Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Was ich schade finde ist, das in dem Urteil nur allgemein was von Sturtz steht. Meiner Meinung nach sollte man aber differenzieren ob selbstverschuldet oder nicht. Sicherlich ist es fahrlässig ohne ausreichend Schutzkleidung zu fahren, aber wird man jedoch vom Moped gemäht dann sollte man dennoch einen Anspruch auf volles Schmerzensgeld haben. Egal ob Schutzkleidung oder nicht, hier steht für mich im Vordergrund das es unverschuldet war. Was anderes ist es wenn man selbstverschuldet, Aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit oder was weiß ich abfliegt.
Aber generell zu sagen Schutzkleidungspflicht finde ich nicht gut, da man im allgemeinen nur Schürfwunden o.a. davon trägt. Also nix Lebgensgefährliches, wobei beim Helm eben das Wichtigste, der Kopf , geschützt wird.
Ich Handhabe es z.b. so das ich in der Stadt nur mit Jeans fahre. Da ich finde das die Geschwindigkeiten nicht so groß sind das ich da ein hohes Risiko eingehe.
Aber generell zu sagen Schutzkleidungspflicht finde ich nicht gut, da man im allgemeinen nur Schürfwunden o.a. davon trägt. Also nix Lebgensgefährliches, wobei beim Helm eben das Wichtigste, der Kopf , geschützt wird.
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reni355 hat geschrieben:...hab mir zu Weihnachten einen murcielago geschenkt.
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Bei nem selbstverschuldeten Unfall haste ja wohl kaum Anspruch auf Schmerzensgeld. Insofern erübrigt sich da die Differenzierung.Racing_ES hat geschrieben:Was ich schade finde ist, das in dem Urteil nur allgemein was von Sturtz steht. .... Was anderes ist es wenn man selbstverschuldet, Aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit oder was weiß ich abfliegt.

Schon mal mit 60 km/h (so schnell fährt man ja häufig in der Stadt) ohne Schutzkleidung gestürzt? Probier mal, dann wirst du anders reden. Bin mal mit ca. 80 km/h bei einem Training mit kompletter Schutzkleidung aus Textil gestürzt. Die Klamotten waren komplett hinüber. Da mag ich mir nicht vorstellen, wie bei 60 km/h deine Jeans bzw. die Beine darunter aussehen.Racing_ES hat geschrieben:Ich Handhabe es z.b. so das ich in der Stadt nur mit Jeans fahre. Da ich finde das die Geschwindigkeiten nicht so groß sind das ich da ein hohes Risiko eingehe.
Zum Thema: Ich kann das Urteil nachvollziehen. Da geht es ja nicht um die allgemeine Schadensregulierung bei einem unverschuldetem Unfall, also Kostenübernahme von Schäden am Bike etc. Die steht ja außer Frage. Es geht darum, ob man Schmerzensgeld in voller Höhe erhält, obwohl zumindest fahrlässig dafür gesorgt hat, das die Schmerzen deutlich höher ausfielen, als wenn Schutzkleidung getragen worden wäre.
Damit wird ja keiner gezwungen , Schutzkleidung zu tragen. Somit wird auch keiner bevormundet, wie hier so oft erwähnt wird. Nur fällt dann eben im Fall der Fälle das Schmerzensgeld geringer aus. Finde ich verständlich.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Was dir passiert wenn du in Jeans dir bei einem Unfall ,verschuldet oder nicht, dir Haut bis zum Kochen abschleifst ist den Meisten ziemlich egal. Es geht nur darum dass jeder der Krankenkassenbeiträge bezahlt deine unnötigen, teuren Hauttransplantationen etc. mitbezahlt.Racing_ES hat geschrieben: Aber generell zu sagen Schutzkleidungspflicht finde ich nicht gut, da man im allgemeinen nur Schürfwunden o.a. davon trägt. Also nix Lebgensgefährliches, wobei beim Helm eben das Wichtigste, der Kopf , geschützt wird.
