anzeige abgefahrener vorderreifen


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WilheLM TL


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#16

Beitrag von WilheLM TL » 07.10.2009 17:53

…dann denk mal nach was du in den Bogen schreibst und mach nicht so nen Scheiss mit Hänger. Jeder Richter zerreisst dich und gibts dem Staatsanwalt…

am besten machst schnellstens nen neuen Schlappen drauf, fragst schnellstens wann du die Mängelanzeige abgeben darfst und bequatschst den Beamten. Vielleicht wars ja doch noch ausreichend Profil und er drückt ein Äuglein zu.

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heikchen007
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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#17

Beitrag von heikchen007 » 07.10.2009 18:03

heikchen007 hat geschrieben:Hhhhmmm, im Bußgeldkatalog wird immer von der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges mit unzureichender Profiltiefe geredet. Was genau meint Inbetriebnahme?
Vielleicht kann ja mal jemand meine Frage beantworten, bevor hier weiter am Thema vorbei diskutiert wird. Was meint eigentlich Inbetriebnahme? Ist das Stehen des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum schon eine Inbetriebnahme? Wenn ja, hat Munky Pech- erwischt. Wenn nicht...
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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Mutti vom Schilfgras

mattis


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#18

Beitrag von mattis » 07.10.2009 18:08

Munky hat geschrieben:so: hab vor die die anzeige abzulehnen, mit der begründung dass ich das fahrzeug nicht im straßenverkehr bewegt hab, und die anzeige somit unbegründet ist.
ich hab das motorrad mit dem henger an die schule gefahren. begründungen gibts ja genügend =)
(sie haben mich nicht beim fahren erwischt, sondern nur das geparkte fahrzeug)
Was war das für ein Parkplatz?
Öffentlicher Verkehrsraum oder abgeschlossenes (umfriedetes) Privatgelände?

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=20080

Und die Begründung mit dem Hänger ist so ziemlich das dämlichste, was ich seit langem gehört habe :lol:

WilheLM TL


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#19

Beitrag von WilheLM TL » 07.10.2009 18:15

heikchen007 hat geschrieben:
Vielleicht kann ja mal jemand meine Frage beantworten…
kann ich nicht. Ist aber nicht relevant weil Reifen i.d.R. abgefahren und nicht abgeparkt werden… :P
aber!
ich hab grad gelesen dass die Mängelanzeige bei Reifen mit so wenig Profil einem Verbot des Betriebs bis zu erfolgtem Reifenwechsel gleichzusetzen ist.
http://www.recht-find.de/abschleppen_von_autos.htm

Bluebird


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#20

Beitrag von Bluebird » 07.10.2009 18:25

Diesmal bin ich mit Martin einer Meinung. Das Fahreug ist zugelassen, steht auf öffentlichem Grund (Schulparkplatz ist das immer) und entspricht aufgrund des abgefahrenen Reifens nicht den Vorschriften. Die Polizei braucht dich nicht dazu, um das festzustellen, also ist das schon legitim. Der Reifen ist ja nicht von jetzt auf nachher abgefahren, wieso hast keinen neuen rechtzeitig aufgezogen? Jetzt wartest mal den Bescheid ab, und wenn Rechtschutz hast, kannst immernoch mal n Anwalt konsultieren, der könnte dir eher weiterhelfen, wenn du Widerspruch einlegen willst.

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#21

Beitrag von Munky » 07.10.2009 18:33

stand auf dem fahrradparkplatz, da dieser überdacht ist^^

hab keine rechtschutzversicherung.

von verbot des betriebs bis reifenwechsel steht da nix

Bluebird


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#22

Beitrag von Bluebird » 07.10.2009 18:48

hier:
Verkehrsordnungswidrigkeit: Inbetriebnahme eines Pkw mit nicht mehr vorschriftsgemäßer Profiltiefe der Reifen (StVZO § 31 Abs. 2, StVZO § 36 Abs. 2 S 4, StVO § 23 Abs. 2)

Wird dem Halter eines Pkws wegen nicht mehr vorschriftsgemäßer Profiltiefe der Reifen von der Verkehrspolizei eine Mängelbeseitigungsfrist gesetzt, so darf er das nicht mehr verkehrssichere Fahrzeug auch während dieser Frist nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb nehmen, falls ihm nicht ein Notrecht im Sinne von StVO § 23 Abs. 2 zusteht (OLG Stuttgart 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluß vom 1. Februar 1994, Az: 1 Ss 28/94, NZV 1994, 243-244.

steffen1660


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#23

Beitrag von steffen1660 » 07.10.2009 21:37

Munky hat geschrieben:hast du ja recht. aber dann kommt nachschulung probezeit verlängerung ....

und das kann ich mir echt nicht leisten, bin schüler und gehöre noch nicht zur arbeitenden bevölkerung.

nur geld und keien punkte geht ja nicht. daher...

du weist ganz genau was auf dich zu kommt wenn punkte bekommst , aber kaufst dir keinen neuen vorderreifen :roll:

und geld musst ja auch haben ,ein motorrad ist fast immer teurer wie ein auto !

r4tZ


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#24

Beitrag von r4tZ » 07.10.2009 21:43

Irgendwie steh ich grad aufm Schlauch: Es wurde ja von der Polizei kein Fahrer ermittelt, also gehn die doch erst mal davon aus, dass der Halter (ich nehme mal an ein Elternteil) damit unterwegs war. Also muss sich doch der TE gar keine Gedanken machen solang der Halter aus der Probezeit ist und nicht schon grad 15 Punkte hat !?

