TÜV / Einmannbetrieb


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Trobiker64
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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#16

Beitrag von Trobiker64 » 27.06.2018 20:29

bigrick hat geschrieben:und bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt werden.
Warum, es ist weder die BE erloschen noch liegt eine konkrete Gefährdung von Verkehrsteilnehmern vor ? Schlimmstenfalls droht eine Mängelkarte, da das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand entspricht. Als Konsequenz müsste der Einmannbetrieb eingetragen werden oder die zugehörigen Anbauteile wieder montiert werden. Merkwürdigerweise wird dies hier sehr locker gesehen, und bei anderen einfachen Anbauten werden Erbsen gezählt.

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bigrick
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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#17

Beitrag von bigrick » 27.06.2018 22:41

Glaube mir ich habe da so einige Dinger erlebt die schwer bis garnicht nachvollziehbar sind. Hier kann ich die Argumentation aber nachvollziehen.

Es ist ein Sitz drauf, also hat auch Raste und Griff dran zu sein. Fertig. Deine Vorderradbremse hat auch angebaut zu sein und zu funktionieren, niemand argumentiert damit, dass man eine Hinterradbremse hat und man ausschließlich diese benutzt. Selbiges beim Soziussitz. Bei einer Kontrolle kann der geschulte Herr der Rennleitung annehmen, das man gleich vor hat jemanden mitzunehmen, oder noch schlimmer es sitzt bereits jemand hinten drauf. Damit gefährdet man direkt einen Verkehrsteilnehmer, welcher jeder Sozius auf dem Motorrad ist. Gefahr im Verzug + Cops schlaue Sprüche an den Kopf werfen -> zack Stillgelegt. Quatsch man dann dünne weiter -> zur Beweissicherung beschlagnahmt.
Fahrzeuge hat man bei uns schon wegen geringfügigeren Sachen stillgelegt.

Beim Auto hat genauso jeder Gurt zu jedem Sitz zu funktionieren und intakt zu sein. Gegenteiliges fällt dort genauso zum Durchfall. Auch wenn der Halter beim Motorrad selten benutzt wird, ist er rechtlich vorgeschrieben.

VG

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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#18

Beitrag von Suzidriver » 27.06.2018 23:12

Fahre mit Soziusabdeckung ohne Haltegriff aber montierten Fussrasten.
Im Fahrzeugschein steht:

22 ZU S.1:WAHLW.2, DANN FUSSRASTEN U. HALTEGRIFF F. BEIFAHRER ANBAUEN

Würde an deiner Stelle aber trotzdem zum TÜV fahren. Vermutlich fällt es nicht auf.
Du musst deinen eigenen Weg gehen, nur ist es gut die Anderen zu verstehen.

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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#19

Beitrag von +Martin650+ » 27.06.2018 23:19

@bigrick
naja, wenn die Logik greift, daß man ja evtl. jemand mitnehmen könnte / möchte und die Voraussetzungen stimmen nicht wird stillgelegt, dann müsste ja jeder einen Kindersitz im Auto haben weil es könnte ja ein Kind mitfahren wollen.....

Nene, es darf erst gestraft / stillgelegt werden wenn tatsächlich einer hinten drauf sitzt und z.B. die Fussrasten fehlen
Grüßle Martin

Eigentlich wollte ich die Welt retten, aber es regnet

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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#20

Beitrag von Trobiker64 » 27.06.2018 23:41

@bigrick
Bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie Bremse oder Lenkung, wird bei nicht genehmigten Veränderungen von einer abstrakten Verkehrsgefährdung ausgegangen, da diese Teile grundsätzlich in Betrieb sind und höchsten Sicherheitsanforderungen genügen müssen. Dann ist die BE futsch. Dies ist eine andere Rechtsgrundlage als dies bei situationsbedingten konkreten Gefährdungen der Fall ist. Von daher hinkt der Vergleich. Aber im bin durchaus der Meinung, sobald jemand ohne Halteeinrichtung und/oder Fußstützen draufsitzt, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Aber nicht wenn kein Sozius draufsitzt. Es unterstellt mir ja auch niemand zu schnell zu fahren, nur weil mein Fahrzeug schneller fahren kann als eine vorliegende Tempobegrenzung. :lol:

