ABE Bremsflüssigkeitsbehälter


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Trobiker64
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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#16

Beitrag von Trobiker64 » 05.07.2014 21:51

Weil es sich besser verkauft?

Die notwendigen Informationen sind in der EU-Richtlinie 93/14/EWG Pkt. 2.2.8 zu finden und ist über die Zulassungsrichtlinie 2002/24/EG zugeordnet. Demnach muss der Flüssigkeitsstand prüfbar sein. In der ECE R78 ist dies ebenfalls beschrieben. Damit bedarf es keiner eigenen Bauteilezulassung sondern ist über die Fahrzeugzulassung abgedeckt. 8)

TL-Andy


Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#17

Beitrag von TL-Andy » 06.07.2014 9:46

Trobiker64 hat geschrieben:Weil es sich besser verkauft?

Die notwendigen Informationen sind in der EU-Richtlinie 93/14/EWG Pkt. 2.2.8 zu finden und ist über die Zulassungsrichtlinie 2002/24/EG zugeordnet. Demnach muss der Flüssigkeitsstand prüfbar sein. In der ECE R78 ist dies ebenfalls beschrieben. Damit bedarf es keiner eigenen Bauteilezulassung sondern ist über die Fahrzeugzulassung abgedeckt. 8)
8O Wo haste denn das jetzt her?
Gut, habe mich mal durch die PDFs durchgewühlt. Die Beschreibungen sind tatsächlich in der EU-Richtlinie 93/14/EWG unter B.2.2.8 zu finden, sowie in 5.2.8 der ECE R78 wo auch nochmal in 2.4. die Betätigungseinrichtung der Bremse definiert wird und als
Zitat:
Der Teil, den der Fahrzeugführer unmittelbar betätigt, um die zur
Bremsung erforderliche Energie zu steuern oder in die Übertragungseinrichtung einzuleiten.

definiert wird.
Deine Aussage, das der Pissbecher jetzt automatisch über die Fahrzeugzulassung abgedeckt sein soll, verstehe ich nicht. Ich würde jetzt eher sagen, es besteht ein Unterschied, ob das Bremsflüssigkeitsreservoir als seperates Bauteil vorhanden ist und somit nicht mit der "unmittelbar betätigten Übertragungseinrichtung" erfasst ist, oder direkt mit der Bremspumpe und Hebelei ein Bauteil darstellt.
Bei den Zulassungsrichtlinien steige ich nicht durch, da bekomme ich vorher Augenkrebs!
Im Grunde geht es hier ja überall nach EG-Richtlinien.
In Feld "K" meines Fahrzeugscheines ist aber interessanterweise ein Strich, somit ist mein Hobel ja gar nicht nach EG-Richtlinien zugelassen :? . Folglich müssten Anbauteile bei mir eben auch nicht diese E-Nummer oder sonstige fahrzeugspezifische ABEs besitzen, sondern zur Zulassung lediglich den techn. Anforderungen zum Betrieb entsprechen....theoretisch.
Mal morgen beim TÜV nachfragen.

Jedenfalls aber mal vielen Dank für die Hinweise.

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Trobiker64
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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#18

