Wasn fürn Helm bei der Hitze? Braincap? Jethelm?
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Markus SVS
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Milka
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frog
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Markus SVS
Zu dem Thema hab ich schon oft meine Meinung gesagt. Die dummen werden aber sicher nie aussterben. Das geht ja schon los wenn ich nur sehe wie viele Fahrschulen ihre Fahrschuler nur mit Helm und Nierengurt ausgestattet auf die Autobahn schicken. Aber darüber zu diskutieren sprengt den Rahmen des eigentlichen Themas.Milka hat geschrieben:Dumme gibts leider zu viele, schaut doch mal wieviele Deppen im T-Shirt und in kurzen Hosen durch die gegend ballern(Auch BMW Fahrer mit ABS, der Typ war ende vierzig und hatte an seinen Jethelm nicht mal den Kinnriemen bebutzt!!)
Ich persönlich fahr nur Integralhelm oder je nach Motorrad auch mal Crosshelm. Aber immer etwas geschlossenes. Ein Jethelm mag zwar toll zu einer Chopper passen aber Optik zu lasten der Sicherheit ist meiner Meinung nach dumm. Das Verletzungsrisiko ist so schon gross genug bei einem Unfall.
EDIT: Sind die Braincaps eigentlich nach ECE zugelassen?
Helm - welcher nicht und warum?
Motorradfahrer und Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen (§ 21 StVO). Dies gilt auch für Mofafahrer, ausgenommen für Fahrer eines Leichtmofas. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme nach der ECE-Regelung Nr. 22. Sie verfügen über das Genehmigungszeichen "EC". Nicht amtlich genehmigte Krad-Schutzhelme dürfen nur dann unbefristet weiterverwendet werden, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung besitzen. Dies ist nicht jedoch für jeden Helm gegeben, z. B. Militärhelm oder Bauhelm.
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Dodger
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Markus SVS
Also wenn dem so ist bin ich mir sicher das es einige Probleme bei einem Unfall mit Kopfverletzungen gibt.
Von der Krankenversicherung bis hin zur evtl. vorhanden privaten Unfallversicherung werden sich alle hier und da weigern alles zu Zahlen. Schon wieder ein sehr driftiger Grund die Dinger abzuschaffen.
Von der Krankenversicherung bis hin zur evtl. vorhanden privaten Unfallversicherung werden sich alle hier und da weigern alles zu Zahlen. Schon wieder ein sehr driftiger Grund die Dinger abzuschaffen.
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Bombwurzel
Du hättest den letzten Satz auch markieren sollenMarkus SVS hat geschrieben:Motorradfahrer und Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen (§ 21 StVO). Dies gilt auch für Mofafahrer, ausgenommen für Fahrer eines Leichtmofas. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme nach der ECE-Regelung Nr. 22. Sie verfügen über das Genehmigungszeichen "EC". Nicht amtlich genehmigte Krad-Schutzhelme dürfen nur dann unbefristet weiterverwendet werden, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung besitzen. Dies ist nicht jedoch für jeden Helm gegeben, z. B. Militärhelm oder Bauhelm.
Dieser erlaubt nämlich den Einsatz von Braincaps und anderen nicht ECE geprüften Motorradhelmen.
Würde ich trotzdem nicht aufsetzen. Wenn wirklich was passiert, kannst du darin bestenfalls Die Hirnreste drin auffangen
Und das Beispiel mit den Insekten, die angeblich ins Auge Fliegen.
SONNENBRILLE RULEZ !!!
Ich bin wärend meiner Fahrschule und auch noch einige Zeit danach mit Jethelm gefahren. Selbst bei 160 gibt's da wenig Probleme.
Man gewinnt mehr Fahrspass als das man an Leid in Kauf nimmt.
Ausserdem gehören Fliegen in der Fresse zum Bikerleben, wie Kette schmieren und tanken.
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Markus SVS
Willst du mir damit jetzt sagen das die Braincaps einen aureichenden Schutz bieten. Mehr als ein Kevlarhelm von der Bundeswehr sicher auch nicht und der ist auch nicht zugelassen und ein Bauhelm wenn er nach entsprechender Norm gefertigt wird ist er auch um einiges sicherer aber auch nicht erlaubt. Wenn sich da eine Versicherung weigert einen Teil zu zahlen würd ich keine Wetten darauf abschliessen dass das Gericht für den Braincapbenutzer entscheiden würde.Bombwurzel hat geschrieben:Du hättest den letzten Satz auch markieren sollenMarkus SVS hat geschrieben:Motorradfahrer und Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen (§ 21 StVO). Dies gilt auch für Mofafahrer, ausgenommen für Fahrer eines Leichtmofas. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme nach der ECE-Regelung Nr. 22. Sie verfügen über das Genehmigungszeichen "EC". Nicht amtlich genehmigte Krad-Schutzhelme dürfen nur dann unbefristet weiterverwendet werden, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung besitzen. Dies ist nicht jedoch für jeden Helm gegeben, z. B. Militärhelm oder Bauhelm.
Dieser erlaubt nämlich den Einsatz von Braincaps und anderen nicht ECE geprüften Motorradhelmen.![]()
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Bombwurzel
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Markus SVS
Wenn jemand seinen Helm nur trägt um die 20 EUR Bußgeld zu sparen dann fehlts sowieso an der Basis. Wenn ich mir vorstelle das ich ohne geschlossenen Helm heute entweder Tot wäre oder ein sehr vestümmeltes Gesicht hätte macht für mich die ganze Diskussion um offene Helme eh überfüssig. Viele kommen da erst nach einem Unfall drauf wenn es zu spät istBombwurzel hat geschrieben:Um den 20 Euro Bußgeld zu entgehen, reicht jedoch das Braincap aus.
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PerlRonin
Lasst Zahlen sprechen...
Das hier fand ich ziemlich interessant:
http://jeff.dean.home.att.net/swisher.htm

Da gibt's doch eigentlich garnix mehr zu diskutieren, oder? Ne 1-zu-3 Chance, nach einem Unfall keinen Unterkiefer mehr zu haben? Na super!

http://jeff.dean.home.att.net/swisher.htm
Note that 35% of all crashes showed major impact on the chin-bar area. This means that if you ride with an open-face helmet, you are accepting only 65% of the protection that could be available to your head.
Da gibt's doch eigentlich garnix mehr zu diskutieren, oder? Ne 1-zu-3 Chance, nach einem Unfall keinen Unterkiefer mehr zu haben? Na super!
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Markus SVS
Hab da auch noch was passendes gefunden:
Damit wäre das Thema eigentlich erledigt. Bleibt zum Schluss nur noch die Frage: was passiert nach einem Crash? Und hier steht ein großes Fragezeichen. Wenn's an "Zahlemann & Söhne" geht, können Assekuranzen gewaltig kleinlich werden. Lässt sich dem Geschädigten nämlich nachweisen, dass seine Kopfverletzungen auf das Tragen eines alten Halbschalenhelms oder eines unzureichenden oder nicht zeitgemäßen Helms zurückzuführen sind, kann man ihm eine Mitschuld anrechnen. Bei Schmerzensgeldforderungen oder Ersatzansprüchen kann es ähnlich aussehen. Und weil es keine genauen Vorschriften gibt, enden solche Streitereien vielfach vor Gericht. Eine Mitverschuldungshaftung ist juristisch möglich und auch zulässig. Hätte das Unfallopfer nämlich einen modernen Integralhelm getragen, so vielfach die Auffassung der Richter, wäre längst nicht so viel passiert.
Quelle: http://www.classic-motorrad.de