Wenn du mit Absicht dein Kennzeichen so angebracht hast, da es sonst beim Einfedern auf den Reifen trifft, dann könnte dir Vorsatz unterstellt werden. Letztlich muss ein Heckumbau so ausgeführt werden, daß eben ein Kennzeichen im richtigen Winkel drunterpasst wenn voll durchgefedert wird. Jetzt könnte es eng werden, und ich würde dir echt raten, einen Anwalt hinzu zu ziehennPanzer64 hat geschrieben:Das Kennzeichen war genauso wie in der OWL. Und nachdem ich auf den Parkplatz am Kreuz gefahren bin, ist der Arsch so weit durchgefedert, daß der "wichtige" Reflektor umgebogen wurde. Ein Glück nix am Schlappen.
strafanzeige kennzeichen
Re: strafanzeige kennzeichen
Re: strafanzeige kennzeichen
Freiheitsstrafe? Für ein verbogenes Blech? Wo habt ihr das her? 

Re: strafanzeige kennzeichen
Wie geil ist das denn ^^. Warts einfach ab, das kann doch keine Strafanzeige sein. Das wäre ja absoluter Humbug, wegen nem Metall, was nicht 100%-ig richtig angebracht ist, vor Gericht zu gehen.
Und irgendwann gehen wir vor Gericht, weil der andere uns unsere Luft weggeschnappt hat...
MFG Jonny
Und irgendwann gehen wir vor Gericht, weil der andere uns unsere Luft weggeschnappt hat...
MFG Jonny
Re: strafanzeige kennzeichen
Nunja, ein Kennzeichen ist eine Urkunde.....
Es genügt bereits, ein Fahrzeug mit entstempeltem Kennzeichen auf einem öffentlichem Parkplatz zu parken, Straftat vorhanden. So ist es halt in Deutschland, ob das Unsinnig ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Es genügt bereits, ein Fahrzeug mit entstempeltem Kennzeichen auf einem öffentlichem Parkplatz zu parken, Straftat vorhanden. So ist es halt in Deutschland, ob das Unsinnig ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Zuletzt geändert von SVDieter am 15.04.2009 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: strafanzeige kennzeichen
Mit Absicht wurde es angebracht, da der alte Schutz entfernt wurde. Aber bei 40 Grad kann man locker das Schild lesen. Auch noch aus 50 Meter Entfernung ( z.B. für ne Blitzaktion). Vorsatz wäre für mich, wenn man es so anbringt, daß es absolut nicht mehr einsehbar wäre ( vielleicht ab 50 Grad und mehr). Du kannst einen kleinen Kennzeichenhalter an ner SV nicht weiter nach hinten setzen, da die Rückleuchten im Weg wären.
Ich geh ja auch alles mit ( Bußgeld, Ordnungswiedrigkeit.....), aber ne Straftat ????? Wegen 7-8 Grad Neigung?
Naja, werde jetzt mal auf den Bescheid warten, dann zum Anwalt gehen und sehen, was rauskommt.
Mal sehen, ob hier noch der ein oder andere schreibt, daß er auch an diesem WE von der Rennkommission rausgewunken wurde und eine Straftat begangen hat.
Gruß Panzer
Ich geh ja auch alles mit ( Bußgeld, Ordnungswiedrigkeit.....), aber ne Straftat ????? Wegen 7-8 Grad Neigung?
Naja, werde jetzt mal auf den Bescheid warten, dann zum Anwalt gehen und sehen, was rauskommt.
Mal sehen, ob hier noch der ein oder andere schreibt, daß er auch an diesem WE von der Rennkommission rausgewunken wurde und eine Straftat begangen hat.
Gruß Panzer
Re: strafanzeige kennzeichen
Ich weiss nicht was es da rumzudeuteln gibt. Der KZH wurde umgebaut, und der erlaubte Neigungswinkel ist bekannt. Damit ist das zumindest für die ziemlich klar.
Natürlich ist es kleinlich wegen ein paar grad sowas zu veranstalten, aber irgendwo wurde halt die grenze gezogen und drüber ist drüber. Deine Chanche ist halt das es nur wenig war, vielleicht gehts als Messungenauigkeit beim Anbau durch ? Wenn du so beim TÜV warst kanns ja nicht so schlimm gewesen sein sonst hätte der schon meckern müssen.
Dann noch die Frage, wie haben die grünen gemessen ? Per augenmaß, grob rangehalten oder wirklich korrekt ?
Wie muss das denn gemessen werden ? mit Fahrer oder unbelastet ? Du solltest auf jeden Fall damit genug Spielraum haben um die Strafanzeige abzuwenden.
Natürlich ist es kleinlich wegen ein paar grad sowas zu veranstalten, aber irgendwo wurde halt die grenze gezogen und drüber ist drüber. Deine Chanche ist halt das es nur wenig war, vielleicht gehts als Messungenauigkeit beim Anbau durch ? Wenn du so beim TÜV warst kanns ja nicht so schlimm gewesen sein sonst hätte der schon meckern müssen.
Dann noch die Frage, wie haben die grünen gemessen ? Per augenmaß, grob rangehalten oder wirklich korrekt ?
Wie muss das denn gemessen werden ? mit Fahrer oder unbelastet ? Du solltest auf jeden Fall damit genug Spielraum haben um die Strafanzeige abzuwenden.
Re: strafanzeige kennzeichen
Gemessen haben sie erst durch Augenmaß, dann mit 2 Zollstöcken ( einen Meter hoch und dann 12 cm nach rechts, hätte aber laut Einstein nur 10 cm haben dürfen, also 2 cm zu hoch=8Grad zu viel), dann mit nem Winkelmesser. Allerdings muß man den Winkelmesser auch in einem 90 Grad Winkel zum Moped halten( davon keine Fotos). Alleine das kann schon nicht korrekt sein. zum Schluß noch Fotos, allerdings kann man sicherlich auf denen keine 38 Grad erkennen. Daß es diese 30 Grad gibt, weiß ich jetzt auch........
Gruß Panzer
Gruß Panzer
Re: strafanzeige kennzeichen
Rofl, schon wieder solch klugscheisserische... erst letztens war hier ein sehr amüsanter Thread, in welchem beschrieben wurde, dass der grüne Marsmensch mit nem HANDY die dB-Lautstärke gemessen hat 
Vor allem ändert sich der Winkel ja nochmal im belasteten Zustand, womit du sicher nochmal ein paar Grad weniger hast. Alles absoluter Humbug in meinen Augen...
MFG Jonny