Ich Handhabe es z.b. so das ich in der Stadt nur mit Jeans fahre. Da ich finde das die Geschwindigkeiten nicht so groß sind das ich da ein hohes Risiko eingehe.
Etwas mehr Gesundheitsbewußtsein im allgemeinen könnte evtl. längerfristig auch wieder günstigere Beiträge bescheren.
Gruß Lion666
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Ich kann eure Meinung gut nachvollziehen , aber ich finde dieses rumhacken auf Motorradfahrer wird langsam übertrieben.
Klar kann das Risiko einer Verletzung reduziert werden, aber man kann niemand zumuten sich bei 35° im schatten ne lederkombi, rückenprotektor usw. anzuziehen nur weil man eine kurze Strecke von 10 km zur arbeit fahren will. Man wird angefahren ist, Querschnittgelehmt und bekommt nicht das volle Schmerzensgeldhöhe weil man kein Rückenprotektor umhatte. Schwachsinn meiner Meinung nach. Wo endet die Schutzkleidung? Bei einer Textilhose ? Handschuhe ? Rückenprotektor ? Es heißt ja nicht umsonst das man UNVERSCHULDET in ein Unfall geraten ist.
In Hannover wird ziemlich viel gebaut. Ich glaube ab jetzt setze ich in der Fußgängerzone auch ein Helm auf. Nicht das ich noch auf mein Schaden sitzen bleibe wenn mir ein Stein auf den Kopf fällt.

Klar kann das Risiko einer Verletzung reduziert werden, aber man kann niemand zumuten sich bei 35° im schatten ne lederkombi, rückenprotektor usw. anzuziehen nur weil man eine kurze Strecke von 10 km zur arbeit fahren will. Man wird angefahren ist, Querschnittgelehmt und bekommt nicht das volle Schmerzensgeldhöhe weil man kein Rückenprotektor umhatte. Schwachsinn meiner Meinung nach. Wo endet die Schutzkleidung? Bei einer Textilhose ? Handschuhe ? Rückenprotektor ? Es heißt ja nicht umsonst das man UNVERSCHULDET in ein Unfall geraten ist.
In Hannover wird ziemlich viel gebaut. Ich glaube ab jetzt setze ich in der Fußgängerzone auch ein Helm auf. Nicht das ich noch auf mein Schaden sitzen bleibe wenn mir ein Stein auf den Kopf fällt.



Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
…wer schon mal persönlich erlebt hat wie ein Verkehrsteilnehmer sich vom Hausarzt „Schmerzgefühl in der Schulter” bestätigen lässt(!!!) und dann versucht von einem „Schmerzensgeld-Gravenreut” auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine Haushaltshilfe einklagen möchte… was natürlich abgeschmettert wurde… der weiss warum Versicherungen in bester Absicht und im Sinne ihrer Kunden diesem Schwachsinn einen Riegel vorschieben.
Einige argumentieren hier wie der Bettler in Jabberwocky…

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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
das ist aber kein argument für ein vernünpftiges urteilWilheLM TL hat geschrieben:…wer schon mal persönlich erlebt hat wie ein Verkehrsteilnehmer sich vom Hausarzt „Schmerzgefühl in der Schulter” bestätigen lässt(!!!) und dann versucht von einem „Schmerzensgeld-Gravenreut” auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine Haushaltshilfe einklagen möchte… was natürlich abgeschmettert wurde… der weiss warum Versicherungen in bester Absicht und im Sinne ihrer Kunden diesem Schwachsinn einen Riegel vorschieben.
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
ich finde es einerseits selber schuld vom Motorradfahrer.
Er trägt die Schäden(wenn er nen arm weniger hat zB) und den Stress mit KH, Ärtzen, Versicherung etc. Da kommt kein geld dafür auf!
Zum anderen muss ich aber sehn:
Es ist keine Pflicht. Also freiwillig. Also sollte man daher auch nicht voraussetzen das sie getragen werden muss. Ich krieg ja auch net weniger Geld wenn an dem Bike ne Vollverkleidung ist. Man hätte sie ja schließlich demontieren können. Daher find ich das alles a weng aus den Ohren gezogen...
