@motorradrico
Das ist sachlich sicherlich korrekt.
Probleme sehe ich wenn auf Kulanz etwas an einem GRAUEN Motorrad
korrigiert werden soll. Wo also keiner, weder Fahrer noch Vertragshändler, so genau die Fehlerursache kennen.
Wenn ich hier im Forum verfolge wie viele Leute schon Probleme
haben normale Garantieansprüche gegenüber Ihrem 'Verkaufs'-Händler
geltend zu machen, dann sehe ich schwarz für den Garantieanspruch ,
den man als Privatperson gegenüber SUZUKI durchdrücken will.
Ich rede hier nicht von einem eindeutigen Mangel (z.B.: Motorschaden), sondern einem sporadischen Ausfall eines Systems.
Garantie - damit die Diskussionen aufhören
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V-Twin
Fahrzeugbrief
Hi Bomber,svbomber hat geschrieben:>ich hab gar keinen fahrzeugbrief
Finanziert? Ich hab meinen trotzdem
>ist doch keine graue, oder ?
Nein. viewtopic.php?t=14021
du hast dein Mopped finanziert un dennoch den Fahrzeugbrief erhalten???!!!
Nicht schlecht, gute Bank gefunden, was?
Eigentlich bleibt bei einer Finanzierung der Fahrzeugbrief bei der Bank. Dieser dient als Sicherung der Geldleistung der Bank. Es ist eine Art Sicherungsübereignung deiner Maschiene an die Bank. Fall du die Raten nicht zahlen kannst, kann die Bank, IM NOTFALL, dein Mopped zwangsverwerten. Komisch , dass du dann deinen Brief dennoch bekommen hast. Oder versteh ich gerade was falsch?
Gruß V-Twin
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V-Twin
Garantie
Hi Leute,
nun nochmal was zum Thema Garantie.
Die Garantie, wie bereist zutreffend von mehreren festgestellt, gilt bei jedem SUZUKI Händler. Garantie ist eine Art des Herstellers, für Mängel an dem Motorrad einzustehen. Die Garantie kann je nach Hersteller aber variieren. Bei Suzuki sind es, bin mir jedoch nicht sicher, 24 Monate (bei einem Neukauf).
Daneben besteht bei einem Neukauf weiter die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG (24 Monate). Dies bezieht sich jedoch immer nur auf den Händler, bei dem das Motorrad gekauft wurde. Hierbei kann man die Mängel dierekt beim Händler direkt reklamieren.
Kauft man ein gebrauchtes Mopped, kann die Garantie u.U. bereits abgelaufen sein. Dann besteht, nur beim Händlerkauf, eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Folgen wie oben. Die Gewährleistung kann dann nicht europaweit in Anspruch genommen werden.
Hoffe ich konnte noch etwas Wissen verteilen
P.s.: Bei weiteren rechtlichen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, soweit es sich einrichten lässt, einfach Pn senden.
Gruß V-Twin
nun nochmal was zum Thema Garantie.
Die Garantie, wie bereist zutreffend von mehreren festgestellt, gilt bei jedem SUZUKI Händler. Garantie ist eine Art des Herstellers, für Mängel an dem Motorrad einzustehen. Die Garantie kann je nach Hersteller aber variieren. Bei Suzuki sind es, bin mir jedoch nicht sicher, 24 Monate (bei einem Neukauf).
Daneben besteht bei einem Neukauf weiter die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG (24 Monate). Dies bezieht sich jedoch immer nur auf den Händler, bei dem das Motorrad gekauft wurde. Hierbei kann man die Mängel dierekt beim Händler direkt reklamieren.
Kauft man ein gebrauchtes Mopped, kann die Garantie u.U. bereits abgelaufen sein. Dann besteht, nur beim Händlerkauf, eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Folgen wie oben. Die Gewährleistung kann dann nicht europaweit in Anspruch genommen werden.
Hoffe ich konnte noch etwas Wissen verteilen
P.s.: Bei weiteren rechtlichen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, soweit es sich einrichten lässt, einfach Pn senden.
Gruß V-Twin