen das der Kellen-kobold 2-3 Schnelle Schritte richtung Straße gemacht hat, dann aber (mit recht frustrierten gesichtsausdruck :mrgreen: ) seine Aktion abgebrochen hat. Dann war ich auch schon vorbei. :) bor

So, da ich ja nun nicht angehalten wurde, können die Jungs mir da noch was hinterherschicken ???? Ich meine Die müssten da ja einen konkreten Beweis also n Foto von mir haben oder nicht?

Was meint ihr ?
Zuletzt geändert von El-pusta am 23.07.2009 9:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Lasern ohne Anhalten?

#2

Beitrag von Jan Zoellner » 22.07.2009 13:47

El-pusta hat geschrieben:Ich meine Die müssten da ja einen konkreten Beweis also n Foto von mir haben oder nicht?
... oder ein Forumsposting.

Ciao
Jan
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Jonny
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Re: Lasern ohne Anhalten?

#3

Beitrag von Jonny » 22.07.2009 14:03

Jan Zoellner hat geschrieben:
El-pusta hat geschrieben:Ich meine Die müssten da ja einen konkreten Beweis also n Foto von mir haben oder nicht?
... oder ein Forumsposting.

Ciao
Jan
Lol genau.

Die schicken jetzt nen Suchtrupp los und richten extra 10 Server ein, die das Internet nach seinen Spuren verfolgen ;).

Blödsinn... entweder die haben dein Kennzeichen aufgeschrieben oder nicht. Aber generell läuft das so, dass eigentlich Beweismaterial vorliegen muss. Falls die das haben, biste dran, falls net, haste Glück.

Chance von 50:50...

MFG Jonny

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Re: Lasern ohne Anhalten?

#4

Beitrag von heikchen007 » 22.07.2009 14:10

Jonny hat geschrieben:Blödsinn... entweder die haben dein Kennzeichen aufgeschrieben oder nicht. Aber generell läuft das so, dass eigentlich Beweismaterial vorliegen muss. Falls die das haben, biste dran, falls net, haste Glück.
Genauso Blödsinn. Wenn sie gelasert haben, müssen sie dich vor Ort rausziehen. Ansonsten nützt der Polizei auch das Aufschreiben des Kennzeichens nicht, da ja beim Lasern kein Beweisfoto gemacht werden kann. Mit dem Lasern des nächsten Fahrzeuges ist deine Geschwindgigkeit ja wieder gelöscht. Die Tat kann dir also im nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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Re: Lasern ohne Anhalten?

#5

Beitrag von Ati » 22.07.2009 14:14

es sei denn, er fährt noch mal vorbei :mrgreen:
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
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Re: Lasern ohne Anhalten?

#6

Beitrag von Jonny » 22.07.2009 14:41

heikchen007 hat geschrieben:
Jonny hat geschrieben:Blödsinn... entweder die haben dein Kennzeichen aufgeschrieben oder nicht. Aber generell läuft das so, dass eigentlich Beweismaterial vorliegen muss. Falls die das haben, biste dran, falls net, haste Glück.
Genauso Blödsinn. Wenn sie gelasert haben, müssen sie dich vor Ort rausziehen. Ansonsten nützt der Polizei auch das Aufschreiben des Kennzeichens nicht, da ja beim Lasern kein Beweisfoto gemacht werden kann. Mit dem Lasern des nächsten Fahrzeuges ist deine Geschwindgigkeit ja wieder gelöscht. Die Tat kann dir also im nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden.
Daher schrieb ich, sofern sie Beweismaterial haben. Kann ein Polizist bzw. mehrere nicht als Zeugen gewertet werden?! Die Geschwindigkeit und sonstige Daten werden notiert, die Grünen machen ihr Schreibzeug dazu und dank dem Kennzeichen kann man es zuordnen.

MFG Jonny

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Re: Lasern ohne Anhalten?

#7

Beitrag von El-pusta » 22.07.2009 14:54

El-pusta hat geschrieben:
Ich meine Die müssten da ja einen konkreten Beweis also n Foto von mir haben oder nicht?... oder ein Forumsposting.
Hm jo klar ... weil es ja nur 1 gerade Strecke in Deutschland gibt die zum teil ausgebaut ist und gestern auch nur 1 Moped drauf unterwegs war :roll:
Daher schrieb ich, sofern sie Beweismaterial haben. Kann ein Polizist bzw. mehrere nicht als Zeugen gewertet werden?! Die Geschwindigkeit und sonstige Daten werden notiert, die Grünen machen ihr Schreibzeug dazu und dank dem Kennzeichen kann man es zuordnen.
Hm na aber die könnten dann doch alles behaupten ... Dann kann ich ebenfalls behaupten dass ich gestern gar nicht motorrad gefahren bin sondern schön am Baggersee war ...

