Strafe fürs fahren ohne Eater


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erni
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#16

Beitrag von erni » 12.04.2006 20:57

Und das wegen vielleicht gerade mal einem Dezibel!


kann mich dem nur anschließen also meine ist ohne db killer fast so laut wie mit würde sogar sagen genauso laut 8O
desweiteren gibt es töpfe die schaffen die erlaubten werte auch ohne db killer bzw. mit racingtöpfen nur intressieren tuts keinen !!! kein eater oder keine e. nummer und du bist gearscht

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Sascha
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#17

Beitrag von Sascha » 12.04.2006 23:23

Suzischubser hat geschrieben:Die gibt das nicht wieder zurück oder besser gesagt habe ich noch nie davon gehört, dass sie beim Eigentümer wieder angekommen sind :wink:
Könnte aber eine Frage der Hartnäckigkeit und guten Argumente sein...kann ich beweisen, das ich das Teil in Zukunft nur noch auf der Rennstrecke nutzen möchte, will ich eine Rückgabe nicht ausschließen.
Das Teil wird ja als Beweismittel sichergestellt und ist weder Einziehungs- noch Verfallsgegenstand, daher bekommmt man ihn selbstverständlich nach Abschluss der Owi-Anzeige zurück. Bei nem Kumpel von mir hat es ein dreiviertel jahr gedauert bis die Bugledstelle sich gemeldet und ihn zur Abholung aufgefordert hat.
Einfach zwangsenteignet kann man in solch einem Fall schlecht werden. Es schadet aber sicherlich nicht, nach einer bestimmten Zeit mal nachzufragen, bzw. ausdrücklich auf die Rückgabe zu bestehen!


EDIT: Keine Ahnung was ihr für Töpfe fährt, aber wenn ich den DB Eater aus meiner Shark-Anlage entferne, ist es schon ein gewaltiger Unterschied!
linke Hand zum Gruß!

Chrizzz


#18

Beitrag von Chrizzz » 13.04.2006 8:37

Sascha hat geschrieben: EDIT: Keine Ahnung was ihr für Töpfe fährt, aber wenn ich den DB Eater aus meiner Shark-Anlage entferne, ist es schon ein gewaltiger Unterschied!
Dito (LeoVince mit neuem Eater)!

Timmi
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#19

Beitrag von Timmi » 13.04.2006 12:52

Suzischubser hat geschrieben:
Timmi hat geschrieben:Muss mich auch mal einmischen. Sind es nicht vielmehr 75 Euro anstatt
175?
Und vor Ort werden die ja nicht kassiert sondern es kommt mit der Post die Zahlungsaufforderung.Richtig?
Die drei Punkte für eine bauliche Veränderung welche nicht eingetragen ist bleiben davon unberührt.
Richtig... Zahlungsaufforderung kommt per Post, sie können jedoch auch vor Ort abkassieren (ist dann aber frewillig) und und laut Bußgeldkatalog sind 50 Euro Bußgeld + ein paar Gebühren fällig.
Wurde was geändert. Früher durften doch nur max. 35 € vor Ort kassiert werden und alles andere dann per Bussgeldbescheid?
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Schubser


#20

Beitrag von Schubser » 13.04.2006 13:00

Timmi hat geschrieben:
Suzischubser hat geschrieben:
Timmi hat geschrieben:Muss mich auch mal einmischen. Sind es nicht vielmehr 75 Euro anstatt
175?
Und vor Ort werden die ja nicht kassiert sondern es kommt mit der Post die Zahlungsaufforderung.Richtig?
Die drei Punkte für eine bauliche Veränderung welche nicht eingetragen ist bleiben davon unberührt.
Richtig... Zahlungsaufforderung kommt per Post, sie können jedoch auch vor Ort abkassieren (ist dann aber frewillig) und und laut Bußgeldkatalog sind 50 Euro Bußgeld + ein paar Gebühren fällig.
Wurde was geändert. Früher durften doch nur max. 35 € vor Ort kassiert werden und alles andere dann per Bussgeldbescheid?
:) empty ...das ist mir neu...wer hat das wann, wo gemacht ? Welches Land ?

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Sascha
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#21

Beitrag von Sascha » 13.04.2006 13:53

Ist mir auch neu!
Glaube da muss ein Fehler vorliegen! Das Bundesland ist ja egal, schließlich ist der Tatbestandskatalog bundeseinheitlich. Und ich hab von solch einer nderung in letzter Zeit nichts gehört!
linke Hand zum Gruß!

Schubser


#22

Beitrag von Schubser » 13.04.2006 13:56

Der Tatbestandskatalog ist überall gleich aber vielleicht nicht die landesinternen Bestimmungen oder Vorgaben, welche Geldbeträge die Beamten vor Ort annehmen dürfen/können/sollen :) empty

Timmi
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#23

Beitrag von Timmi » 13.04.2006 14:32

Weiss es von nèr Freundin(PKìn) hier in Berlin. Da heisst bzw. hies es: Vor Ort werden nur max.35 €kassiert.Was drüber ist geht dann automatisch über die Bussgeldstelle.
Mich darf aber ein Polizeibeamter des Landes Berlin gern verbessern.
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#24

Beitrag von Sascha » 13.04.2006 17:21

Suzischubser hat geschrieben:Der Tatbestandskatalog ist überall gleich aber vielleicht nicht die landesinternen Bestimmungen oder Vorgaben, welche Geldbeträge die Beamten vor Ort annehmen dürfen/können/sollen :) empty
Ist evtl möglich, kann ich mir aber kaum vorstellen, sber ich lass mich gerne verbessern, wenn es jemand genau weiß!

