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Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 8:30
von Fynnsv650s
Kolbenrückholfeder hat geschrieben:
20.08.2023 21:16
Haltegriff für die Person auf dem Rücksitz fehlt ebenfalls.
Das Moped ist ein gefundenes Fressen für jede Kontrolle. Sound ist regelkonform?
Haltegriff ist keine Pflicht sound sind genau 93 db also noch legal einzigste was nicht passt ist das Kennzeichen:/

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 8:34
von Fynnsv650s
Black Jack hat geschrieben:
20.08.2023 20:45
Genau, kleine Lenkerendspiegel.
Zum Kennzeichen...
Sieh dir mal meine Kilo in der Owl an, ich hab die gleiche HUV wie du.
Steht aufjedenfall steiler als meins du hast es direkt unter dem Licht wo hast du dann da die Kennzeichen Beleuchtung?

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 9:24
von Fynnsv650s
Screenshot_20230821_092309_Chrome.jpg
Den werde ich mal testen, die Strafe ist mir einfach zu hoch bei 51 °

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 9:40
von Ropa75
Fynnsv650s hat geschrieben:
21.08.2023 8:30
Kolbenrückholfeder hat geschrieben:
20.08.2023 21:16
Haltegriff für die Person auf dem Rücksitz fehlt
Haltegriff ist keine Pflicht
Du hast einen Soziussitz und Fußrasten montiert. Also brauchst du auch einen Haltegriff.

Hat der Handbremshebel eine ABE?



Grüße
Rolf

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 9:47
von Pat SP-1
Ropa75 hat geschrieben:
21.08.2023 9:40

Du hast einen Soziussitz und Fußrasten montiert. Also brauchst du auch einen Haltegriff.
Woraus schließt Du das? Um einen Passagier transportieren zu dürfen, müssen diese Dinge alle vorhanden sein. Aber was verbietet es, einen Sitz oder Soziusrasten (die ja auch gleichzeitig als Auspuffhalter dienen) irgendwo dranzuschrauben?
Btw.: ich war schon etliche Male beim TüV, wenn nur ein oder zwei dieser drei Dinge montiert waren und das hat nie gejuckt. Es ist ja auch bei vielen Mopeds serienmäßig eine Soziusabdeckung dabei. Nach Deiner Logik dürfte man die gar nicht montieren, weil man ja dann auch die Soziusrasten abschrauben müsste und dann der Auspuff abfällt. ;)

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 10:18
von Fynnsv650s
Ropa75 hat geschrieben:
21.08.2023 9:40
Fynnsv650s hat geschrieben:
21.08.2023 8:30
Kolbenrückholfeder hat geschrieben:
20.08.2023 21:16
Haltegriff für die Person auf dem Rücksitz fehlt
Haltegriff ist keine Pflicht
Du hast einen Soziussitz und Fußrasten montiert. Also brauchst du auch einen Haltegriff.

Hat der Handbremshebel eine ABE?



Grüße
Rolf
Solange ich niemanden mitnehme ist das erlaubt und ja die hebel haben ne abe drauf

Fynn

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 10:20
von Fynnsv650s
Wie gesagt legal ist eig alles bis auf Kennzeichen Winkel und die Scheibe vorne aber mit der Scheibe sagen die nix

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 10:34
von Ropa75
Pat SP-1 hat geschrieben:
21.08.2023 9:47
man ja dann auch die Soziusrasten abschrauben müsste und dann der Auspuff abfällt. ;)

Daß es bei der HU bei dir noch nie beanstandet wurde, ist völlig irrelevant. Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I zwei Sitzplätze eingetragen sind, sind Soziusfußrasten und ein Haltegriff erforderlich.

Grüße
Rolf

P.S.
Und keine Angst - die Auspufftöpfe fallen auch ohne Soziusfußrasten nicht ab! Siehe Foto.

