Freund mit meiner Suzi hingelegt


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Brauner Bär


#16

Beitrag von Brauner Bär » 04.04.2005 16:20

Mal ne andere Frage? Weiß jmd. von euch wo was steht ob mein Kumpel mein Motorrad fahren durfte?

Fazerfahrer


#17

Beitrag von Fazerfahrer » 04.04.2005 16:34

ramsed hat geschrieben:Hallo,

Mein erster Schrauber (der war damals schon 75 Jahre alt) hat immer gesagt:

Frauen und Motorräder leiht man nie aus - kommen beide immer gebraucht zurück :oops:

So hab ich's eigentlich immer gehalten......

Gruss,

David
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Knieschleifer


#18

Beitrag von Knieschleifer » 04.04.2005 16:34

Das hast Du wenn, dann in Deinem Versicherungsantrag stehen, ob Du z. B. Fahrer unter 21 ausschließt .....

Ansonstne in Deinen Versicherungsbedingungen.

Brauner Bär


#19

Beitrag von Brauner Bär » 04.04.2005 17:04

Toll. In meinen Versicherungsbedingungen steht alles in so nem Fachchinesisch drin...da kapier ich net so viel. Muss mal in dem Versicherungsantrag gucken.

firefighter


#20

Beitrag von firefighter » 04.04.2005 17:36

Prinzipiell darf erst mal jeder fahren, der ne gültige Fahrerlaubnis hat, sonst gibt´s keine Einschränkungen.

Beim Vertragsabschluss schließt man aber oft bestimmte Risikogruppen aus, da dadurch der Beitrag niedriger wird, so z.B. keine Fahrer unter 23 Jahren, keine familienfremden Fahrer oder dergleichen. Dem Einfallsreichtum des Kfz-Versicherers sind da praktisch kaum Grenzen gesetzt.

Dann musst Du Dich halt mal Erinnern, ob Du bei Deinem Vertragsabschluss irgendwelche Ausschlüsse hinsichtlich des Fahrzeugführers vereinbart hast.

Wie gesagt, generell gilt: Jeder darf fahren.

tom2411


#21

Beitrag von tom2411 » 04.04.2005 18:25

kann man das nicht auch als probefahrt wegen kauf deklarieren (versicherungstechnisch) wenns da probs geben sollte.......

beim nächsten mal lass dir unterschreiben dass er für alle fabrizierten schäden selbst aufkommt (mach ich so wenn mal einer fahren möchte...)
*ggggg

SV-Daniel


#22

Beitrag von SV-Daniel » 04.04.2005 19:44

tom2411 hat geschrieben:beim nächsten mal lass dir unterschreiben dass er für alle fabrizierten schäden selbst aufkommt (mach ich so wenn mal einer fahren möchte...)*ggggg
Das Problem ist nicht die Haftung, sondern ggf. die Vollstreckung. Auch im Gefälligkeitsverhältnis wird aus Delikt gehaftet (§ 823 ff. BGB). Das nützt einem aber nichts, wenn der Verursacher (ehemaliger Freund) nicht genug Geld hat.

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Seether
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#23

Beitrag von Seether » 04.04.2005 20:30

Schadenrückkauf: Was ist darunter zu verstehen, und welche Schäden können zurückgekauft werden?
Sie können durch den Rückkauf eines Schadens verhindern, daß Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Diese Möglichkeit besteht für Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Die Rückkauffrist beträgt sechs Monate ab Zugang des sogenannten Schlußberichts. Dieser wird bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro automatisch versandt, darüber hinaus nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.

In der Regel lohnt sich ein Schadenrückkauf bei Beträgen bis zu 500 Euro. Im Einzelfall empfiehlt sich das auch bei höheren Beträgen, abhängig von Ihrer bereits erreichten Schadenfreiheitsklasse. Es steht Ihnen frei, einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden zurückzukaufen.


Das heisst, Du kannst den Schaden an dem Anhänger erst mal in aller Ruhe von Deiner Versicherung regulieren lassen und dann Deinem "Freund" die Rechnung präsentieren, in der Hoffnung, dass er diese dann innerhalb der o.g. Frist begeleicht.
Zu dem entstanden Schaden an Deinem Moped kann ich mich nur meinen Vorrednern anschliessen!!!

