frog hat geschrieben: Nach Aussage des Tüvers meines Vertrauens, muss die Bescheinigung nicht mitgeführt werden. Bloß aufbewahren muss man sie, also nicht in's Altpapier schmeißen. Denn vorzeigen muss man sie können, bloß eben nicht sofort.
Die gleiche Antwort habe ich auch bekommen.
Nur die AU-Bescheinigung bei der Dose muß man mitführen, obwohl das meines Erachtens genau so Käse ist eben doppelt gemoppelt, denn die Miliz wird diesen Zettel glaube nicht interpretieren können & die Werte sind ja wohl ohne Meßmittel nicht prüfbar, oder se reicht vielleicht die geschulte Nase des prüfenden Beamten aus ???
Gruß aus dem Oberharz ingo H.