Er trägt die Schäden(wenn er nen arm weniger hat zB) und den Stress mit KH, Ärtzen, Versicherung etc. Da kommt kein geld dafür auf!
Zum anderen muss ich aber sehn:
Es ist keine Pflicht. Also freiwillig. Also sollte man daher auch nicht voraussetzen das sie getragen werden muss. Ich krieg ja auch net weniger Geld wenn an dem Bike ne Vollverkleidung ist. Man hätte sie ja schließlich demontieren können. Daher find ich das alles a weng aus den Ohren gezogen...
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Hat eigentlich schon jemand das vollständige Urteil gelesen?
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Ich schließ mich da mal Beso an und behaupte das es im Hochsommer nicht unbedingt sicherere ist wenn ich in Vollkleidung, egal ob Leder oder Textil durch die Stadt fahren muss. Ist man erstmal richtig durchgeschwitzt und der Schweiß läuft überall kann das genauso gut ein Unfallrisiko sein. Zumal man eingepackt und voll am Schwitzen definitiv nichtmehr so konzentriert fahren kann. Da es gesetzlich nicht geregelt ist kann ich doch aber auf der anderen Seite nicht das Schmerzensgeld kürzen bei einem Unfall oder Sturz. Eine Argumentation bzgl. Gesundheitsbewußtsein ist hier der falsche Ansatz. Schau dir mal die ganzen Raucher, Alkoholkranken und Drogenabhängige an. Im Vergleich zu den paar Motorradfahrern die etwas freizügiger Fahren sinds wohl deutlich mehr die Kassenbeiträge drücken. Das was die Krankenkassen richtig Geld kostet sind schließlich die unzähligen Medikamente und nicht die paar Mopedfahrer in T-Shirts.
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Irgendwie raffts hier kaum einer um was es geht. Es geht um Schmerzensgeld wenn ihr unschuldig in einen Unfall verwickelt wurdet. Die Bezahlung eines Krankenhausaufenthalts oder von Arztbesuchen steht hier nicht zur Diskussion. Nur das Schmerzensgeld, das die gegnerische Versicherung an euch bezahlen muss wenn ihr Versicherungsnehmer euch Schmerzen zugefügt hat. Und genau da setzt das Urteil an und erklärt, daß auch ihr als Moppedfahrer die Pflicht habt euch passend zur Freizeitbetätigung zu kleiden um eueren Beitrag zur Verminderung von Schäden zu leisten.
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
ja und warum entscheidet nicht jeder für sich was passend ist ? Es gibt auch Motorradfahrer die nicht unbedingt das knie in der kurve schleifen lassen müssen. Und für dich ist eben eine jeans passend.Martin650 hat geschrieben:Irgendwie raffts hier kaum einer um was es geht. Es geht um Schmerzensgeld wenn ihr unschuldig in einen Unfall verwickelt wurdet. Die Bezahlung eines Krankenhausaufenthalts oder von Arztbesuchen steht hier nicht zur Diskussion. Nur das Schmerzensgeld, das die gegnerische Versicherung an euch bezahlen muss wenn ihr Versicherungsnehmer euch Schmerzen zugefügt hat. Und genau da setzt das Urteil an und erklärt, daß auch ihr als Moppedfahrer die Pflicht habt euch passend zur Freizeitbetätigung zu kleiden um eueren Beitrag zur Verminderung von Schäden zu leisten.
Du solltest vielleicht mal lernen andere Meinungen zu akzeptieren. Vorallem wenn dir keine vernünftigen Argumente einfallen.
