anzeige abgefahrener vorderreifen


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Beso-7


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#121

Beitrag von Beso-7 » 19.11.2009 14:20

short hat geschrieben:@ beso-7
wir haben genau das selbe verhalten im straßenverkehr!
du hast bis jetzt glück, ich hatte mal pech!

schon lustig das man sich immer an stvo hält aber trotzdem weiss wie man sich nicht erwischen lässt. (?????)
Ich habe zugegeben das ich nicht immer nach Vorschrift fahre. Allerdings vermeide ich es in der 30er Zone, wo vielleicht noch eine Schule ist mit 60 lang zu fahren. Also wie gesagt mein 50er Roller fuhr 80-90 kmh und ich wurde in 4 Jahren nicht einmal wegen zu schnelles fahren angehalten. Und im Auto hatte ich in 4 Jahren auch noch nichts. Und nur von Glück kann man da sicher nicht sprechen, sonder eher von vorrausschauendes fahren :wink:

cjoeras


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#122

Beitrag von cjoeras » 26.11.2009 13:38

manchmal lasern die aber an ganz fiesen Ecken.. Keine Angst, du erlebst es auch noch ;)

nach 2 Jahren verfallen die Punkte doch wenn man sich nix zu Schaden kommen lässt oder?

[Bikers]_[Ambition]


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#123

Beitrag von [Bikers]_[Ambition] » 26.11.2009 17:04

Die Punkte werden nach zwei Jahren "tilgungsreif" gelöscht. Endgültig gelöscht werden sie aber erst nach einer sog. "Überliegefrist" von einem weiteren Jahr.

Wird ein weiterer Punkte-Verstoss während der 2-Jahres-Frist oder der Überliegefrist rechtskräftig, werden die bisherigen Punkte nicht gelöscht.
Fünf Jahre ist aber das Maximum, länger bleiben OWi-Punkte nicht stehen.

short


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#124

Beitrag von short » 28.11.2009 17:28

nicht ganz richtig habe 5punkte auf 10 jahre bekommen!
jeder weitere punkt innerhalb dieser Jahre verschwindet erst nach ablauf der 10 Jahre.

SV Biker


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#125

Beitrag von SV Biker » 28.11.2009 17:34

2 Jahre

Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird.
Auch bei Tilgungshemmung müssen diese Punkte spätestens nach fünf Jahren getilgt werden.

5 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden,
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen,
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Twinkie


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#126

Beitrag von Twinkie » 29.11.2009 12:57

schwammig...
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/res ... 19818.html

prinzipiell bedeutet inbetriebnahme "versuchter startvorgang".
brenzlich kann es aber auch werden, wenn das fahrzeug mit ausgeschaltetem motor im öffentlichen verkehrsraum bewegt wurde.
(dazu musst du aufs motorrad noch nichtmal aufsteigen).

falls du eine verkehrsrechtschutzversicherung hast, versuchs..
die lehnen aber aussichtlose fälle auch ab!

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