Vor allem ändert sich der Winkel ja nochmal im belasteten Zustand, womit du sicher nochmal ein paar Grad weniger hast. Alles absoluter Humbug in meinen Augen...
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Re: strafanzeige kennzeichen
Mit oder ohne sitzendem Fahrer? Waren die Zollstöcke wirklich im rechen Winkel zueinander und der vertikale wirklich senkrecht? Stand das Mopped senkrecht? Da tun sich einige Fragen auf...Panzer64 hat geschrieben:Gemessen haben sie erst durch Augenmaß, dann mit 2 Zollstöcken ( einen Meter hoch und dann 12 cm nach rechts,
Da war wohl Pythagoras eher dran.hätte aber laut Einstein nur 10 cm haben dürfen,

Du meinst "zur Waagerechten", oder?Allerdings muß man den Winkelmesser auch in einem 90 Grad Winkel zum Moped halten( davon keine Fotos).
Bin mal gespannt, ob die Jugendfreunde die Korrektheit ihrer Messungen wirklich belegen können.
Ciao
Jan
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Re: strafanzeige kennzeichen
Tja, das hilft einem leider im Ernstfall nicht, wenn das in den Augen des Richters kein Humbug ist. Und da die bessere Hälfte in diesem Feld grad ihr Referendariat abwickelt, kriegt man so einiges über die Kompetenz der Damen und Herren mit. Es gibt natürlich auch diverse, die tatsächlich Ahnung und Verstand haben, muß man fairerweise zugeben.Jonny hat geschrieben:Alles absoluter Humbug in meinen Augen...
Ciao
Jan
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Re: strafanzeige kennzeichen
Wer viel misst, misst viel Mist.
Die Gesetzgebung is nunmal so. Da kann man sich sicher drüber streiten, bringt aber nix.
Rausreißen kann man da nur was über die Messung an sich.
Die Gesetzgebung is nunmal so. Da kann man sich sicher drüber streiten, bringt aber nix.
Rausreißen kann man da nur was über die Messung an sich.
Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass andere sie teilen.
Re: strafanzeige kennzeichen
Es ist nunmal so, daß sich die Richter, Beamten etc. die sich nicht auskennen an irgendwas festklammern müssen. Und das ist dann eben das geschriebene Wort in der StVZO. Und das wird dann zu 100% umgesetzt. Kulanz oder Fingerspitzengefühl ist da meist nicht vorhanden. Das hat nix mit Klugscheissen zu tun. Und schon gar nicht mit Humbug.Jonny hat geschrieben:Rofl, schon wieder solch klugscheisserische... erst letztens war hier ein sehr amüsanter Thread, in welchem beschrieben wurde, dass der grüne Marsmensch mit nem HANDY die dB-Lautstärke gemessen hat
Vor allem ändert sich der Winkel ja nochmal im belasteten Zustand, womit du sicher nochmal ein paar Grad weniger hast. Alles absoluter Humbug in meinen Augen...
MFG Jonny
Jeder der umbaut hat sich vorher zu orientieren was erlaubt ist und was nicht. Auch hier gilt leider der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und nur weils so viele machen ist es noch lange nicht erlaubt.
Re: strafanzeige kennzeichen
Das ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache, dass ihm eventuell vor Gericht ein falsches Urteil vorgeworfen wird, nur weil sich die Polizisten mit dem Winkelmessen etwas zu viel zugetraut haben, obwohl der Winkel im Endeffekt doch korrekt im belasteten und senkrechten Zustand war.
MFG Jonny
MFG Jonny
Re: strafanzeige kennzeichen
Passt zwar nicht ganz hier her, aber wurden eure blinker vielleicht schonmal beanstandet? hab recht kurze minibkinker dran, v.a. vorne etwas knapp (ich weiß, da gibts auch ne vorschrift...
), aber hab ja auch halogenbirnen drin, die übersieht man sicher nicht!

Re: strafanzeige kennzeichen
Genau deswegen hatte ich wegen der Messung gefragt. Wenn die da so rumgepfuscht haben... das is ja nicht verwertbar. Da kann man nur anhand des Fotos schätzen und das geht ja nichtmal ansatzweise genau. Ohne Winkelmesser mit Wasserwaage wird das nix..
Ich denk da kommst raus... erinnert echt irgendwie an die lautstärkemessung per handy
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