Beitrag von Trobiker64 » 06.07.2014 10:49

TL-Andy hat geschrieben:In Feld "K" meines Fahrzeugscheines ist aber interessanterweise ein Strich, somit ist mein Hobel ja gar nicht nach EG-Richtlinien zugelassen
Jein, im Prinzip gelten in einem gewissen Rahmen auch für ältere Fahrzeuge europäische Vorschriften. Dass in deinem Fahrzeugschein nichts steht, heißt lediglich, dass die TL nicht der europ. Multirichtlinie 97/24/EG unterliegt sondern anderen Vorschriftenwerken, wie z.B. einigen ECE Regelungen. Bekanntes Beispiel sind hier die ECE R40 und 41 für Abgas- und Lärmemissionen. Grundlage ist hier auch nicht die Zulassungsrichtlinie 2002/24/EG sondern die 92/61/EWG, die aber auch auf gültige EN/ECE-Richtlinienwerke verweist. Und dazu gehört auch die 93/14/EWG (sogar namentlich erwähnt in der 2002/24/EG). Die 2002/24/EG ersetzte ab 2002 die 92/61/EWG, da sie konkreter formuliert wurde.
TL-Andy hat geschrieben:Folglich müssten Anbauteile bei mir eben auch nicht diese E-Nummer oder sonstige fahrzeugspezifische ABEs besitzen, sondern zur Zulassung lediglich den techn. Anforderungen zum Betrieb entsprechen....theoretisch.
Richtig, ein Merkmal ist eben, dass in der Richtlinie keine konkrete Kennzeichnung für das Bauteil (Flüssigkeitsbehälter) vorgegeben ist, sondern nur Eigenschaften beschrieben sind. Natürlich muss der Behälter auch grundsätzlich für diese Anwendung geeignet sein. Das sollte ein fähiger Tüvler zumindest herausarbeiten können, sofern er denn will.
Die Eigenschaftsbeschreibungen der restlichen Bremsanlage sollten aber nicht dazu verführen, eigene Anlagenteile zu kreieren, denn die Bremsanlage ist im Beschreibungsbogen der Zulassungsrichtlinie 92/61/EWG oder bei neueren Fahrzeugen in der 2002/24/EG als elementarer Bestandteil gelistet und würde bei Veränderungen zum Verlust der BE führen.

TL-Andy


Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#19

Beitrag von TL-Andy » 07.07.2014 10:52

So, Email mit Unterlagen verschickt.
Harren wir der Dinge, die da kommen werden.... :roll: .

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#20

Beitrag von Trobiker64 » 07.07.2014 10:57

Viel Glück! ;) bier Und laß dir nichts gefallen. :kaempf:

TL-Andy


Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#21

Beitrag von TL-Andy » 08.07.2014 8:48

So, gestern Antwort erhalten. Leider ist aus rechtlicher Sache aber nichts rausgekommen, das tatsächlich zur entgültigen Aufklärung beigetragen hätte.
Ich veröffnetliche hier mal den Schriftverkehr zwischen mir und dem Beamten:

Sehr geehrter Herr ....,

ich wurde von Ihnen am 3.7.14 um 15:15 in .... im Rahmen einer Motorrad/Fahrzeugkontrolle mit meiner Suzuki TL1000s ohne Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung angetroffen und kontrolliert.

Anbei die Kopie meines Fahrzeugscheines mit den diversen Eintragungen unter anderem die für Diopa-Heck, - Bugspoiler, Bremsleitungen,
Bitubo- Federbein, Bremshebel, Fußrastenanlage, etc., mit Ausnahme des Bremsflüssigkeitsbehälters der Firma EVOTECH.

Wie ich schon im Laufe Ihrer Kontrolle Ihnen gegenüber die Meinung vertrat das Bremsflüssigkeitsbehälter zulassungsfrei sind, obliegt der seperate Bremsflüssigkeitsbehälter nach Rücksprache mit einem Vertreter des TÜV Süd wohl tatsächlich nicht der Zulassungspflicht insofern er die Bedingung erfüllt, die in der EU-Richtlinie 93/14/EWG unter B.2.2.8 sowie in 5.2.8 der ECE R78 zu finden ist.
Die Bedingung in der Richtlinie setzt lediglich ein Schauglas zur Kontrolle des Flüssigkeitsstandes voraus.
Das bestätigt die Aussage des Prüfers vom TÜV-Süd Herrn (Name) und wird in diesem Punkt nochmals in einer völlig unabhängigen mir in schriftlicher Form vorliegenden Aussage eines Prüfers des TÜV-Nord gegenüber einem interessierten Motorradfahrer gefestigt, dessen E-Mail ich ihnen ebenfalls im Anhang dieser Mail zukommen lasse.
Des weiteren wird der Behälter als TÜV-frei verkauft:
EVOTECH-Bremsflüssigkeitsbehälter (Link)
Ich hoffe, das diese Angelegenheit damit aus dem Raum geschafft worden ist, zumal ich mich im Grunde Ihnen gegenüber nicht in der Beweispflicht sehen kann, ob Bremsflüssigkeitsbehälter der Zulassungspflicht unterliegen oder nicht.
Falls ihrerseits diesbezüglich noch Fragen offen sind, so darf ich als Laie Sie freundlichst vorerst an den TÜV-SÜD-Vertreter Dipl.-Ing. (Name) weiterleiten, mit dem ich bezgl. des Problemes Kontakt aufgenommen hatte und der Ihnen freundlicherweise unter folgender Adresse etwaige Fragen kompetent beantworten würde


