Einkommenssteuererklärung
Bei den Steuererklärungen die ICH gemacht habe, musste ich noch NIE irgend ne Kopie für Versicherungsbeiträge einreichen oder nen Zahlungsnachweis oder ähnliches.
Die Einkommensteuererklärung 2002 muss bis zum 31.12.2004 beim Finanzamt im Briefkasten sein. (Arbeitnehmerveranlagung)
MfG Sledge, der sowas täglich macht und morgen wieder bei der GFS für den Steuerfachwirt büffelt.
Die Einkommensteuererklärung 2002 muss bis zum 31.12.2004 beim Finanzamt im Briefkasten sein. (Arbeitnehmerveranlagung)
MfG Sledge, der sowas täglich macht und morgen wieder bei der GFS für den Steuerfachwirt büffelt.

Re: Einkommenssteuererklärung
Ja kannste kein ProblemSVDuja hat geschrieben:Hi Leute,
ich denke, Ihr gebt ja alle schon länger mal eine Lohnsteuererklärung ab als Motorradfahrer, daher meine dringende Frage an Euch:
Bei dem Lohnsteuerjahresausgleich gibt man ja die Kosten der Haftpflichtversicherung fürs Auto und für die Privathaftpflicht an.
Kann ich die Haftpflichtversicherung fürs Motorrad auch absetzen?![]()
@Jensel, jo dann ist es egal, aber wie gesagt, ich hab ja beim finanzamt angerufen und nachgefragt, die sagten mir 31.3. - ist auch wurst, habs ja fertig
@Role: Danke für den Tipp, aber den Unfaller hatte mein Freund mit meinem PKW aufm Weg zum Vorstellungsgespräch... War dann auch gleich n Totalschaden und die Schuld hatte er leider auch noch - ich denke nicht, dass ich da was absetzen könnte, da ich ja bis auf die Abtrittserklärung an die Werkstatt keine weiteren Unterlagen habe und ehrlich gesagt auch nicht wüsste, wo ich die Kosten da eintragen kann....
@Sledge: bei mir verlangen die schon die Kopien.... vielleicht ist dies auch von Amt zu Amt verschieden, wie genau die das nehmen und prüfen - und ich gehör zu den Otto-Normal-Verdienern
Egal, mich nervt diese Aufgabe tierisch ab jedes Jahr aber andererseits lohnt es sich auch (letztes Mal warens über 400 Euro und da hatt ich nu rein garnix abzusetzen, denn auch die gefahrenen km sind grad mal 8 gewesen...)
So long
Alex
@Role: Danke für den Tipp, aber den Unfaller hatte mein Freund mit meinem PKW aufm Weg zum Vorstellungsgespräch... War dann auch gleich n Totalschaden und die Schuld hatte er leider auch noch - ich denke nicht, dass ich da was absetzen könnte, da ich ja bis auf die Abtrittserklärung an die Werkstatt keine weiteren Unterlagen habe und ehrlich gesagt auch nicht wüsste, wo ich die Kosten da eintragen kann....
@Sledge: bei mir verlangen die schon die Kopien.... vielleicht ist dies auch von Amt zu Amt verschieden, wie genau die das nehmen und prüfen - und ich gehör zu den Otto-Normal-Verdienern
Egal, mich nervt diese Aufgabe tierisch ab jedes Jahr aber andererseits lohnt es sich auch (letztes Mal warens über 400 Euro und da hatt ich nu rein garnix abzusetzen, denn auch die gefahrenen km sind grad mal 8 gewesen...)
So long
Alex
bei mir verlangen die schon die Kopien.... vielleicht ist dies auch von Amt zu Amt verschieden, wie genau die das nehmen und prüfen - und ich gehör zu den Otto-Normal-Verdienern
Wenn Du nicht die gleichen oder annähernd gleichen Beträge geltend machst wie im Vorjahr, solltest Du schon die Beläge beifügen. Das ist besser, als wenn die sich erst rühren müssen und das anfordern müssen, denn das verzögert die Bearbeitung ungemein.
Gruß
SV-Schnitte, die den Kram auch noch vor sich hat
Wenn Du nicht die gleichen oder annähernd gleichen Beträge geltend machst wie im Vorjahr, solltest Du schon die Beläge beifügen. Das ist besser, als wenn die sich erst rühren müssen und das anfordern müssen, denn das verzögert die Bearbeitung ungemein.
Gruß
SV-Schnitte, die den Kram auch noch vor sich hat