Weiss es von nèr Freundin(PKìn) hier in Berlin. Da heisst bzw. hies es: Vor Ort werden nur max.35 €kassiert.Was drüber ist geht dann automatisch über die Bussgeldstelle.
Im Saarland gilt das gleiche!
linke Hand zum Gruß!

Doctor Spoktor


#25

Beitrag von Doctor Spoktor » 14.04.2006 1:20

Sascha hat geschrieben:Es sind glaub ich laut Bußgeldkatalog 175 Euro und 3 Punkte.
Prinzipiell führt der Ausbau des Eaters ja zum Erlöschen der Betriebsterlaubnis, d.h. das der Polizist dir deine Maschine bei der Kontrolle stilllegen kann und dir nachher beim TÜV eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden muss.
Das wäre zwar der krasseste Fall, aber rein rechtlich möglich.
Am besten DB-Eater immer beim Fahren mitführen und bei einer Kontrolle freundlich sein. Mit viel Glück lässt der Beamte einen bei sofortigem Einbau an Ort und Stelle wieder mit zwei zugedrückten Augen weiterfahren.
hab nur 75 geblecht , 3 punkte,,,

und ein bischen geld beim tüv und bei der zulassungsstelle für neue papiere :cry:

DER.s.m.a.r.t.y


#26

Beitrag von DER.s.m.a.r.t.y » 15.04.2006 11:31

Dani und ich sind gestern abend kontrolliert worden, war natürlich alles in Ordnung ;)

Aber der Sheriff hat mir dann auf Nachfragen gesagt, fahren ohne Eater kostet hier nur 50 €uro und 3 Pkte.

Ist das wirklich so unterschiedlich, oder hatte er keine Ahnung??

Dann meinte er noch, wenn man sich dann vor Ort nicht einig wird, wird das Moped beschlagnahmt und zur Polizei-Technischen Untersuchung gebracht.

Ob der nun falsch lag, oder nicht, im Endefekt war er ziemlich nett, nur seine Kollegin war ziemlich unwissend und guckt nen bissel komisch aus der Wäsche als ich ihr meine Reifenfreigabe in die Hand drückte.

Flipster


Kontrolle

#27

Beitrag von Flipster » 15.04.2006 12:30

Ein Freund mit seiner R1 und ner Akrapovic Racingkomplettanlage und ich mit der Sv und dem Leo mit Eater sind gestern auch kontrolliert worden aufgrund der Autotuningszene, die sich immer Karfreitags treffen.

Der Herr in Grün ging direkt zu meinem Kollegen und hat das Mopped erstmal in Augenschein genommen, war klar, die Auspuffanlage viel als erstes auf. Dann waren die zurückverlegten Fußrasten dran.

Tja, das hat ihn dann 75 €, 3 Punkte gekostet und er darf diese Woche beim Tüv seine Originalanlage vorstellen. Wegen der Fußrasten haben sie nichts mehr gesagt. Zudem mußten wir dann die Tour beenden und seine Maschine auf dem direkten Weg nach Hause bringen. Na ja, wenigstens durfte er sie noch nach Hause fahren und mußte sie nicht stehen lassen.

Bei meiner Sv war alles okay, haben nur kurz geschaut, ah ja, hat EG ABE und den Eater drin, allet klar!

Shit happens.

Gruß
Flip

Destiny


#28

Beitrag von Destiny » 27.04.2006 13:59

Wie ist das denn eigentlich mit der Lautstärke bei den Teilen.

Im Schein stehen bei mir die originalen DB Werte und die IXIL hat ne ABE (sicher nur fürs fahren mit dB Killer).

Nun ist doch aber die Anlage selbst mit Killer lauter als die eigetragenen 80 od 87 dB??

atica


#29

Beitrag von atica » 27.04.2006 14:33

@destiny:
Deine Frage ist so schwammig wie das Thema um das es geht. :roll:

Welche Teile? Deine?

-Das werden die Polizisten, die dich anhalten messen. Wenn du über dem dB- Grenzwert bist, und die schlecht drauf, dann darfst alles zurückbauen und vorstellig werden. :cry:

-ohne Eater, ist der Tatbestand ausreichend für Punkte etc. Da werden die garnicht erst messen! :twisted:

Will heißen: dein ABE-Zettel ist zwar ganz hilfreich: Dennoch muss das Motorrad leise genug sein.

Destiny


#30

Beitrag von Destiny » 27.04.2006 14:57

@ atica

ja, geht um die Teile die dran sind.

hab die sv so gekauft wie sie war, beim händler und der meinte ich dürfte mit dem teil so rumfahren mit der e nummer...

kann man denn überhaupt eine höhrere lautstärke eintragen lassen?

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