Die Antwort war dann wie folgt:

Hallo Herr ...,

Danke für ihre schnelle Antwort.

Die Kopie des Fahrzeugscheines habe ich angeschaut.

Bezüglich des Bremsflüssigkeitsbehälters bin ich nach wie vor anderer Meinung. Die angegebenen Vorschriften kenne ich, sie beschreiben nur die Bedingungen an die Beschaffenheit. In Artikel 2 der Richtlinie 93/14/EWG wird auf die Richtlinie 92/61/EWG verwiesen. In den Kapiteln II und III sind die Verfahrensweisen für die Bauartgenehmigung von Bremsanlagen für zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge festgelegt. Diese Richtlinie gilt nach Artikel 1 der Richtlinie 93/14/EWG auch für Krafträder. Erscheint auch logisch, warum soll eine Bremsleitung und der Bremshebel genehmigt werden, der Bremsflüssigkeitsbehälter nicht, obwohl er mit zur Übertagungseinheit gehört? Und bei im freien Handel erworbenen Zubehörteilen wäre ich sowieso kritisch. Ich werde ihre Mitteilung zum Anlass nehmen, die Sache nochmals rechtlich bewerten zu lassen und ggf. das Angebot von Hr. D. (TÜV-SÜD) annehmen.

Seis drum, ich sehe die Angelegenheit für Sie als erledigt an, verbunden mit dem Hinweis, den ich Ihnen bereits an der Kontrollstelle gegeben habe, dass Sie künftig die erforderlichen Papiere mitführen. Im Grunde genommen wäre sonst auch eine andere Verfahrensweise möglich.

Freundliche Grüße


Da mich die Sache wirklich interesssiert, werde ich um die Ergebnisse der "rechtlichen Bewertung" fragen :D .
Darüber hinaus, also unabhängig vom Ergebnis ob Eintragungs/ABEpflichtig oder nicht, bin ich aber gerade am überlegen, den Behälter einfach eintragen zu lassen. Die nächste Kontrolle kommt bestimmt :twisted: .
Zuletzt geändert von TL-Andy am 08.07.2014 9:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#22

Beitrag von Quickshifter » 08.07.2014 9:32

Lass den eintragen und dann wünsch ich dir ne Kontrolle bei genau DEM Beamten. :mrgreen: :wink:
Humor ist, wenn man trotzdem lacht. (Otto Julius Bierbaum)

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#23

Beitrag von guzzistoni » 08.07.2014 9:46

Das hat der Wachtmeister ja ganz pragmatisch gelöst -- soweit so gut -- bleibt aber trotzdem die Unklarheit wegen dem Behälter --- mir wurde nähmlöich auch schoin anlässlich einer HUV vom Prüfer auf Nachfrage gesagt, dass der verbaute Rizoma-Behälter (ohne ABE o.Ä.) nicht genehmigungspflichtig sei ................ alles undurchsichtrig und daher unbefriedigend.