Warum sollte dann der eine Kobold mich noch rausweinken wollen wenn die mich eh nachziehen könnten :?: :?:
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Re: Lasern ohne Anhalten?

#8

Beitrag von Jan Zoellner » 22.07.2009 15:00

Jonny hat geschrieben:Kann ein Polizist bzw. mehrere nicht als Zeugen gewertet werden?!
Nein. Die in .de verwendeten Laser haben keine Aufzeichnungsfunktion, die eine Zuordnung zu einem Fahrzeug erlaubt. Obs überhaupt welche gibt, weiß ich nicht.

Und zum Thema "Forumsposting" - guckt mal da nach.

Ciao
Jan
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Re: Lasern ohne Anhalten?

#9

Beitrag von H-E » 22.07.2009 15:05

Also als mündiger Staatsbürger dieser Republik bist Du in der Pflicht Dich selbst zu stellen. :wink: :wink: :wink:
Hast Du ja aber schon fast getan hier mit dem Posting.
CU H-E

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Re: Lasern ohne Anhalten?

#10

Beitrag von SV-Schnarchi » 22.07.2009 15:35

Also das heißt, ich könnte einfach an denen vorbei fahren ohne anzuhalten? Also sozusagen abhauen? Weil se sonst ja nix in der Hand haben oder wie?...
99.000km...und noch nicht Müde->>> SV

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Re: Lasern ohne Anhalten?

#11

Beitrag von Jonny » 22.07.2009 15:37

SV-Schnarchi hat geschrieben:Also das heißt, ich könnte einfach an denen vorbei fahren ohne anzuhalten? Also sozusagen abhauen? Weil se sonst ja nix in der Hand haben oder wie?...
Wenn sie dich nicht verfolgen bzw. wenn du nicht gesucht wirst, gibts auch keine Flucht ;).

@ Jan: Genau den Link wollte ich dir auch noch geben ;)

MFG

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Re: Lasern ohne Anhalten?

#12

Beitrag von Racing_ES » 22.07.2009 16:52

SV-Schnarchi hat geschrieben:Also das heißt, ich könnte einfach an denen vorbei fahren ohne anzuhalten? Also sozusagen abhauen? Weil se sonst ja nix in der Hand haben oder wie?...
Also ganz so ist es auch nicht. Ist das Kennzeichen bekannt dann kann trotzdem der Halter ermittelt werden und dann kommt es sicherlich auf die Art des Verstoßen an. Kann z.B. per Gerichtsbeschluß nen Fahrtenbuch für den Halter geben. Aber Grundsätzlich kannst du davon ausgehen das du so davon kommst wenn sie dich nicht direkt nach einem Verstoß anhalten.
Überhohl ruhig, jagen macht mehr Spaß !
MFG Racing_ES
reni355 hat geschrieben:...hab mir zu Weihnachten einen murcielago geschenkt.

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Re: Lasern ohne Anhalten?

#13

Beitrag von svsmudo » 22.07.2009 19:32

Bei einem Rotlicht verstoß, STOP-Schild missachtet etc.pp. gibt es
zwangsläufig auch nicht immer einen Foto beweis. Dann könnte man
immer argumentieren; "wo ist denn das Foto?"

Das Problem an der Sache, sie wissen in dem Fall nicht wer der Fahrer des
Fahrzeuges ist. Die dokumentieren Uhrzeit, Ort, Zeugen, Kennzeichen, Farbe, Kleidung, Modell etc.pp.
Wenn Du Glück hast schicken sie dir, als Halter, einen Anhörungsbogen.

Die ziehen Dich raus, um den Fahrer zu ermitteln. Denn Fahrer != Halter :roll:

Raider


Re: Lasern ohne Anhalten?

#14

Beitrag von Raider » 22.07.2009 21:04

Dann mache ich bei dem Anhörungsbogen von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, da man sich ja nicht selber belasten muss. Wenn es nicht gerade große Verkehrsgefährdung war, wird das dann eh eingestellt.

BBJN6


Re: Lasern ohne Anhalten?

#15

Beitrag von BBJN6 » 23.07.2009 7:50

svsmudo hat geschrieben:...Wenn Du Glück hast schicken sie dir, als Halter, einen Anhörungsbogen.

Die ziehen Dich raus, um den Fahrer zu ermitteln. Denn Fahrer != Halter :roll:....
Raider hat geschrieben:Dann mache ich bei dem Anhörungsbogen von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, da man sich ja nicht selber belasten muss.
Wenn Du als H A L T E R angehört wirst, gibt es kein Aussageverweigerungsrecht, wie als Beschuldigter! Am Besten, Du wartest ab, ob was passiert. Die ganzen Spekulationen hier führen wie fast immer zu Missverständnissen, unrichtigen Behauptungen und auf den Holzweg. Später wird das, was man glaubt verstanden zu haben, als bare Münze weitererzählt und schon hat man ein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht, obwohl man (noch) nicht beschuldigt wird.

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