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 10:51
von Pat SP-1
Ropa75 hat geschrieben:
21.08.2023 10:34
Pat SP-1 hat geschrieben:
21.08.2023 9:47
man ja dann auch die Soziusrasten abschrauben müsste und dann der Auspuff abfällt. ;)

Daß es bei der HU bei dir noch nie beanstandet wurde, ist völlig irrelevant. Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I zwei Sitzplätze eingetragen sind, sind Soziusfußrasten und ein Haltegriff erforderlich.
Wie gesagt: fast jeder VW-Bus oder sonstiger Transporter hat 9 Sitzplätze eingetragen und verliert auch seine BE nicht, wenn man die Sitze ausbaut (man darf dann natürlich nicht mehr Personen transportieren als Sitze vorhanden sind).

Grüße
Rolf

P.S.
Und keine Angst - die Auspufftöpfe fallen auch ohne Soziusfußrasten nicht ab! Siehe Foto.
Natürlich, wenn man einen anderen Auspuffhalter verwendet. Der ist aber bei keinem Moped im Lieferumfang, die Abdeckung für den Sozius sehr wohl schon und die darf man auch benutzen. ;)

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 11:03
von Fynnsv650s
Auf halte griffe kommt es ja eh nicht an da sagt die Polizei nix ich finde die Dinger nur pottenhässlich deswegen ist meiner ab

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 11:04
von Pat SP-1
Wenn man Gepäck transportiert, finde ich sie sehr praktisch. Daran kann man gut so abspannen, dass es beim Bremsen nicht nach vorne rutscht.

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 11:20
von Hasake
Fazit wie immer:

Man kann sein Moped umbauen wie man will, man sollte sich nachher nur nicht wundern. :mrgreen:

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 11:23
von Ropa75
Zulassungsbescheinigung Teil I,
Suzuki SV 1000 S.

Nicht nur bei eventueller Gepäckmitnahme, sondern auch beim Rangieren ist der Haltegriff sehr praktisch.
Außerdem finde ich, dass das Heck ohne diesen Griff sehr kahl und langweilig aussieht; für mich ist er daher auch aus optischen Gründen ein absolutes MUSS.

Grüße
Rolf

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 11:33
von Pat SP-1
Beim Rangieren fasse ich das Moped nicht hinten an und optisch finde ich so etwas auch nicht schön. Sieht aus wie ein Griff zum Wegschmeißen. ;)

Re: Kennzeichenwinkel

Verfasst: 21.08.2023 11:38
von Trobiker64
8) Also, der §61 StVZO ist hier eindeutig. Wenn zwei Personen befördert werden dürfen, was oftmals die Papiere ja ausweisen, sind auch Fußstützen und Haltegriff zu montieren. Selbst die Demontage des Soziussitzes verhindert die Demontage der Teile nicht. Die BE erlischt aber erst dann, wenn eine Gefährdung gemäß §19 Abs.2 eintritt. Wenn also eine zweite Person auf einem vorhandenen Soziussitz, ohne Halteinrichtung oder ohne Fußstütze mitgenommen wird. Nun besitzt die SV auch noch einen Eintrag zur wahlweise Verwendung nur eines Sitzplatzes. Damit wäre es nun zulässig, in Bezug zum §61 StVZO, auch Fußstützen und Haltegriff zu entfernen, wenn der Sitz entfernt wurde.

@Pat
Dein Beispiel mit einem VW-Bus ist irreführend, da hier andere Vorschriften die Grundlage bilden.

Was das Kennzeichen betrifft, gehen die Ordnungshüter meistens bei einem Neigungswinkel von über 47° von einem Kennzeichenmissbrauch aus. Ich würde den Winkel auf jedenfall korrigieren, da es sich um einen (teuren, meist vierstelligen) Straftatsbestand handelt. :cry:
Ropa75 hat geschrieben:
21.08.2023 11:23
Außerdem finde ich, dass das Heck ohne diesen Griff sehr kahl und langweilig aussieht; für mich ist er daher auch aus optischen Gründen ein absolutes MUSS.
:top: Kommt fast einem Heckspoiler gleich. :mrgreen: :) Angel Gefällt mir mit auch besser, ist aber wie so oft reine Geschmackssache.