SV-Markus hatte noch mal nachgefragt, hat sich aber bis jetzt nicht geäußert wieder. Er hatte mir die Antworten von Motorrad schon gemailt, doch bin ich wegen Umzug usw. noch nicht zu einem Posting hier gekommen.
Hier also einmal die Antwort von Motorrad. Villeicht übernehmen wir etwas davon in einen Newsbeitrag auf die Homepage. Schaut es euch mal an.
Die Namen habe ich entfernt. Denn dieser Brief war an Markus gerichtet, ich möchte nicht das manche jetzt wie histerisch dort anrufen.
Hallo Markus,
vielen Dank für Deinen Leserbrief, zu dem ich jetzt Stellung nehme. Der Artikel ist weder schlecht recherchiert noch dient er der Panikmache. Ich habe verschiedene Verantwortliche vom KBA, Bundesverkehrsministerium, dem TÜV und auch von Herstellerseite befragt und zu Wort kommen lassen vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Kat-Motorräder steigt, für die Nachrüstung von Schalldämpfern bisher jedoch nur eine ungenügende gesetzliche Regelung vorliegt. Wenn's Ärger gibt, dann hat ihn der Motorradfahrer. Diese Info soll rüberkommen, nicht mehr und nicht weniger, daher keine Panikmache. Solange die Nachrüster den Kunden selbst auf das Dilemma hinweisen, schön und gut, dann kann der Käufer selbst entscheiden, ob er einen Kat haben will oder nicht (und ob ihm die Prüfer egal sind oder nicht).
Zu Deiner Anmerkung, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischen kann: wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, unterliegt es der StVZO. Gibt's einen Verstoß gegen §19, erlischt die Betriebserlaubnis. Mit einem ausländischen Kennzeichen wäre es egal, so aber stimmt, was in dem Artikel steht.
Grüße,
Name bekannt
MOTORRAD
Ich hab dann nochmals nachgefragt und gleichzeitig in diesem Jungle von Richtlinien nationaler oder EG-Art das Thema Spritzschutz angesprochen. Die Antwort erfolgt dankenswerter Weise sofort:
Noch mal Hallo zurück,
wenn Du ohne Kat fährst, ist das kein Grund zur Panik. So viele "böse" Prüfer gibt es nun auch nicht, und eine rechtliche Grundlage, Dich zu irgendwas zu verknacken gibt es auch nicht. Da kein Rechtsfall bisher ausgefochten wurde, ist die Lage ja so undurchsichtig. Deshalb mein Tipp: Beim Tüv-Termin lieber den Serienschalldämpfer (falls noch vorhanden) montieren und bei BSM nach einer Nachrüstmöglichkeit für einen Kat fragen. Eventuell hat der Nachrüster ein Abgasgutachten für die SV erstellen lassen, das belegt, dass die Homolegationswerte auch mit dem Zubehördämpfer eingehalten werden. Falls ja, eine Kopie davon mit zum TÜV nehmen, dann sollte es keinen Stress geben.
Zum Spritzschutz: bin da leider nicht so im Thema. So weit ich aber weiß, zählen die Daten der jeweiligen Homolegation (müssten über Suzuki zu bekommen sein). Die dort angegebenen Maße müssen exakt eingehalten werden, sonst würde theoretisch die Betriebserlaubnis erlischen. War also serienmäßig ein Spritzschutz dran, muss genau so einer bei einer Prüfung wieder dran sein. Kursierende Richtwerte wie etwa 15 cm oberhalb der Achslinie etc. zählen nicht. Die meisten Polizisten und TÜVies sind beim Thema Spritzschutz recht locker, nur leider hat jeder Prüfer so eine eigene (manchmal auch falsche) Auffassung vom geltenden Recht und legt es entsprechend aus. Wie schon gesagt zum Thema Kat: keine Panik machen, aber wenn man an einen tausendprozentigen Prüfer gerät, hat im Endeffekt meist der Halter den Ärger.
Gruß,
Name bekannt
MOTORRAD