Ein Blick auf die Seite des ADAC hilft schon mal...
Benutzen Sie ein Radarwarngerät im Ausland?
Darin u. a. zu lesen...
Frankreich
Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Bei festinstallierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Schweiz
Die Benutzung bzw. das Mitführen sind verboten. Es drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Umfasst sind auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können.
Quelle: adac.de