Das machen die ordnungshüter von ganz allein. man selbst kann nur den entstandenen Schaden anzeigen. Die Straftat der fahrerflucht wird von der Obrigkeit verfolgt und zur Anzeige gebracht. Als Unfallgegner ist man dann Zeuge der Straftat der Unfallflucht. Meisst tritt man dann als Nebenkläger auf und bekommt seinen Schaden ersetzt, bzw. wird der Täter auf Ersatz verurteilt.catering hat geschrieben:Zeig ihn gleich noch wegen Fahrerflucht an.
Aber der BMW Fahrer wird wohl nicht nur mit ein paar Punkten davon kommen. Wenn der Staatsanwalt nen schlechten Tag hat, wird er Vorsatz unterstellen und unterlassene Hilfeleistung/versuchte fahrlässige Körperverletzung oder sogar schlimmer. Der Typ hat es akzeptiert das der Motorradfahrer schwer verletzt am Unfallort zurück bleibt. Sowas muss verfolgt werde nund solchen Leuten muss der Führerschein weggenommen werden.
Als ich vor ein paar Jahren von der Straße gebügelt wurde, da hat der Typ noch gewartet ob ich mich bewege und ist dann erst abgehauen. Mein Moped war im Eimer und ich bin auf dem Schaden sitzen geblieben, da der Täter nicht ermittelbar war. Es wurde aber ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet.
Mir ist auch vor ewig langen Jahren ein Motorrad in die Seite gekracht (ich war auf der Hauptstraße mit dem Auto). Maschine war damals futsch aber dem Mädel auf dem Bike ist zum Glück nichts passiert. Ich hab mich um beide gekümmert bis Arzt und Polizei kamen. Obwohl das Mädel keinen körperlichen Schaden hatte, wurde erst mal auch gegen mich ein Strafverfahren eröffnet, dann aber durch Klärung der Schuldfrage eingestellt. Die Polizei sagte mir damals, das wäre bei Motorrad/Fahrrad/Fussgängerunfällen Standardprozedur.
Ich drück Dir die Daumen und hoffentlich gibt es bald einen Idioten weniger mit Führerschein.