Verlängerung der Probezeit=Verlängerung der Drosselungszeit?


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jones1991


Verlängerung der Probezeit=Verlängerung der Drosselungszeit?

#1

Beitrag von jones1991 » 30.01.2011 12:37

Moin an alle,
So am Freitag war es soweit: Ich von der Schule mit der Dose nach Hause gefahren, ruft mich auf einmal wer an. Ich drangegangen aber nach 10 Sekunden des Telefonierens wieder aufgelegt. Plötzlich sehe ich im schwarzen BMW vor mit im Heck : Stop Polizei!. Dacht ich mir ja herrlich fängt ja gut an das Wochenende... Habs dann zugegeben, weils ja offensichtlich war, dass ich getelt habe. Auf einmal sagt der mir das gibt nen Punkt und 40 Euro!!!! :( hell ich war voll geschockt weil ich dachte das kostet 15 Euronen oder so. Das beste ist jedoch, dass ich in einem Monat meine Probezeit überstanden hätte :( hell :( hell :( hell :( hell also jetzt schön Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar-.-

Und meine Frage lautet jetzt, ob sich die jetzt anstehende Verlängerung der Probezeit auf die 34Ps drosselung von meiner Knubbel auswirkt d.h. 2 zusätzliche jahre gedrosselt fahren oder so?
Gruss Jones

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Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#2

Beitrag von Roughneck-Alpha » 30.01.2011 12:39

Nein wirkt sich nicht auf die Drossel aus.

Gab vor kurzem schon mal einen Thread mit dem gleichen Thema. Musst mal die Suche quälen.
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




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Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#3

Beitrag von x-stars » 30.01.2011 13:20

Nein, wirkt sich nicht auf die Drosselzeit aus.

Bist du ADAC-Mitglied oder hast du eine Rechtsschutzversicherung, die eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt anbietet (falls du noch zu Hause wohnst: ggf bist du noch in der Versicherung deiner Eltern mit drin)? Dann warte, bis der Bußgeldbescheid kommt und lass dich beraten, ob du die Rechtskraft des Bußgeldbescheids ggf. um den dir fehldenden Monat schieben kannst, um so die Verlängerung und das Aufbauseminar zu umgehen.

Kronos


Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#4

Beitrag von Kronos » 30.01.2011 13:30

Moin,
bist du dir denn sicher, dass es eine Verlängerung der Probezeit und ein ASF nach sich zieht?
So weit ich informiert bin sieht die Rechtslage so aus:
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.


Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.
nach oben
Im Klartext: Sofern du nicht noch einen weiteren B-Verstoß begehst, solltest du nochmal mit einem blauen Auge davon kommen.

jones1991


Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#5

Beitrag von jones1991 » 30.01.2011 14:39

@x-stars: Meinst du sowas geht weil das Datum an dem ich den Verstoß begangen habe ist doch ausschlaggebend oder nicht?

@Kronos: Woher hast du diese Infos? also soweit ich weis, bekommt man mit einem Punkt automatisch eine Verlängerung der Probezeit

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Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#6

Beitrag von x-stars » 30.01.2011 14:48

Beim Fahrverbot zähl die Rechtskraft des Bußgeldbescheids, müsste beim Aufbauseminar/Probezeit genauso sein, da du ja erst "verurteilt" bist, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird (sei es, indem du ihn akzeptierst oder das ein Richter nach einem Einspruch entscheidet, ob du oder die Verwaltungsbehörde recht hat). Und paar Wochen kann man immer Zeit schinden, in dem man Einspruch einlegt und den nach ein paar Schriftwechseln zurückzieht. Aber da es bei dir um Probezeit und Aufbauseminar geht, lass dir das lieber vom Profi erklären.

Playground


Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#7

Beitrag von Playground » 30.01.2011 15:00

x-stars hat geschrieben:Beim Fahrverbot zähl die Rechtskraft des Bußgeldbescheids, müsste beim Aufbauseminar/Probezeit genauso sein, da du ja erst "verurteilt" bist, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird (sei es, indem du ihn akzeptierst oder das ein Richter nach einem Einspruch entscheidet, ob du oder die Verwaltungsbehörde recht hat). Und paar Wochen kann man immer Zeit schinden, in dem man Einspruch einlegt und den nach ein paar Schriftwechseln zurückzieht. Aber da es bei dir um Probezeit und Aufbauseminar geht, lass dir das lieber vom Profi erklären.
haben die da nicht mittlerweile nen riegel vorgeschoben und das geändert? meinte da mal was entsprechendes im fernsehen gesehen zu haben :?:

Kronos


Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#8

Beitrag von Kronos » 30.01.2011 15:09

jones1991 hat geschrieben:Woher hast du diese Infos? also soweit ich weis, bekommt man mit einem Punkt automatisch eine Verlängerung der Probezeit
@ jones1991
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Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#9

Beitrag von Laurent » 31.01.2011 9:03

jones1991 hat geschrieben:@Kronos: Woher hast du diese Infos? also soweit ich weis, bekommt man mit einem Punkt automatisch eine Verlängerung der Probezeit
Das denken viele, ist aber nicht so. Steht in den o.g. Quellen ;)

Die 40 Euro sind aber nur das Bußgeld, es kostet insgesamt eher so 60-70 Euro weil noch Verwaltungsgebühren drauf kommen...
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

jones1991


Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#10

Beitrag von jones1991 » 31.01.2011 11:17

Das ist ja nen richtiges Schnäppchen :D im Gegensatz zu den kosten eines Aufbauseminars.
....nochmal Glück gehabt :oops:

Raider


Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#11

Beitrag von Raider » 31.01.2011 21:06

Und an Silvester 2013 kannst du um 0 Uhr darauf anstoßen, den Punkt wieder loszusein. Natürlich nur, wenn du bis dahin keine neuen Punkte bekommst. :wink:

moselrider


Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#12

Beitrag von moselrider » 31.01.2011 21:15

verliert man die punkte aus der probezeit nach ablauf der probezeit?

edit: ach ne nach 5 jahren verjähren die oder so ne?

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Re: Verlänergung der Probezeit=verlängerung der Drosselungsz

#13

Beitrag von Laurent » 31.01.2011 21:19

Sie verfallen nach 2 Jahren wenn keine neuen hinzu kommen - egal woher sie kommen. Nur die Punkte aus Alkoholdelikten verfallen erst wenn der Punktestand auf Null ist.

Nach "spätestens" 5 Jahren verfallen Punkte aus Bußgeldern, auch wenn neue hinzu gekommen sind - Ausnahme eben Alk.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

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