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#25

Beitrag von Dragol » 07.10.2009 21:44

Bluebird hat geschrieben:hier:
Verkehrsordnungswidrigkeit: Inbetriebnahme eines Pkw mit nicht mehr vorschriftsgemäßer Profiltiefe der Reifen (StVZO § 31 Abs. 2, StVZO § 36 Abs. 2 S 4, StVO § 23 Abs. 2)
...
1) Ein Krad ist kein PKW.
2) Der Führer des Krad hatte ganz bestimmt mit Entsetzen den abgefahrenen Reifen bemerkt und das Fahrzeug unverzüglich auf dem Schulparkplatz abgestellt. Alles Andere sind lediglich Vermutungen bzw. Unterstellungen ...

Da es aufgrund der Probezeit um ein drohendes Fahrverbot geht würde ich einen Anwalt konsultieren (das ist kostengünstiger als Fahrverbot samt Nachschulung) und von den eingesparten Euros besorg Dir unverzüglich einen neuen Reifen. :alleswisser:

(P.S.: z.B. Herr Hoenig in Berlin ist Spezialist bei Motorrad-Angelegenheiten)


Die Moralapostel mit den viel zu lauten Brülltüten sollten hier mal lieber die Klappe halten anstatt zu predigen.
Zuletzt geändert von Dragol am 07.10.2009 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#26

Beitrag von Racing_ES » 07.10.2009 21:48

Also §36 Abs. 2 Stvzo
...Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Daraus folgt die Ordnungswidrigkeit nach §69a Abs.3 Nr.8 Stvzo und das daraus resultierende Bugßgeld laut http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussg ... /index.php --> 75€ und 3 Punkte.

Deine einzige Möglichkeit besteht also darin den Behörden überzeugend darzulegen, das dein Motorrad ohne deine Erlaubnis von jemanden dort hingefahren wurde. Was ich aber für fragwürdig halte. :lol:

@ Heikchen
Laut Duden bedeutet Inbetriebnahme "Erstmalige Nutzung". Ich nehme aber mal an das in der Stvzo die Nutzung, im Sinne von Motor starten, gemeint ist. So würde ich das zumindest Interpretieren.

Edit:

@Dragol
Laut Bußgeldkatalog ist nicht von einem Fahrverbot auszugehen.
Überhohl ruhig, jagen macht mehr Spaß !
MFG Racing_ES
reni355 hat geschrieben:...hab mir zu Weihnachten einen murcielago geschenkt.

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#27

Beitrag von Dragol » 07.10.2009 22:13

Racing_ES hat geschrieben:...
@Dragol
Laut Bußgeldkatalog ist nicht von einem Fahrverbot auszugehen.
Sorry, hatte es offenbar soweit verkürzt dass der Inhalt verloren gegangen ist ...
Ein Fahrverbot droht für den Fall, dass eine angeordnete Nachschulung nicht innerhalb einer bestimmten Frist angetreten wird/werden kann.
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WilheLM TL


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#28

Beitrag von WilheLM TL » 07.10.2009 22:45

Dragol hat geschrieben:… würde ich einen Anwalt konsultieren …
also…

ich weiss ja dass Rechtsanwälte überwiegend die Tradition mittelalterlicher Beutelschneider pflegen,
aber,
dass diese ausnahmsweise überalterte Motorradreifen profilnachschneidend pflegen
war mir neu…
:D :D :D
und dass ich statt 75€ Busse dem Advocaten das Doppelte zu Füssen lege und mit dem Ersparten
Reife(n) kaufe
ist cool.

Ich sehe schon mit diesem Fred kannst einen der am Ufer schon die Schuhe abgelegt hat
wieder zurück ins Leben bringen. :lol: :lol: :lol:

Macht weiter so…

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#29

Beitrag von Drifter76 » 07.10.2009 22:53

als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Das wäre für mich mal interessant.
Beim Motorradreifen (speziell beim PIPO) hat man ja keine Längsrillen wie beim Autoreifen. Wie wird da gemessen?
Bedeutet das, das der Reifen noch an 75% der Laufflächenbreite 1,6mm Profil besitzen muss?
Wenn ich jetzt in der Mitte des (Hinter-)Reifens(160mm) unter den 1,6mm bin, aber die restlichen 120mm der Reifenbreite darüber sind, ist der Reifen dann noch legal oder nicht? :?:
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 +22.09.2010

R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#30

Beitrag von pacman16 » 07.10.2009 23:21

Ach, du bist auch aus HDH :D
An welcher Schule war das denn? Die Heidenheimer Cops machen das aber anscheinend gerne, haben im April schonmal am ASR Parkplatz auch so eine Kontrolle durchgeführt, beim Roller von nem Kollegen haben sie auch zuwenig Profil festgestellt und er kam da auch nicht raus. Hat dann das Busgeld und Punkte kassiert.

Und die Hilfssherrifs sind ja mal lachhaft... Lebensgefährlich bei 1mm Profil herrumzufahren? Alles klar... 8O

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