Freund mit meiner Suzi hingelegt
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Brauner Bär
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Brauner Bär
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firefighter
Prinzipiell darf erst mal jeder fahren, der ne gültige Fahrerlaubnis hat, sonst gibt´s keine Einschränkungen.
Beim Vertragsabschluss schließt man aber oft bestimmte Risikogruppen aus, da dadurch der Beitrag niedriger wird, so z.B. keine Fahrer unter 23 Jahren, keine familienfremden Fahrer oder dergleichen. Dem Einfallsreichtum des Kfz-Versicherers sind da praktisch kaum Grenzen gesetzt.
Dann musst Du Dich halt mal Erinnern, ob Du bei Deinem Vertragsabschluss irgendwelche Ausschlüsse hinsichtlich des Fahrzeugführers vereinbart hast.
Wie gesagt, generell gilt: Jeder darf fahren.
Beim Vertragsabschluss schließt man aber oft bestimmte Risikogruppen aus, da dadurch der Beitrag niedriger wird, so z.B. keine Fahrer unter 23 Jahren, keine familienfremden Fahrer oder dergleichen. Dem Einfallsreichtum des Kfz-Versicherers sind da praktisch kaum Grenzen gesetzt.
Dann musst Du Dich halt mal Erinnern, ob Du bei Deinem Vertragsabschluss irgendwelche Ausschlüsse hinsichtlich des Fahrzeugführers vereinbart hast.
Wie gesagt, generell gilt: Jeder darf fahren.
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tom2411
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SV-Daniel
Das Problem ist nicht die Haftung, sondern ggf. die Vollstreckung. Auch im Gefälligkeitsverhältnis wird aus Delikt gehaftet (§ 823 ff. BGB). Das nützt einem aber nichts, wenn der Verursacher (ehemaliger Freund) nicht genug Geld hat.tom2411 hat geschrieben:beim nächsten mal lass dir unterschreiben dass er für alle fabrizierten schäden selbst aufkommt (mach ich so wenn mal einer fahren möchte...)*ggggg
- Seether
- SV-Rider
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SVrider:
Schadenrückkauf: Was ist darunter zu verstehen, und welche Schäden können zurückgekauft werden?
Sie können durch den Rückkauf eines Schadens verhindern, daß Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Diese Möglichkeit besteht für Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Die Rückkauffrist beträgt sechs Monate ab Zugang des sogenannten Schlußberichts. Dieser wird bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro automatisch versandt, darüber hinaus nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.
In der Regel lohnt sich ein Schadenrückkauf bei Beträgen bis zu 500 Euro. Im Einzelfall empfiehlt sich das auch bei höheren Beträgen, abhängig von Ihrer bereits erreichten Schadenfreiheitsklasse. Es steht Ihnen frei, einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden zurückzukaufen.
Das heisst, Du kannst den Schaden an dem Anhänger erst mal in aller Ruhe von Deiner Versicherung regulieren lassen und dann Deinem "Freund" die Rechnung präsentieren, in der Hoffnung, dass er diese dann innerhalb der o.g. Frist begeleicht.
Zu dem entstanden Schaden an Deinem Moped kann ich mich nur meinen Vorrednern anschliessen!!!
PS: Muss ich denn alles selber machen???
@ Kaputti
Sie können durch den Rückkauf eines Schadens verhindern, daß Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Diese Möglichkeit besteht für Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Die Rückkauffrist beträgt sechs Monate ab Zugang des sogenannten Schlußberichts. Dieser wird bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro automatisch versandt, darüber hinaus nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.
In der Regel lohnt sich ein Schadenrückkauf bei Beträgen bis zu 500 Euro. Im Einzelfall empfiehlt sich das auch bei höheren Beträgen, abhängig von Ihrer bereits erreichten Schadenfreiheitsklasse. Es steht Ihnen frei, einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden zurückzukaufen.
Das heisst, Du kannst den Schaden an dem Anhänger erst mal in aller Ruhe von Deiner Versicherung regulieren lassen und dann Deinem "Freund" die Rechnung präsentieren, in der Hoffnung, dass er diese dann innerhalb der o.g. Frist begeleicht.
Zu dem entstanden Schaden an Deinem Moped kann ich mich nur meinen Vorrednern anschliessen!!!
PS: Muss ich denn alles selber machen???
Ride like devil....feel like god - Bad Boy 4 life
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Brauner Bär
Also ich kann mich nicht daran erinnern dass ich was mit so ner Sonderregelung unterschrieben. Ich bin ja selber 19 (wie er auch).
Morgen ruf ich mal bei meiner Versicherung und der Werkstatt an...
Meine Kaskoversicherung zahlt doch den Schaden am Wohnwagen, dann darf mein Freund mir halt die Differenz wo ich mit der Versicherung hochsteig zahlen und den Schaden am Mopped...des is aber auch klar.
Wegen so nem Stück aus Blech und Plastik geht unsere Freundschaft net kaputt, ich bin froh dass der sich net ernsthaft verletzt ist.
Morgen ruf ich mal bei meiner Versicherung und der Werkstatt an...
Meine Kaskoversicherung zahlt doch den Schaden am Wohnwagen, dann darf mein Freund mir halt die Differenz wo ich mit der Versicherung hochsteig zahlen und den Schaden am Mopped...des is aber auch klar.
Wegen so nem Stück aus Blech und Plastik geht unsere Freundschaft net kaputt, ich bin froh dass der sich net ernsthaft verletzt ist.
- Seether
- SV-Rider
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SVrider:
*klugscheissmodusan*Narrenkönig hat geschrieben:Also ich kann mich nicht daran erinnern dass ich was mit so ner Sonderregelung unterschrieben. Ich bin ja selber 19 (wie er auch).
Morgen ruf ich mal bei meiner Versicherung und der Werkstatt an...
Meine Kaskoversicherung zahlt doch den Schaden am Wohnwagen, dann darf mein Freund mir halt die Differenz wo ich mit der Versicherung hochsteig zahlen und den Schaden am Mopped...des is aber auch klar.
Wegen so nem Stück aus Blech und Plastik geht unsere Freundschaft net kaputt, ich bin froh dass der sich net ernsthaft verletzt ist.
Deine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zahlt, das ja klar. nicht deine Kasko!
*klugscheissmodusaus*
wie hoch is denn der schaden an dem wohnwagen??
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tom2411
dann werd ich mich wohl vergewissern müssen dass er genug hatSV-Daniel hat geschrieben:Das Problem ist nicht die Haftung, sondern ggf. die Vollstreckung. Auch im Gefälligkeitsverhältnis wird aus Delikt gehaftet (§ 823 ff. BGB). Das nützt einem aber nichts, wenn der Verursacher (ehemaliger Freund) nicht genug Geld hat.tom2411 hat geschrieben:beim nächsten mal lass dir unterschreiben dass er für alle fabrizierten schäden selbst aufkommt (mach ich so wenn mal einer fahren möchte...)*ggggg
(vorm aufsteigen auflistung aller konten*ggg)
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MAX03
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Brauner Bär
