Trobiker64 hat geschrieben:Weil es sich besser verkauft?
Die notwendigen Informationen sind in der EU-Richtlinie 93/14/EWG Pkt. 2.2.8 zu finden und ist über die Zulassungsrichtlinie 2002/24/EG zugeordnet. Demnach muss der Flüssigkeitsstand prüfbar sein. In der ECE R78 ist dies ebenfalls beschrieben. Damit bedarf es keiner eigenen Bauteilezulassung sondern ist über die Fahrzeugzulassung abgedeckt.


Wo haste denn das jetzt her?
Gut, habe mich mal durch die PDFs durchgewühlt. Die Beschreibungen sind tatsächlich in der
EU-Richtlinie 93/14/EWG unter B.2.2.8 zu finden, sowie in 5.2.8 der
ECE R78 wo auch nochmal in 2.4. die Betätigungseinrichtung der Bremse definiert wird und als
Zitat:
Der Teil, den der Fahrzeugführer unmittelbar betätigt, um die zur
Bremsung erforderliche Energie zu steuern oder in die Übertragungseinrichtung einzuleiten.
definiert wird.
Deine Aussage, das der Pissbecher jetzt automatisch über die Fahrzeugzulassung abgedeckt sein soll, verstehe ich nicht. Ich würde jetzt eher sagen, es besteht ein Unterschied, ob das Bremsflüssigkeitsreservoir als seperates Bauteil vorhanden ist und somit nicht mit der "unmittelbar betätigten Übertragungseinrichtung" erfasst ist, oder direkt mit der Bremspumpe und Hebelei ein Bauteil darstellt.
Bei den
Zulassungsrichtlinien steige ich nicht durch, da bekomme ich vorher Augenkrebs!
Im Grunde geht es hier ja überall nach EG-Richtlinien.
In Feld "K" meines Fahrzeugscheines ist aber interessanterweise ein Strich, somit ist mein Hobel ja gar nicht nach EG-Richtlinien zugelassen

. Folglich müssten Anbauteile bei mir eben auch nicht diese E-Nummer oder sonstige fahrzeugspezifische ABEs besitzen, sondern zur Zulassung lediglich den techn. Anforderungen zum Betrieb entsprechen....theoretisch.
Mal morgen beim TÜV nachfragen.
Jedenfalls aber mal vielen Dank für die Hinweise.