PS: Muss ich denn alles selber machen??? :twisted: @ Kaputti
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Brauner Bär


#24

Beitrag von Brauner Bär » 04.04.2005 22:18

Also ich kann mich nicht daran erinnern dass ich was mit so ner Sonderregelung unterschrieben. Ich bin ja selber 19 (wie er auch).
Morgen ruf ich mal bei meiner Versicherung und der Werkstatt an...
Meine Kaskoversicherung zahlt doch den Schaden am Wohnwagen, dann darf mein Freund mir halt die Differenz wo ich mit der Versicherung hochsteig zahlen und den Schaden am Mopped...des is aber auch klar.

Wegen so nem Stück aus Blech und Plastik geht unsere Freundschaft net kaputt, ich bin froh dass der sich net ernsthaft verletzt ist. :oops:

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#25

Beitrag von Seether » 04.04.2005 22:22

Narrenkönig hat geschrieben:Also ich kann mich nicht daran erinnern dass ich was mit so ner Sonderregelung unterschrieben. Ich bin ja selber 19 (wie er auch).
Morgen ruf ich mal bei meiner Versicherung und der Werkstatt an...
Meine Kaskoversicherung zahlt doch den Schaden am Wohnwagen, dann darf mein Freund mir halt die Differenz wo ich mit der Versicherung hochsteig zahlen und den Schaden am Mopped...des is aber auch klar.

Wegen so nem Stück aus Blech und Plastik geht unsere Freundschaft net kaputt, ich bin froh dass der sich net ernsthaft verletzt ist. :oops:
*klugscheissmodusan*

Deine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zahlt, das ja klar. nicht deine Kasko!

*klugscheissmodusaus*

wie hoch is denn der schaden an dem wohnwagen??
Ride like devil....feel like god - Bad Boy 4 life

tom2411


#26

Beitrag von tom2411 » 04.04.2005 23:06

SV-Daniel hat geschrieben:
tom2411 hat geschrieben:beim nächsten mal lass dir unterschreiben dass er für alle fabrizierten schäden selbst aufkommt (mach ich so wenn mal einer fahren möchte...)*ggggg
Das Problem ist nicht die Haftung, sondern ggf. die Vollstreckung. Auch im Gefälligkeitsverhältnis wird aus Delikt gehaftet (§ 823 ff. BGB). Das nützt einem aber nichts, wenn der Verursacher (ehemaliger Freund) nicht genug Geld hat.
dann werd ich mich wohl vergewissern müssen dass er genug hat
(vorm aufsteigen auflistung aller konten*ggg)

:lol: :lol: :lol:

Darkman72


#27

Beitrag von Darkman72 » 05.04.2005 1:53

tja Narrenkönig...

ich würd mal sagen ,da haste aber mal richtig pech gehabt, was verborgste dein mopped auch.selber schuld.und wenn du ganz großes pech hast zahlste den gesamten schaden aus eigener tasche.

wünsche noch ne schöne saison

D72

ps.

ich verborge weder frau...noch mopped....noch geld.

MAX03


#28

Beitrag von MAX03 » 05.04.2005 9:24

Mit meiner esten Sv hat sich auch ein Freund auf die Fre... gelegt. Da ist leider nix mit Versicherung (bei mir jedenfalls) gewesen. Er hat kulanterweise alles aus eigener Tasche gezahlt.

KaiservonChina


#29

Beitrag von KaiservonChina » 05.04.2005 9:58

also ich glaub der Freund wird schon zahlen...
alles andere wär ein scheiß Freund und ein *Piep*

Brauner Bär


#30

Beitrag von Brauner Bär » 05.04.2005 13:13

Der Schaden am Wohnwagen wird au nicht ohne sein. Der Besitzer hat gesagt 3000€ sicher. Da muss die gesamte Seitenwand ausgewechselt werden...ich mach ein paar Bilder und versuch sie dann hier rein zu stellen.

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