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#24

Beitrag von Trobiker64 » 08.07.2014 13:46

Wenn ihr noch weiter rumfragt, dann wirds noch extra für euch ne neue Richtlinie geben. Nämlich das SV-Fahrer nur die Becherchen mit ABE fahren dürfen. :mrgreen: :) Angel :mrgreen: Und da wir einmal dran sind, auch nur Kettenöler mit ABE, ist ja schließlich ne Sauerei für die Umwelt. :mrgreen: :mrgreen: Habe ich noch irgendwas vergessen ?

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#25

Beitrag von Trobiker64 » 08.07.2014 13:52

guzzistoni hat geschrieben:Das hat der Wachtmeister ja ganz pragmatisch gelöst
Ich denke eher, ihm fehlt das entscheidene Argument um @Andy an die Wand zu nageln oder anders ausgedrückt, -pragmatisch- um sein Gesicht nicht zu verlieren. Immerhin sieht der TÜV es auch anders. :wink: Vor allem soll mir mal einer erklären, wieso das Becherchen ein Teil der Übertragungseinheit ist. Bremskräfte werden da jedenfalls nicht überragen. :roll:

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Re: AW: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#26

Beitrag von ake » 08.07.2014 20:54

Gerade der letzte Punkt ist nicht unerheblich, setzt aber Voraus, dass man die Funktion versteht. ;-) Hatte hier mal die gleiche Situation. Da war leider der TÜVler der Meinung, der Becher müsse ABE haben oder eingetragen werden. :-( Ging um einen ABM Becher. 4 gefragt, 5 Meinungen bekommen.

Gruß
AKE
... Honda NTV650, Suzuki SV1000S, Moto Guzzi Griso 1200 8V ... V2 rulez :-)

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Re: AW: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#27

Beitrag von janaldo » 08.07.2014 21:22

Ich würde es auch nicht drauf anlegen. Allein die Tatsache, wie schwer es offensichtlich ist eine klare Antwort zu bekommen, zeigt doch, dass es alles andere als eindeutig ist.
Und der Behälter gehört nunmal zum Bremssystem.

TL-Andy


Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#28

Beitrag von TL-Andy » 08.07.2014 22:57

janaldo hat geschrieben:Ich würde es auch nicht drauf anlegen. Allein die Tatsache, wie schwer es offensichtlich ist eine klare Antwort zu bekommen, zeigt doch, dass es alles andere als eindeutig ist.
Und der Behälter gehört nunmal zum Bremssystem.
Gut das du der von dir im ersten Satz als uneindeutigen eingestuften Sache im zweiten Satz mit einem Totschlagargument eine eindeutige Antwort gegeben hast. Und wir Deppen mache so ein Galama um den Mist :roll: .
:wink:

TL-Andy


Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#29

Beitrag von TL-Andy » 12.07.2014 20:55

Trobiker64 hat geschrieben:
guzzistoni hat geschrieben:Das hat der Wachtmeister ja ganz pragmatisch gelöst
Ich denke eher, ihm fehlt das entscheidene Argument um @Andy an die Wand zu nageln oder anders ausgedrückt, -pragmatisch- um sein Gesicht nicht zu verlieren. Immerhin sieht der TÜV es auch anders. :wink: Vor allem soll mir mal einer erklären, wieso das Becherchen ein Teil der Übertragungseinheit ist. Bremskräfte werden da jedenfalls nicht überragen. :roll:
Letzter Stand der Dinge bis jetzt:

Hatte den Beamten noch in einer Rückmail am Montag darum gebeten mich von dem Ergebnis des Gesprächs mit dem TÜVer zu unterrichten.
Bis heute hat er sich nicht gemeldet. Werde nächste Woche den TÜV-Mann mal fragen, ob sich der Polizist überhaupt gemeldet hat.
Hätte ja schon gerne Aufklärung bzgl der Sachlage erfahren :? :? .

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#30

Beitrag von guzzistoni » 12.07.2014 21:46

Du glaubst doch nicht im Ernst das die miteinander "kommuniziert" habe :lol: :lol:
Du wirst wohl in der Ungewissheit bleiben müssen :!:

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