Allen ein schönes Wochenende

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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Genau darum gehts. Hier haben ein paar depperte Richter wieder mal mit einem Urteil ohne Gesetzesgrundlage das Recht gebrochen.Martin650 hat geschrieben:Irgendwie raffts hier kaum einer um was es geht. Es geht um Schmerzensgeld wenn ihr unschuldig in einen Unfall verwickelt wurdet. Die Bezahlung eines Krankenhausaufenthalts oder von Arztbesuchen steht hier nicht zur Diskussion. Nur das Schmerzensgeld, das die gegnerische Versicherung an euch bezahlen muss wenn ihr Versicherungsnehmer euch Schmerzen zugefügt hat. Und genau da setzt das Urteil an und erklärt, daß auch ihr als Moppedfahrer die Pflicht habt euch passend zur Freizeitbetätigung zu kleiden um eueren Beitrag zur Verminderung von Schäden zu leisten.
Richterrecht geht wieder mal vor Gesetzestext.
History:
1. Honda CR125R, 2. Kreidler Flory, 3. Aspes Navaho 80, 4. RD 350 YPVS, 5. GPZ 1100. 6. Vmax, 7. GSX-R 1100,
8. GSX-R 1100, 9. Vmax, 10. Ducati Monster, 11. aktuell: SV 1000N, 12. aktuell: Speed Triple 1050 SE, 13. aktuell; RD 350 YPVS 1WW
1. Honda CR125R, 2. Kreidler Flory, 3. Aspes Navaho 80, 4. RD 350 YPVS, 5. GPZ 1100. 6. Vmax, 7. GSX-R 1100,
8. GSX-R 1100, 9. Vmax, 10. Ducati Monster, 11. aktuell: SV 1000N, 12. aktuell: Speed Triple 1050 SE, 13. aktuell; RD 350 YPVS 1WW
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Wo steht denn geschrieben wieviel Schmerzensgeld dir die gegnerische Versicherung überweisen muss für welche Verletzungen ? Und wie liegen deine Rechte auf Schmerzensgeld im allgemeinen ? Welches Recht haben die Richter gebrochen, gegen welchen Paragraphen haben sie verstossen ?
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Wie Du selbst eine Seite vorher geschrieben hast ist Schutzkleidung tragen, außer der Helm, noch kein Gesetz. Richter handeln bei Minderungen also meiner Meinung nach ohne gesetzliche Grundlage. Wie nennst Du das wenn Dich jemand ohne Grundlage verknackt in dem er Dir eine Teilschuld gibt obwohl Du die Vorschriften (Helm) zu 100% erfüllt hast?
Die Frage nach Rechte auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz basieren auf dem Verursacherprinzip.
Ich glaube nicht das die verschiedenen Gruppierungen hier in dieser Diskussion einen Konsens erreichen.
Du hast Dein Meinung und ich habe eine Andere, und das ist gut so.

Die Frage nach Rechte auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz basieren auf dem Verursacherprinzip.
Ich glaube nicht das die verschiedenen Gruppierungen hier in dieser Diskussion einen Konsens erreichen.
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1. Honda CR125R, 2. Kreidler Flory, 3. Aspes Navaho 80, 4. RD 350 YPVS, 5. GPZ 1100. 6. Vmax, 7. GSX-R 1100,
8. GSX-R 1100, 9. Vmax, 10. Ducati Monster, 11. aktuell: SV 1000N, 12. aktuell: Speed Triple 1050 SE, 13. aktuell; RD 350 YPVS 1WW
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8. GSX-R 1100, 9. Vmax, 10. Ducati Monster, 11. aktuell: SV 1000N, 12. aktuell: Speed Triple 1050 SE, 13. aktuell; RD 350 YPVS 1WW
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Wer mindert denn was ? Es gibt zwar eine sog. Schmerzensgeldtabelle, die ist aber nicht verbindlich. Also muss jedes Schmerzensgeld immer ausgehandelt werden und obliegt somit natürlich auch der persönlichen Einschätzung des Richters. Und wenn ein Moppedfahrer sich vorbildlich verhalten hat, dann gibts eben das Maximum. Für fahrlässiges Verhalten in Shorts und Badeschlappen wird ein gewisses Eigenverschulden zugrunde gelegt und das wird eben mit Abzug bestraft.