Lieben Gruß von Mic
So, habe mal ein paar Beispiele durchgerechnet.
Bei einem Jahresbrutto von 40000€ ist es völlig unerheblich ob man 100€ oder 500€ an Haftpflichtprämien zahlt. Die Steuererstattung oder die Steuerschuld verändert sich nicht.
Übrigens gibt es unter http://www.finanzamt.de/ ein kostenloses Programm, (Elster, welch treffender Name) mit dem die Steuererkläung bei den meisten Finanzämtern Online erstellt werden kann, dort braucht kein Beleg über die Haftpflicht beigefügt werden. Und ein Steuerberechnungsmodul ist auch noch drin
Gruß Jörg
Bei einem Jahresbrutto von 40000€ ist es völlig unerheblich ob man 100€ oder 500€ an Haftpflichtprämien zahlt. Die Steuererstattung oder die Steuerschuld verändert sich nicht.
Übrigens gibt es unter http://www.finanzamt.de/ ein kostenloses Programm, (Elster, welch treffender Name) mit dem die Steuererkläung bei den meisten Finanzämtern Online erstellt werden kann, dort braucht kein Beleg über die Haftpflicht beigefügt werden. Und ein Steuerberechnungsmodul ist auch noch drin

Gruß Jörg
http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0309.htm#Ein Unfall ist Ihr Schaden nicht. Sondern der des StaatesSVDuja hat geschrieben:@Jensel, jo dann ist es egal, aber wie gesagt, ich hab ja beim finanzamt angerufen und nachgefragt, die sagten mir 31.3. - ist auch wurst, habs ja fertig
@Role: Danke für den Tipp, aber den Unfaller hatte mein Freund mit meinem PKW aufm Weg zum Vorstellungsgespräch... War dann auch gleich n Totalschaden und die Schuld hatte er leider auch noch - ich denke nicht, dass ich da was absetzen könnte, da ich ja bis auf die Abtrittserklärung an die Werkstatt keine weiteren Unterlagen habe und ehrlich gesagt auch nicht wüsste, wo ich die Kosten da eintragen kann....
@Sledge: bei mir verlangen die schon die Kopien.... vielleicht ist dies auch von Amt zu Amt verschieden, wie genau die das nehmen und prüfen - und ich gehör zu den Otto-Normal-Verdienern
Egal, mich nervt diese Aufgabe tierisch ab jedes Jahr aber andererseits lohnt es sich auch (letztes Mal warens über 400 Euro und da hatt ich nu rein garnix abzusetzen, denn auch die gefahrenen km sind grad mal 8 gewesen...)
So long
Alex
"Ein Unfall ist Ihr Schaden nicht. Sondern der des Staates
Während eines Bewerbungsgespräches kann viel passieren. Auf der Fahrt dahin aber auch. Zum Glück sind Sie für alle Unwägbarkeiten steuerlich abgesichert, auch im Falle eines Unfalls. Denn Schadenersatzleistungen, für Schäden, die auf dem Hin- oder Rückweg entstanden sind, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn die Versicherung sich weigert zu bezahlen. Die Reparaturkosten, die außergewöhnliche Absetzung für Abnutzung, die Rechtsanwaltskosten, die Gerichts-, Gutachter-, Arzt- und Krankheitskosten, die Aufwendungen für den Leihwagen, selbst die durch den Unfall anfallenden Telefonate zählen hierzu. Und nur die gegebenenfalls erhaltenen Erstattungen von Versicherungen sind dann wieder von dieser Summe abzuziehen. Der Staat bemüht sich also redlich, den Schaden zu mildern."
Ob man selbst Schuld hat ist total egal, so lange keine Drogen oder Alkohol im Spiel sind. Weiss nu leider nicht genau, wie das einzutragen ist, weil es sich um Dein Auto und nicht um seines handelt, aber wahrscheinlich in etwa so, daß er Dir die Kosten ersetzt hat und er sie absetzen könnte...manchmal ist ein Steuerberater schon hilfreich, und so teuer find ich die nicht, weil sie ja meistens prozentual verdienen.
ach, und noch watt, schön fleissig alles sammeln und aufschreiben, was mit Eurem kommenden Umzug zu tun hat (jede Fahrt zur Wohnung/Wohnungsbesichtigung, Ummelde Kosten (auch für Motorrad/PKW) etc), denn der ist im Falles Deines Freundes von der Steuer absetzbar (berufsbedingt).
Liebe Grüße
Sandra