Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall


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Hasenfuß
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#16

Beitrag von Hasenfuß » 18.01.2009 14:28

Michael hat geschrieben:
Taldor_SV hat geschrieben:habt ihr denn nen Kennzeichen vom Unfallgegener?
Fast vollständig. Automarke und Farbe auch. Müsste eigentlich reichen, um den Wagen identifizieren zu können. Die Identifikation des Fahrers ist dann vielleicht noch ein bisschen was anderes.
Wenn der Junge Pech hat und den Fahrer nicht eindeutig beschreiben kann und das Fahrzeug ein Firmenwagen war, der nicht unbedingt EINDEUTIG EINER Person zugeteilt ist, blockt die Firma alles ab, behauptet nicht zu wissen, wer am betreffenden Tag mit dem Wagen unterwegs war und das Verfahren (sollte es denn überhaupt noch eines geben) wird eingestellt.

So ähnlich gings mir letzten Winter. War abends auf der Fahrt von Würzburg zu meinen Eltern auf der A7 gen Norden unterwegs. Es war dunkel, die Straße nass (nicht feucht!) und es hatte Temperaturen im leichten Minus-Bereich. Auf Höhe Bad Kissingen (3-spurig) überholen sich 2 LKW und es ist Tempo 80 bei Nässe. Ich brems auf etwa 100 runter und überhol in Ruhe die beiden nebeneinander fahrenden LKW. Von hinten kommt ein dunkler Volvo Kombi regelrecht angeflogen. Gibt mir Lichthupe, hupt und fährt auf vielleicht 5 m auf (jedenfalls seh ich seine Lichter net mehr). Naja ich überhol den LKW fertig, mach dem Volvo Platz und denk mir noch wasn Depp. In dem Moment zieht der direkt vor mir rüber und geht voll in die Eisen! Ich war zum Glück noch auf der mittleren Spur und konnte rechts rüber ziehen. Außerdem hatte ich ESP und ABS, ansonsten wäre ich sicher abgeflogen, da es ja durchaus auch hätte glatt sein können. Ich hatte mir damals auch Kennzeichen, Farbe und genauen Fahrzeugtyp gemerkt und direkt bei der Autobahnpolizei durchgegeben. Am nächsten Tag dann bei der Polizei Anzeige erstattet. Hat alles nichts gebracht, da ich den Fahrer nicht gut genug beschreiben konnte. Verfahren wurde eingestellt, da der Fahrzeugführer nicht eindeutig ermittelt werden konnte, da es ein Firmenwagen war.

In diesem Sinne, hoffentlich hat der Junge mehr Glück!
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Laurent
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#17

Beitrag von Laurent » 18.01.2009 19:35

Michael hat geschrieben:Dass der 125er-Fahrer die Schuld bekam, hat mich gewundert und ich sagte das auch. Die Polizistin sagte, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Weil es nass war, hätte er mehr Abstand halten müssen. Sie brachte das Beispiel mit dem Kind, was über die Fahrbahn laufen könnte und den Autofahrer zu einer Vollbremsung zwingen könnte.

OK, so war das also. Ich finde es bedenklich, dass ein Autofahrer einfach eine Vollbremsung hinlegen darf nur um an unerlaubter Stelle zu wenden. Denn davon geht eine große Gefährdung aus, zumal bei regennasser Fahrbahn und schlechtem Asphalt. Ich sagte das dann auch in verkürzter Form und dass die Gesetze für Autofahrer gemacht sind und nicht für Motorradfahrer. Es kam kein Widerspruch, sondern die Polizistin sagte, dass ich mich ja dafür einsetzen kann, dass sich was daran ändert.
Zitat aus der StVO:
"§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."

Ich sehe das ebenso wie die Polizei: Man muss nun mal mit plötzlichen Bremsungen rechnen und den nötigen Sicherheitsabstand einhalten. Gerade bei solcher Witterung muss ich als Kradfahrer besonders vorsichtig sein.

Sollte der Autofahrer gefunden werden, wird er maximal ein Bußgeld für Überfahren der Sperrfläche bekommen und evtl. für das unangemessen plötzliche und starke Bremsen. Mit viel Glück bekommt er ein paar Prozent Mitschuld, aber mehr denke ich nicht.
Zuletzt geändert von Laurent am 18.01.2009 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#18

Beitrag von Laurent » 18.01.2009 19:38

Thomas1988 hat geschrieben:
Aber anderer Punkt. Die polizistin ist aber auch ganz eine lustig. Hat die schonmal was von einem Schrecken gehört? Ich mein, wenn vor mir einer voll in die eisen steigt und ich noch unerfahren bin (wovon man bei einem 17 jährigen eigentlich ausgehan kann?) steig ich auch voll in die eisen. Die schlechte Fahrbahn trägt dann den restlichen beitrag zum blockierenden vorderrad und wenn mas nicht abfangen kann liegt ma. Da ist der Sicherheitsabstand genau WURSCHT.
Nein, der Sicherheitsabstand ist NICHT wurscht, denn mit mehr Abstand gibt es keinen Anlass einen Schrecken zu bekommen - auch nicht bei plötzlicher Vollbremsung vor einem.