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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#21

Beitrag von bigrick » 01.07.2018 10:22

Trobiker64 hat geschrieben:@bigrick
Bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie Bremse oder Lenkung, wird bei nicht genehmigten Veränderungen von einer abstrakten Verkehrsgefährdung ausgegangen, da diese Teile grundsätzlich in Betrieb sind und höchsten Sicherheitsanforderungen genügen müssen. Dann ist die BE futsch. Dies ist eine andere Rechtsgrundlage als dies bei situationsbedingten konkreten Gefährdungen der Fall ist. Von daher hinkt der Vergleich. Aber im bin durchaus der Meinung, sobald jemand ohne Halteeinrichtung und/oder Fußstützen draufsitzt, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Aber nicht wenn kein Sozius draufsitzt. Es unterstellt mir ja auch niemand zu schnell zu fahren, nur weil mein Fahrzeug schneller fahren kann als eine vorliegende Tempobegrenzung. :lol:
Seit wann ist denn ein Haltegriff kein Sicherheitsrelevantes Teil?
Wenn jemand der Meinung ist du wärst zu schnell unterwegs, musst er das mittels Laser o.ä. beweisen. Wenn man angehalten wird und der Haltegriff fehlt, ist der Beweis erbracht sobald die Rennleitung es sieht.
+Martin650+ hat geschrieben:@bigrick
naja, wenn die Logik greift, daß man ja evtl. jemand mitnehmen könnte / möchte und die Voraussetzungen stimmen nicht wird stillgelegt, dann müsste ja jeder einen Kindersitz im Auto haben weil es könnte ja ein Kind mitfahren wollen.....
Nene, es darf erst gestraft / stillgelegt werden wenn tatsächlich einer hinten drauf sitzt und z.B. die Fussrasten fehlen


Dann sollte der fehlende Halter, ein fehlender Sitz oder fehlende Fussrasten oder Bremse auch nicht zum Durchfall der HU führen.
Anders als ein Gurt im Auto oder ein Haltegriff beim Motorrad, ist der Kindersitz bei der BENUTZUNG vorgeschrieben (STVO) und nicht bei der ZULASSUNG (STVZO).
Bei uns wurden schon Fahrzeuge wegen zu lautem Auspuff stillgelegt, was nun kaum Sicherheitsrelevant ist. Ebenso wurden Eintragungen angezweifelt, Fahrzeuge beschlagnahmt, im Nachhinein allerdings auch teilweise Grundlos. Trotzdem läuft man erstmal und hat Monatelang ärger.

VG

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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#22

Beitrag von Trobiker64 » 01.07.2018 13:47

bigrick hat geschrieben:Seit wann ist denn ein Haltegriff kein Sicherheitsrelevantes Teil?
Das dies kein sicherheitsrelevantes Teil ist, habe ich nicht geschrieben, es aber ein Bauteil, dass erst bei Benutzung relevant ist. Nur,....wenn ein Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, riskiert man halt seine HU. :) empty Dies bedeutet aber noch nicht, dass auch dann automatisch die BE futsch ist. Dafür gibt es klare Kriterien, die ich ja schon erklärt habe im Rahmen des §19.2 StVZO.
bigrick hat geschrieben:Wenn man angehalten wird und der Haltegriff fehlt, ist der Beweis erbracht sobald die Rennleitung es sieht.
Welcher Beweis ist ohne Sozius erbracht ? BE erloschen und damit die Weiterfahrt untersagt, oder das Fahrzeug entspricht nicht der Fahrzeuggenehmigung ?

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Re: TÜV / Einmannbetrieb

#23

Beitrag von Black-Rider » 30.08.2018 12:20

Soo, wollte mal Rückmeldung geben. Der TÜV hat tatsächlich den fehlenden Halteriemen bemängelt. Die Werkstatt war so schlau und hat mitgedacht und einen Eintrag in den Prüfbericht verhindert, indem sie schnell einen Spanngurt befestigt haben. Zumindest soweit ich das eben am Telefon richtig verstanden habe. Hole sie heute Abend ab, dann weiß ich mehr. Ich hätte ja einfach die Sitzbank vom Vorführer draufgemacht, aber bitte :mrgreen:
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