ake hat geschrieben:Moin moin Gemeinde,
Frage: Bei den ABEs ist ja i.d.R. auch ein Technischer Bericht dabei. Was genau muss man nun alles dabei haben, wenn man in eine Kontrolle kommt? Nur die ABE? Die aufgeführten Anlagen? ABE und Technischer Bericht? Quelle für die info? Bekomme den Aktenordner zunehmend schlechter unter die Sitzbank.
Gruß
AKE
Die mit ABE versehenen Teile kannst du dir auch vom TÜVer eintragen lassen, dann musste den Ordner nicht mitschleppen. ABE ist nur in seiner Gesamtheit, sprich mit technischer Beschreibung, gültig. Genau dort sind die Besonderheiten (Maße, Form, Pegel,... etc.) hinterlegt, für die die ABE ihre Gültigkeit besitzt. Die Eintragung in die Papiere erfolgt nur nach "Prüfung" durch einen Sachverständigen, der das Mitführen der ABE überflüssig macht. Er bestätigt somit den Einsatz der Sache nach den Vorgaben der ABE.
Gruß
Matze