Sorry, aber die gängige Rechtsprechung wird vermutlich den Hauptanteil der Schuld beim 125er sehen...
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krocking


Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#19

Beitrag von krocking » 21.01.2009 1:11

ja mit der dummheit der anderen rechnet man oft nicht. eine grundlose vollbremsung ist m.e. nicht rechtens, aber sicherheitsabstand muss auch eingehalten werden. und zwar so das man auch in oben geschilderter situation nicht drauffährt.

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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#20

Beitrag von utzibbg » 22.01.2009 10:25

Der Fahrer oder Eigentümer des Fahrzeuges müsste schon herauszufinden sein.
Bei Firmenwagen muss bei wechselnden Besitzern oder auch sonst Fahrtenbuch geführt werden.
Wenn das Kennzeichen bekannt ist, hast Du den Fahrer.
Wie die Schuldfrage beantwortet wird, bleibt offen. Frage ist, ob Du tatsächlich den Abstand zu gering gehalten hast, oder ob man dem Fahrer vorhalten kann, ohne ersichtlichen Grund und Vorwarnung den Anker zu schmeissen.
Und wenn der Fahrer einfach weiterfährt, obwohl er mitbekommt, dass jemand stürzt - egal, ob er dabei die Schuld trägt, oder nicht - ist das in jedem Falle unterlassene Hilfeleistung. Wenn er dabei, wie in diesem Fall der Verursacher war, ist es zudem Fahrerflucht.
Viel Glück bei den weiteren Ermittlungen.
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#21

Beitrag von tdassel » 22.01.2009 14:51

Hallo,

Bei grundloser Bremsung kann dem Bremser bis zu 100% Schuld zugeteilt werden ! Aktuelle Rechtsprechung findest Du z.B. hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/AuffahrBremsen.htm

ausführliche Fallschilder mit 100% Zuweisung:

http://www.ra-kotz.de/auffahrunfall7.htm

Auf JEDEN FALL sollte der Biker Anzeige erstatten wg. Fahrerflucht und unterlassener Hilfeleistung und da auch imemr dran bleiben. Leider habe ich selber erleben müssen das selbst bei Fahrerflucht mit Personenschaden und recht eindeutiger Fahrzeugbeschreibung die Polizei sich wenig Mühe gegeben hat, den Halter zu ermitteln. Da muss dann u.U. der Anwalt selber aktiv werden durch Anfrage bei KBA bzw. Zulassungstellen.

Fahrerflucht kommt richtig teuer und hat Konsequenzen für den Fahrer !

Nix wie ab zum Anwalt dem dem Biker und viel Glück.

Thomas
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#22

Beitrag von svfighter » 22.01.2009 20:17

zumal es ja eigentlich für den autofahrer kein unfall war, er hat ja keinen schaden , bzw ist ihm niemand raufgerutscht

michael, ich hab kein problem mit dir, will aber auch nich pn en
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24

Michael


Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#23

Beitrag von Michael » 22.01.2009 22:01

svfighter hat geschrieben:michael, ich hab kein problem mit dir
Und ich dachte schon... na dann ist ja gut :wink: ;) bier

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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#24

Beitrag von Hasenfuß » 22.01.2009 22:32

utzibbg hat geschrieben:Bei Firmenwagen muss bei wechselnden Besitzern oder auch sonst Fahrtenbuch geführt werden.
Nein. Muss nicht. Wird oft. Dient aber eher der Kontrolle, bzw. hats glaub steuerliche Vorteile für die Firma selbst. Es ist extrem einfach für eine Firma sowas abzublocken und anzugeben, sie wisse nicht, wer wann wo mit diesem Auto unterwegs war...
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#25

Beitrag von Laurent » 22.01.2009 23:47

tdassel hat geschrieben:Bei grundloser Bremsung kann dem Bremser bis zu 100% Schuld zugeteilt werden ! Aktuelle Rechtsprechung findest Du z.B. hier: ausführliche Fallschilder mit 100% Zuweisung:
http://www.ra-kotz.de/auffahrunfall7.htm
Das ist aber auch ein sehr spezieller Fall und MEIST wird bei Auffahrunfällen andes entschieden. Ein Versuch ist aber sicher wert...
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#26

