#125
Beitrag
von SV Biker » 28.11.2009 17:34
2 Jahre
Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird.
Auch bei Tilgungshemmung müssen diese Punkte spätestens nach fünf Jahren getilgt werden.
5 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden,
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen,
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.