Und die Originalanlage hat schon dB-Eater
hurric anlage und db killer demontieren Strafe???
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Schrei-Pfähler
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einsamerreiter
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mattis
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Bikerboy.HH
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Shark
at Bikerboy.HH
Genau raus damit
aber nur fürn MOGO
man muss ja nicht unbedingt immer son Krach machen.
Finden ja leider nicht alle so schön
In Vierlanden wollten die ja deswegen schon den Deich für Motorräder sperren!
Und die Tüten vom mvx legen wir bis dahin in Rostlöser ein
damit die ollen Soundvernichter mal da Rauskommen aus den Bolleröfen
Genau raus damit
man muss ja nicht unbedingt immer son Krach machen.
Finden ja leider nicht alle so schön
In Vierlanden wollten die ja deswegen schon den Deich für Motorräder sperren!
damit die ollen Soundvernichter mal da Rauskommen aus den Bolleröfen
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Knieschleifer
Ich bin ja nun selber eine Vertreter der Devise " Loud pipes save lives" aber irgendwo ist da sicher die Schmerzgrenze erreicht. Habe schon mit DB-Eatern Bedenken, ob der Schnittlauch meine Shark-ABE-Tüten anstandslos akzeptiert. Ohne Einsatz hätten die Teile sicher auch Hannibals Kriegstrommeln locker in den Schatten gestellt. Das fällt als grundsätzlich aus wegen ist nicht. Bin aber früher auch reichlich Pötte ohne Flöten gefahren, jedoch ohne Probs. Im Fall der Fälle würde ich zu folgender Vorgehensweise raten.
Reuemütiges unwissendens Erstaunen heucheln über den fehlenden Eater, ohne das Mitführen desselben beim Schnittlauch anzugeben. Dann angeben, einen DB-Eater von einem Bekannten (per Handy benachrichtigt, der fährt natürlich das selbe Modell!!) vorbeibringen zu lassen, zu montieren und dann erst zu fahren. Abwarten, bis die Grünen von dannen ziehen, Eater zücken und montieren und dann ab die Post. Dies verhindert den Vorwurf des Vorsatzes und eine Stillegung, die eh nur erfolgen sollte, wenn man richtig Streit anfängt und der Grüne seine Stellung (gesetzeswidrigerweise) ausnutzt, denn eigentlich darf ein Fahrzeug wegen zu lauter Tröte nicht aus dem Verkehr gezogen werden( nur wenn Gefährdung des Strassenverkehrs vorliegt bzw. der Verdacht auf Diebstahl o. ä.)
Reuemütiges unwissendens Erstaunen heucheln über den fehlenden Eater, ohne das Mitführen desselben beim Schnittlauch anzugeben. Dann angeben, einen DB-Eater von einem Bekannten (per Handy benachrichtigt, der fährt natürlich das selbe Modell!!) vorbeibringen zu lassen, zu montieren und dann erst zu fahren. Abwarten, bis die Grünen von dannen ziehen, Eater zücken und montieren und dann ab die Post. Dies verhindert den Vorwurf des Vorsatzes und eine Stillegung, die eh nur erfolgen sollte, wenn man richtig Streit anfängt und der Grüne seine Stellung (gesetzeswidrigerweise) ausnutzt, denn eigentlich darf ein Fahrzeug wegen zu lauter Tröte nicht aus dem Verkehr gezogen werden( nur wenn Gefährdung des Strassenverkehrs vorliegt bzw. der Verdacht auf Diebstahl o. ä.)
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SV-Daniel
Wann dürfen wir also mit Deinem Besuch in den Alpen rechnen?Knieschleifer hat geschrieben:Ohne Einsatz hätten die Teile sicher auch Hannibals Kriegstrommeln locker in den Schatten gestellt.
Und wenn sie nicht von dannen ziehen, sondern auf den Bekannten warten wollen?Knieschleifer hat geschrieben:Dann angeben, einen DB-Eater von einem Bekannten (per Handy benachrichtigt, der fährt natürlich das selbe Modell!!) vorbeibringen zu lassen, zu montieren und dann erst zu fahren. Abwarten, bis die Grünen von dannen ziehen, Eater zücken und montieren und dann ab die Post.
Sie dürfen Knieschleifer, sie dürfen. Wenn ein KFZ nicht im Bereich der StVO zugelassen ist, ist eine Stillegungsverfügung in der Regel nicht ermessensfehlerhaft und somit rechtswidrig.Knieschleifer hat geschrieben:Dies verhindert den Vorwurf des Vorsatzes und eine Stillegung, die eh nur erfolgen sollte, wenn man richtig Streit anfängt und der Grüne seine Stellung (gesetzeswidrigerweise) ausnutzt, denn eigentlich darf ein Fahrzeug wegen zu lauter Tröte nicht aus dem Verkehr gezogen werden( nur wenn Gefährdung des Strassenverkehrs vorliegt bzw. der Verdacht auf Diebstahl o. ä.)
Doch selbst in dem Fall, daß Du die eater mitführst und Dir die Rennleitung das Fahrzeug dennoch stillegen will (wäre unverhältnismäßig), läufst Du nach Hause, weil Verfügungen von Polizeivollzugsbeamten sofort vollziehbar sind, vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO. Deinen Widerspruch kannst Du dann ja schon mal im Bus formulieren...
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Knieschleifer
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SV-Daniel
Na ja, mir geht es nicht darum, als Klugscheisser durchs Forum zu geistern. Manchmal lese ich halt Dinge, die so rechtlich einfach nicht zutreffend sind.Knieschleifer hat geschrieben:So liebe ich das....![]()
Du hast recht und ich habe meine Ruhe!
Du bist nicht zufälligerweise von der grünen Fraktion?
Rennleitung? Nein. Bleiben noch zwei Rateversuche...
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mwx