Beitrag von tdassel » 26.01.2009 14:08

Laurent hat geschrieben:
tdassel hat geschrieben:Bei grundloser Bremsung kann dem Bremser bis zu 100% Schuld zugeteilt werden ! Aktuelle Rechtsprechung findest Du z.B. hier: ausführliche Fallschilder mit 100% Zuweisung:
http://www.ra-kotz.de/auffahrunfall7.htm
Das ist aber auch ein sehr spezieller Fall und MEIST wird bei Auffahrunfällen andes entschieden. Ein Versuch ist aber sicher wert...
Der Fall ist speziell, stimmt schon. Aber wie Du in den anderen Fällen siehst, ist die klassische Behauptung: Wer auffährt ist schuld nicht richtig.
In dem vorliegenden Fall kommen diverse Aspekte in Betracht, das sollte aber der Anwalt prüfen. Vor allen Dingen die Fahrerflucht ist eigentlich nicht von der Hand zu weisen...

Grüße

Thomas
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#27

Beitrag von Timmey » 26.01.2009 19:15

Sehe ich etwas anders mit der Unfallflucht.... es hat ja keine Berührung stattgefunden. Da es nicht all zu schnell war ist son rutschendes Motorrad ja auch nicht extrem laut.
Geht man davon aus, dass der Autofahrer den Weg gesucht hat oder so.... auf jeden Fall mit seiner Konzentration woanders war als dem Geschehen um sich herum... dafür spricht das blöde Brems- Wendemanöver, kann ich mir schon vorstellen, dass ers nichmal gemerkt hat.

...und dazu kommt noch, dass er auf jeden Fall angeben wird es nicht gemerkt zu haben.
Ich seh da schlechte Karten für Unfallflucht.
der Streber sieht das Ziel
aber der Weise pflückt am Rand Blumen

Marco84


Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#28

Beitrag von Marco84 » 28.01.2009 23:10

Ich sehe das ziemlich genau wie Timmey.

- Man muss immer genug Abstand halten um bei einer Vollbremsung nicht aufzufahren
- Unfallflucht sehe ich hier absolut keine. Letztlich war es nur das Schicksal des Motorradfahrers, dass ihm das Vorderrad weg ging.

Wäre es ein Autofahrer gewesen und der hätte zur Seite weggezogen und wäre gegen einen Baum gefahren kann man dem Bremser auch keine Schuld zu schieben.
(Was letzten Endes sowieso schwer werden wird, weil ja offensichtlich niemand einen Beweis dagegen hat, dass der Bremser nicht doch einen guten Grund für seine plötzliche Vollbremsung gehabt hätte...

Ganz anders dagegen die Sache mit unterlassener Hilfeleistung... da könnte man den eher packen, wenn es z.B. Zeugen gab die aussagen könnten, dass der Bremser den Stutz in irgendeiner Form hätte bemerken müssen, sei es durch Geräusche oder kreischende Leute oder oder...

Letzten Endes aber... mal wieder das traurige Ende für den Biker :(

Big R


Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#29

Beitrag von Big R » 29.01.2009 10:43

Man muss hier sowieso unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Seite.

Eine Unfallflucht wird IMHO schwer nachzuweisen sein (schon allein wegen der Fahrerfrage, außerdem kann eine Unfallflucht nur vorsätzlich begangen werden), ist aber für den Schadensersatzanspruch eh vollkommen egal. Denn versichert ist nicht der Fahrer sondern das Fahrzeug. Sollte also eine Mitschuld festgestellt werden, so wird die Versicherung auch dann für den Schaden aufkommen müssen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Davon ab: Mit plötzlichen Bremsungen muss man immer rechnen, also ohne mindestens eine Teilschuld für den Rollerfahrer wird es IMHO schwerlich abgehen. Fahrerisches Unvermögen ist keine Entschuldigung, in diesem Fall hätte der Abstand eben größer gewählt werden müssen.

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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall

#30

Beitrag von Bl00Dy » 30.01.2009 16:06

In der Motorrad steht eine Entscheidung des Landesgerichts München.

Zitat:
"Stürzt ein Motorradfahrer nach einer unnötigen , unvorhersehbaren Vollbremsung des vor im fahrenden Pkw, muss der Autofahrer zwei Drittel des Schadens tragen. Der Biker trägt ein Drittel - da sein Sicherheitsabstand so groß hätte sein müssen, dass sicheres Bremsen möglich gewesen wäre.
Landesgericht München I, Az.:17 O 2088/05 vom 7.8.2006"
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